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Afrikanische Schweinepest – Vorsorgemaßnahmen in Bayern
Abstract
Auch im Jahr 2024 gab es in Bayern noch keinen Fall von Afrikanischer Schweinepest (ASP). Das Ausbruchsgeschehen der ASP hat sich in Brandenburg und Sachsen deutlich verlangsamt, jedoch ist 2024 ein weiteres Ausbruchsgeschehen in Hessen hinzugekommen, welches sich nach Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg ausgebreitet hat. Auch durch die Fälle in vielen anderen Ländern Europas ist die Gefahr der Einschleppung nach Bayern nach wie vor hoch. Ein flächendeckendes Monitoring bei verendet aufgefundenen und erlegten Wildschweinen in den an Hessen angrenzenden Landkreisen soll einen ASP-Ausbruch in Bayern möglichst frühzeitig aufdecken, um unverzüglich geeignete Maßnahmen ergreifen zu können. Damit in diesem Fall die erforderlichen Gerätschaften und Materialien innerhalb kürzester Zeit zur Verfügung stehen, wurde das zentrale Tierseuchenlager am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) umfassend aufgestockt. Zudem wurden mithilfe der bayerischen Kadaversuchhundestaffel und dem Drohnenteam des LGL risikoorientiert Kadaversuchen zum Auffinden verendeter Wildschweine entlang der Grenze zu Hessen durchgeführt. Das LGL hat Proben von allen dort gefundenen verendeten Wildschweine auf ASP labordiagnostisch untersucht; alle Tests waren negativ. Zudem wurde entlang der Bundesstraße B469 zwischen Aschaffenburg und Amorbach ein Elektrozaun mit Zaunmaterial aus dem zentralen Tierseuchenlager des LGL zur ASP-Abwehr errichtet, der eine Verbreitung der Tierseuche durch potenziell infiziertes Schwarzwild stoppen soll.
Hintergrund
Die ASP ist eine Viruserkrankung der Haus- und Wildschweine. Mit dem Virus der ASP (ASFV, African Swine Fever Virus) infizierte Schweine verenden in der Regel innerhalb weniger Tage. Für andere Tiere und den Menschen bedeutet die ASP keine Gefahr. Die Tierseuche kann bei ungehinderter Ausbreitung in Schwarzwildbeständen massive Verluste verursachen. Die Übertragung erfolgt direkt von Schwein zu Schwein oder indirekt über Tierkadaver, Ausscheidungen infizierter Tiere oder kontaminierte Gegenstände und Schweinefleischprodukte. Kommt es zur Einschleppung in Hausschweinebestände, erkranken und verenden viele Schweine qualvoll, und der restliche Bestand muss getötet werden. Mit dem Auftreten der ASP sind außerdem erhebliche wirtschaftliche Verluste durch Einschränkungen im Handel mit lebenden Schweinen und Schweinefleischprodukten verbunden.
Entwicklung
Insgesamt gab es 2024 in Deutschland 966 Feststellungen der ASP bei Wildschweinen und 11 Feststellungen in Hausschweinebeständen. Dies sind geringfügig mehr Seuchenfeststellungen als im Vorjahr. Bislang gab es in Bayern noch keinen Fall von ASP. Die aus Sicht Bayerns nächstgelegenen Fälle liegen etwa 25 km von der bayerischen Grenze entfernt im südhessischen Landkreis Darmstadt-Dieburg. Neben Deutschland tritt die ASP in den osteuropäischen Ländern, auf dem Balkan und in Italien auf.
Maßnahmen
Die ASP ist innerhalb der Europäischen Union (EU) als bekämpfungspflichtige Tierseuche gelistet. Als schwerwiegende Tierseuche der Wild- und Hausschweine, die für andere Tiere und den Menschen keine Gefahr bedeutet, ist ein Ausbruch unverzüglich anzuzeigen. Den rechtlichen Rahmen zur Bekämpfung der ASP bilden der Europäische Tiergesundheitsrechtsakt (AHL - Animal Health Law) sowie nationale Rechtsgrundlagen (Tiergesundheitsgesetz und Schweinepest-Verordnung (SchwPestV)). Im Falle eines ASP-Ausbruchs in einem Hausschweinebestand werden die dort gehaltenen Schweine umgehend getötet und unschädlich beseitigt. Kommt es zu einem Ausbruch beim Schwarzwild, läuft eine Kaskade von Maßnahmen an, die die Elimination des Seuchenerregers in dem infizierten Gebiet zum Ziel haben. Zunächst bestimmen die zuständigen Behörden Restriktionszonen. Eine Sperrzone I (Pufferzone) und eine Sperrzone II (infizierte Zone) umgeben den Ort des Ausbruchs. Innerhalb der Sperrzone II kann – falls dies als fachlich notwendig erachtet wird – zusätzlich ein Kerngebiet definiert werden. In der Sperrzone II stehen die Bekämpfungsmaßnahmen gegen die ASP im Vordergrund. In der Sperrzone I liegt der Fokus auf der Früherkennung einer Ausbreitung der Seuche.
