Kategorien

Je nach ihrem Gefährdungspotenzial werden TNP in verschiedene Kategorien eingeteilt. TNP der Kategorie 1 besitzen den höchsten Gefährdungsgrad. Darunter fallen Tiere, die wegen einer übertragbaren spongiformen Enzephalopathie ( z. B. BSE) getötet wurden oder verdächtig sind, daran erkrankt zu sein, aber auch tote Heim-, Zoo-, Zirkus- und Versuchstiere sowie tote Wildtiere, die verdächtig sind, an einer übertragbaren Krankheit zu leiden. Daneben auch Produkte von Tieren, denen verbotene Stoffe verabreicht wurden oder die Rückstände von Umweltgiften enthalten. In diese Kategorie fällt auch das spezifizierte Risikomaterial (SRM) aus der Schlachtung von Wiederkäuern sowie Küchen- und Speiseabfälle aus Verkehrsmitteln im grenzüberschreitenden Verkehr. TNP der Kategorie 1 müssen durch Verbrennung beseitigt werden.
TNP mit mittlerem Gefahrenpotenzial fallen in die Kategorie 2. Dazu gehören tote Nutz- und Wildtiere, die nicht verdächtig sind, an einer übertragbaren Krankheit zu leiden, Teile von Schlachtkörpern, die Krankheitsanzeichen aufweisen und auch Gülle und Magen-Darminhalt von Schlachttieren. Abgesehen von der Gülle und dem Magen-Darm-Inhalt muss dieses Material nach einer der im Gesetz vorgegebenen Methoden drucksterilisiert werden. Eine weitergehende Verwertung als technische Fette, Bodenverbesserungsmittel oder in Biogas- oder Kompostieranlagen ist möglich, ebenso wie die direkte Verbrennung oder die Lagerung auf einer Deponie nach der Drucksterilisierung.
Die geringste Gefahr geht von TNP der Kategorie 3 aus. Diese Stoffe müssen hygienisch einwandfrei sein, so dass durch sie keine Gefahr für Mensch oder Tier besteht. Hierzu zählen Häute, Hörner, Borsten, Federn und andere Schlacht-Nebenprodukte von schlachttauglichen Tieren. Zur Kategorie 3 gehören auch Rohmilch, Fische oder andere Meerestiere, bestimmte Küchen- und Speiseabfälle sowie ehemalige (nicht mehr oder nur eingeschränkt verkaufsfähige) Lebensmittel. Dieses Material kann unter bestimmten Bedingungen zu Heimtierfutter verarbeitet werden. Auch die technische Verwertung von Häuten, Hornmehl, Borsten und Federn ist möglich. Das Material kann auch zerkleinert, erhitzt und dann in einer Biogas- oder Kompostieranlage verwertet, direkt verbrannt oder nach Verarbeitung auf einer Deponie entsorgt werden.

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