Was sind tierische Nebenprodukte?

Gemäß der gesetzlichen Definition (Art. 3 Nr. 1 VO (EG) Nr. 1069/2009) werden unter dem Begriff tierische Nebenprodukte alle Tierteile und Erzeugnisse tierischen Ursprungs zusammengefasst, die nicht zum menschlichen Verzehr bestimmt sind. Dazu zählen neben Tierkadavern und Schlachtabfällen auch Häute für die Lederherstellung, Klauen, Hörner, Borsten und Federn. Aber auch Eizellen, Embryonen und Samen, die nicht der Tierzucht dienen sowie bestimmte Küchen- und Speiseabfälle fallen darunter. Da TNP eine potenzielle Gefahrenquelle für Mensch, Tier und Umwelt darstellen, ist ihre Beseitigung oder Verwertung gesetzlich geregelt. Eine mögliche Gefährdung liegt für den Tierbestand in der Übertragung von Tierseuchen, für den Menschen in der Übertragung krankmachender Keime und für die Umwelt in der Einbringung möglicher Giftstoffe, zum Beispiel über Tiere, die medikamentös behandelt wurden oder die über das Futter Umweltgifte aufnahmen. Je nach ihrem Gefährdungspotenzial werden TNP in verschiedene Kategorien eingeteilt.

Mehr zu diesem Thema

Allgemeine Informationen zum Thema