Überwachung durch die Gewerbeaufsichtsämter

Die bayerischen Gewerbeaufsichtsämter überwachen die Einhaltung der Vorschriften des technischen, medizinischen und sozialen Arbeitsschutzes in den jeweiligen Regierungsbezirken.

Im Vollzug dieser Vorschriften treffen die Gewerbeaufsichtsämter die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer, zur Erhaltung ihrer Arbeitskraft und zur Gestaltung einer menschengerechten Arbeit.

Als staatliche Behörden sind die bayerischen Gewerbeaufsichtsämter den Bezirksregierungen angegliedert und als eigenständige fachliche Einheit dem Regierungspräsidium unterstellt. Oberste Dienstbehörde ist das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS), das auch die Fachaufsicht ausübt.

Die bayerischen Gewerbeaufsichtsämter sind dabei als moderne Behörden gleichermaßen Ansprechpartner für Arbeitnehmer und für Unternehmer. Sie stärken die Eigenverantwortung der Unternehmen durch Förderung der Einführung moderner Managementsysteme und sorgen auch damit für ein hohes Schutzniveau.

Neben der Überwachung der eigentlichen Arbeitsschutzvorschriften sorgen sie außerdem für die Einhaltung von Vorschriften, die der technischen Sicherheit, dem Schutz der Öffentlichkeit und der Sicherheit in Heim und Freizeit dienen.

Die Gewerbeaufsichtsbeamten haben zur Wahrnehmung ihrer umfangreichen Aufgaben das Recht, Arbeitsstätten und Anlagen jederzeit zu betreten und zu besichtigen.

Sie sind selbstverständlich zur Geheimhaltung der ihnen dabei zur Kenntnis gelangenden betriebsinternen Angelegenheiten verpflichtet. Die Gewerbeärzte unterliegen zusätzlich der ärztlichen Schweigepflicht.

Das Institut für Arbeitsschutz und Produktsicherheit, umweltbezogener Gesundheitsschutz am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) unterstützt die Bayerische Gewerbeaufsicht insbesondere durch die Wahrnehmung übergreifender Aufgaben mit regionaler und überregionaler Bedeutung.