Zinn

Zinn kommt als anorganisches oder organisches Zinn vor. Anorganisches Zinn ist vor allem in zwei- oder vierwertiger Form in der Natur in Form von Erzen und im industriellen Einsatz als Metalllegierungen bedeutsam.
Von zinnorganischen Verbindungen (Zinnorganika oder Organozinnverbindungen) spricht man, wenn in vierwertigen Zinnverbindungen kovalente Kohlenstoff-Zinn-Bindungen zu einer oder mehreren organischen Gruppen bestehen, wie z. B. bei Monobutyl-, Dibutyl oder Triphenylzinnverbindungen. Bestimmte Stoffe dieser Substanzklasse dürfen als Hilfsstoffe Kunststoffen zugesetzt werden, aus denen Lebensmittelverpackungen oder Spielzeuge hergestellt werden. Zudem wurden zinnorganische Verbindungen in der Vergangenheit in Europa als Pflanzenschutzmittelwirkstoffe z.B. Fenbutatinoxid im Kartoffel-, Rüben- und Hopfenanbau oder Fentinhydroxid und Fentinacetat beispielsweise im Getreideanbau eingesetzt. Auch wurden Zinnorganika als biozide Wirkstoffe vor allem Lacken und Farben z.B. Anstrichfarben für Schiffe (Antifouling) oder bestimmten Holzschutzmitteln zugegeben.

Übergang von anorganischem Zinn in Lebensmittel

Um Lebensmittel z.T. für Jahre haltbar zu machen wurde die Konservierung von Lebensmitteln und wird das Abfüllen in Dosen von der Industrie schon lange genutzt. Die Konservendosen können aus verzinntem Stahl (sogenanntes Weißblech) bestehen und haben in der Regel eine Kunststoffinnenbeschichtung, die das Herauslösen von Zinn, aber auch von anderen Metallen aus dem Weißblech verhindern soll. Bei schadhafter oder fehlender Beschichtung kann sich Zinn aus dem Dosenmaterial herauslösen und in das Lebensmittel übergehen. Im Rahmen des Monitorings des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), an dem auch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit teilnimmt, wurden unterschiedliche konservierte Lebensmittelgruppen wie Obst, Gemüse, Pilze oder Thunfisch auf Zinn untersucht. Laut Europäischer Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wird Zinn sehr schlecht aus dem Magen-Darm-Trakt in den Körper aufgenommen und zu 98% unverändert über den Stuhl ausgeschieden. Eine bedeutsame Aufnahme in den Körper findet deshalb nicht statt. Wenn ausreichend hohe Mengen anorganisches Zinn im Darm angeboten werden, kommt es ggf. zu lokalen Wirkungen. So traten nach dem Verzehr von Konserven mit Gehalten von 150 mg Zinn/kg (Getränke in Dosen) bzw. 250 mg Zinn/kg (andere Lebensmittel in Dosen) bei Betroffenen Unverträglichkeitssymptome im Magen-Darm-Trakt auf. Zum Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsbeeinträchtigungen, hat der Gesetzgeber Zinnhöchstgehalte in Höhe von 200 mg/kg für Lebensmittelkonserven (außer Getränke) sowie 100 mg/kg für Dosengetränke (auch Frucht- und Gemüsesäfte) in der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 festgelegt.
Wie viel Zinn ein Verbraucher täglich über die gesamte Lebenszeit ohne Risiko aufnehmen kann, ist unbekannt.

Übergang von organischem Zinn in Lebensmittel

Die vielfältige Nutzung von zinnorganischen Verbindungen vor allem in Holzschutzmitteln, Antifouling-Anstrichen und Pflanzenschutzmitteln führte zum Eintrag der Organozinnverbindungen in die Umwelt und somit auch in die menschliche Nahrungskette. Da die Stoffe schlecht abgebaut werden, sind viele Substanzen über Jahre in Umweltmedien verfügbar. So können sie auch in See- und Süßwasserfischen und Meeresstieren z.B. Muscheln in geringen Mengen nachgewiesen werden, wie Untersuchungsergebnisse aus Monitoringstudien zeigen. Die Stärke und das Spektrum der schädlichen Wirkungen variieren in Abhängigkeit vom einzelnen Stoff.
Der Einsatz von Fentinhydroxid oder Fentinacetat ist in Europa schon lange verboten; Fenbutatinoxid konnte bis 2014 im Pflanzenschutz eingesetzt werden. Alle genannten Stoffe gelangten nach der landwirtschaftichen Nutzung in Ackerböden, wurden über die Wurzeln in Nutzpflanzen aufgenommen und so in die Nahrungskette eingetragen. Um zu kontrollieren, in welcher Höhe Rückstände von Fenbutatinoxid in einzelnen pflanzlichen Lebensmitteln vorhanden waren, wurden beispielsweise Grapefruits, Clementinen, Trauben, Gemüsepaprika oder Erbsen auch am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) auf Fenbutatinoxid in den Jahren 2005 bis 2011 untersucht. Beispielsweise wird auf der entsprechenden Internetseite des LGL über den Rückstandsgehalt des Akarizids Fenbutatinoxid in Clementinen berichtet. Zum Schutz des Verbrauchers gibt es weiterhin Grenzwerte für Fenbutatinoxid, Fentinhydroxid und Fentinacetat in pflanzlichen und tierischen Lebensmitteln , da die Wirkstoffe in Nicht-EU-Ländern immer noch eingesetzt werden. Welcher maximale Gehalt im jeweiligen pflanzlichen oder tierischen Lebensmittel erreicht werden darf, ist in der entsprechenden EU Datenbank (EU Pesticides Database) aufgelistet. Zudem existiert in der Verordnung über diätetische Lebensmittel ein Grenzwert für Fentin-Verbindungen in landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die zur Herstellung von Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung, Getreidebeikost und anderer Beikost für Säuglinge und Kleinkinder benutzt werden.
Nach der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 sind in Gegenständen mit Lebensmittelkontakt bestimmte zinnorganische Verbindungen als Additive bei der Herstellung von Kunststoffen erlaubt. Bei dieser Stoffklasse ist der Übergang von Zinn auf Lebensmitteldurch Gruppenbeschränkungen geregelt.
In der Resolution des Europarats über Metalle im Lebensmittelkontakt aus 2013 wird ein Richtwert, in Anlehnung an die Verordnung (EG) Nr. 1881/2006, von 100 mg Zinn/kg Lebensmittel für den Übergang aus metallischen Gegenständen mit Lebensmittelkontakt, welche nicht durch die Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 abgedeckt werden, empfohlen.