Suchhundestaffel
Für die Unterbrechung der Infektionskette beim Schwarzwild ist die Suche, Bergung und Beseitigung infizierter Wildschweinkadaver besonders wichtig. Die Suche erfolgt durch Personen, mithilfe von Drohnen und vor allem mit Hunden. In Bayern koordinierte das LGL die Etablierung einer spezialisierten Kadaversuchhundestaffel. Aktuell sind 58 Suchhundeteams einsatzbereit, weitere befinden sich noch in der Ausbildung bei privaten Ausbildungsstellen. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) unterstützt die Ausbildung dieser Kadaversuchhunde finanziell.
Bewegungseinschränkungen
Um im Seuchenfall eine weitere Ausbreitung der ASP in der Wildschweinpopulation zu verhindern, ist es zudem erforderlich, die Bewegungen von Schwarzwild einzuschränken. Dies geschieht durch das Errichten von Barrieren in Form von Zäunen, die Anordnung befristeter Jagdverbote sowie erforderlichenfalls über Betretungs- und/oder Nutzungsverbote land- und forstwirtschaftlicher Flächen, damit die potenziell infizierten Wildschweine im Ausbruchsgebiet nicht gestört werden und dieses nicht verlassen. Damit im Ausbruchsfall mit der sofortigen Umsetzung der Bekämpfungsmaßnahmen begonnen werden kann, hält das LGL im zentralen Tierseuchenlager hierfür notwendiges Material in großem Umfang vorrätig.
Als vorsorgliche Schutzmaßnahmen gegen die sich in Hessen ausbreitende ASP veranlasste das StMUV 2024 die Errichtung eines mobilen Elektrozaunes entlang der Bundesstraße B469 in den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg, der aktuell durch einen festen Wildschutzzaun ersetzt wird. Zudem erfolgten regelmäßig risikoorientierte Suchen nach Wildschweinkadavern entlang der bayerisch-hessischen Grenze mithilfe der Suchteams der bayerischen Kadaversuchhundestaffel und durch das LGL-Drohnenteam.
Monitoringuntersuchungen und Ausschlussdiagnostik
Das LGL führt bereits seit mehreren Jahren Monitoringuntersuchungen und Ausschlussdiagnostik bei Haus- und Wildschweinen zur Früherkennung einer ASP-Infektion durch. Zum Monitoring beim Hausschwein gehören die freiwilligen ASP-Statusuntersuchungen sowie Untersuchungen von Krankheits-/Todes- oder Abortursachen in Schweinehaltungsbetrieben. Zudem gibt es Untersuchungen auf das Afrikanische Schweinepest Virus (ASFV) zur Abklärung eines expliziten Seuchenverdachts.
Für das passive Wildschweinmonitoring untersucht das LGL Proben verendet aufgefundener, auffällig erlegter oder verunfallter Wildschweine auf ASFV. 2024 hat das LGL 370 Tiere untersucht. Das aktive Wildschweinmonitoring verpflichtet zur Untersuchung aller erlegten (auch gesund erlegten) Wildschweine auf ASP in den an Hessen grenzenden bayerischen Landkreisen Aschaffenburg, Bad Kissingen (einzelne Gemeinden), Main-Spessart, Miltenberg, Schweinfurt (einzelne Gemeinden), Landkreis Würzburg, Stadt Würzburg. Bayernweit sind die Bayerischen Staatsforsten dazu angehalten, alle erlegten Wildschweine auf ASFV untersuchen zu lassen (siehe: Diagnostikübersicht 2024 und Monitoring-Untersuchungen).
Entwicklung von Bewegungsmodellen
Um das Verhalten von Wildschweinen besser zu verstehen und Bekämpfungsmaßnahmen im Seuchenfall effektiver an dieses anpassen zu können, führt der Nationalpark Bayerischer Wald ein durch das StMUV gefördertes und durch das LGL koordiniertes Forschungsprojekte durch. Aus Tierbewegungsdaten von mit Sendern versehenen Wildschweinen und den Aufnahmen zahlreicher Fotofallen werden neue Erkenntnisse zur Bewegungsökologie der Tiere abgeleitet. Dabei soll künftig auch der Einsatz von künstlicher Intelligenz die Entwicklung von Bewegungsmodellen erlauben, welche bei der zielgerichteten Umsetzung von Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen unterstützen können.
Fazit
Die Gefahr einer möglichen Einschleppung der ASP nach Bayern bleibt weiter hoch. Mögliche Wege sind die Übertragung der Tierseuche von Tier zu Tier sowie die Verbreitung kontaminierter Gegenstände oder Lebensmittel aus Schweinefleisch im Reiseverkehr. Insbesondere über Letzteres sind neue Ausbrüche mehrere Hundert Kilometer entfernt von bisher von der ASP betroffenen Gebieten möglich. Daher ist mit einem Seucheneintrag in Bayern jederzeit zu rechnen. Entsprechend wichtig sind die Sensibilisierung und Vorbereitung der zuständigen Behörden, der Schweinehalter, der Jäger und der anderen betroffenen Personengruppen auf diesen Ernstfall.


