Lebensmittelbedingte Ausbrüche

Erkranken zwei oder mehr Personen durch die Aufnahme ein und desselben Lebensmittels, handelt es sich definitionsgemäß um einen lebensmittelbedingten Ausbruch.

Dabei können einzelne Menschen oder ganze Gruppen (alte Menschen in Pflegeheimen, Patienten in Krankenhäusern, Reisegesellschaften) erkranken. Um die Erkrankungszahlen zu senken, müssen die Ausbrüche selbst und deren Ursachen erfasst und ausgewertet werden. So können Lebensmittel mit einem höheren Risiko für bestimmte Erkrankungen oder Produktionsverfahren, die Keime nicht ausreichend abtöten, besser erkannt werden. Diese Erkenntnisse dienen als Grundlage für zukünftige Vorbeugestrategien.

BELA – Bundesweites System zur Erfassung von Daten zu Lebensmitteln, die an lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen beteiligt sind

Ein wichtiges Instrument zur Erfassung dieser Ausbrüche ist das bundesweite Erfassungssystem für Lebensmittel, die an Ausbrüchen beteiligt sind (BELA). Auf der Grundlage der am 20.10.2014 in Kraft getretenen Zweiten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung von Verwaltungsvorschriften im Bereich des Lebensmittelrechts sammelt ab 01.01.2015 das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittel (BVL) die Daten zu den Lebensmitteln, die von den amtlichen Überwachungseinrichtungen erhoben werden. In Bayern werden diese Daten zunächst am LGL gebündelt, dort einer ersten Sichtung und Bewertung unterzogen und dann an das BVL weitergeleitet.

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