Tierarzneimittel (TAM)

Die in Deutschland geltenden tierarzneimittelrechtlichen Vorschriften dienen der Tierarzneimittelsicherheit wie auch der Sicherung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes.

Tierarzneimittel werden für alle Mitgliedstaaten der EU in der Verordnung (EU) 2019/6 und national in Deutschland im Tierarzneimittelgesetz (TAMG) geregelt.

Tierarzneimittel werden in Art. 4 Nr. 1 der VO (EU) 2019/6 genau definiert. Vereinfacht gesagt handelt es sich bei Tierarzneimitteln um Stoffe, die u. a. zur Heilung und Verhütung von Tierkrankheiten bestimmt sind.

Um festzustellen, ob ein Präparat überhaupt als Tierarzneimittel einzustufen ist bzw. eingestuft werden kann, ist es oftmals unumgänglich, eine eingehende Untersuchung des Produktes vorzunehmen.

Tierarzneimittel, die in den Mitgliedstaaten der EU und damit auch in Deutschland in den Verkehr gebracht werden, müssen grundsätzlich zugelassen sein. Hierfür ist ein aufwändiges behördliches Verfahren zu durchlaufen.

Auch der weitere Vertriebsweg für Tierarzneimittel ist sehr streng geregelt.

So gilt für apotheken- und verschreibungspflichtige Tierarzneimittel das sog. Apothekenmonopol. Tierarzneimittel dürfen nur in Apotheken an Tierbesitzer abgegeben bzw. von Tierbesitzern nur über Apotheken bezogen werden. Verschreibungspflichtige Tierarzneimittel dürfen nur mit tierärztlicher Verschreibung in Apotheken in Apotheken an Tierbesitzer abgegeben werden. Nur in wenigen Ausnahmen wird vom Apothekenmonopol abgewichen, z. B. durch das tierärztliche Dispensierrecht. Dies erlaubt dem Tierarzt bzw. der Tierärztin apotheken- und verschreibungspflichtige Tierarzneimittel an Tierbesitzer für die von ihm/ihr behandelten Tiere abzugeben.

Freiverkäufliche Tierarzneimittel hingegen können auch im Einzelhandel außerhalb von Apotheken vertrieben und erworben werden.

Für Tierbesitzer ist der Erwerb von Tierarzneimitteln gesetzlich geregelt, insbesondere auch um zu gewährleisten, dass die Versorgung von Lebensmittel liefernden Tieren mit Arzneimitteln nicht zu unerwünschten Arzneimittelrückständen in tierischen Lebensmitteln führt. Ein häufiger Weg der Tierarzneimittelanwendung in der Nutztierhaltung ist zum Beispiel die Verabreichung über das Futter oder das Tränkwasser. Hierbei ergeben sich besondere Problemstellungen, um einzelne kranke Tiere in Tierbeständen sicher mit den benötigten Tierarzneimitteln zu versorgen.

Alle Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig mit Tierarzneimitteln umgehen, unterliegen der regelmäßigen behördlichen Überwachung.