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Vorsorgemaßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest in Bayern
Die ASP wurde am 10.09.2020 erstmal in Deutschland im Landkreis Spree-Neiße nachgewiesen. Seither wurden knapp 4000 Fälle bei Wildschweinen in Sachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern nachgewiesen. Die ASP war auch in insgesamt vier Schweinehaltungen in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und zuletzt am 26.05.2022 in einem Betrieb in Baden-Württemberg ausgebrochen.
In Bayern ist bislang kein Fall der ASP aufgetreten. Oberstes Ziel ist es daher, eine weitere Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern und die bayerischen Haus- und Wildschweinbestände zu schützen.
Untersuchungspflicht für erlegte Wildschweine in grenznahen bayerischen Landkreisen zu Sachsen
Um eine Einschleppung frühzeitig zu erkennen, startet nun nächste Stufe des bayerischen ASP-Frühwarnsystems. Das ASP-Frühwarnsystem umfasst insbesondere eine flächendeckende Untersuchungspflicht aller erlegten sowie verendet aufgefundenen Wildschweine auf ASP in den grenznahen bayerischen Landkreisen zu Sachsen (Landkreis Kronach, Stadt und Landkreis Hof, Landkreis Wunsiedel sowie einzelnen Gemeinden in den Landkreisen Kulmbach und Bayreuth). In diesen Landkreisen oder Teilen davon wird eine umfassende Untersuchungspflicht für alle erlegten sowie verendet aufgefundenen Wildschweine auf ASP angeordnet.
ASP-Monitoring bei verendeten Hausschweinen in Freilandhaltungen
Flankierend dazu erfolgt eine risikoorientierte Intensivierung des ASP-Monitorings bei Hausschweinen in den oben genannten grenznahen Gebieten: In einem ersten Schritt sind alle verendeten Schweine in Freilandhaltungen auf ASP zu untersuchen. Hierfür sind verendete Schweine durch die betroffenen Tierhalter der zuständigen Behörde anzuzeigen und für eine kostenfreie Beprobung bereitzustellen.
Die betroffenen Landkreise haben zu den oben genannten Maßnahmen folgende Allgemeinverfügungen veröffentlicht:
- Allgemeinverfügung des Landratsamtes Bayreuth
- Allgemeinverfügung des Landratsamtes Hof
- Allgemeinverfügung der Stadt Hof
- Allgemeinverfügung des Landratsamtes Kronach
- Allgemeinverfügung des Landratsamtes Kulmbach
- Allgemeinverfügung des Landratsamtes Wunsiedel i. F.
Hinweise zur Probenahme für das ASP-Monitoring bei Haus- und Wildschweinen
Als Probenmaterial für die Untersuchung von Haus- und Wildschweinen auf ASP dient EDTA-Blut (kein Serum), dieses kann durch Punktion der großen Hohlvene oder auch durch Aufnahme von mehrere Millilitern Blut/Körperhöhlenflüssigkeit aus dem aufgebrochenen Tierkörper gewonnen werden. Als Probenahmegefäße sind ASP dient EDTA-Blutröhrchen mit Doppelbarcodes zu verwenden. Nur im Ausnahmefall, wenn z. B. bei Fallwild kein Blut gewonnen werden kann, ist alternativ ein Bluttupfer - bevorzugt ein steriler trockener Tupfer - an einer anderen geeigneten Stelle zu entnehmen. Die Untersuchung von Bluttupfer-Proben sollte eine Ausnahme darstellen, da die Untersuchung für das Labor mit erheblichem Mehraufwand verbunden ist! Weitere Hinweise zur Entnahme der Proben: Hinweise zur Gewinnung von Blutproben bei erlegtem Schwarzwild.
Für den Auftrag an das Labor ist der Untersuchungsantrag für das Wildschwein-Monitoring zu verwenden und vollständig auszufüllen: Untersuchungsantrag: Wildschwein-Monitoring. Zum Vorgehen bzgl. Probennahme und Weiterleitung an das LGL sind die Vorgaben der zuständigen Behörden zu beachten. Siehe hierzu auch die Allgemeinverfügungen. Falls die Proben nicht unmittelbar versandt werden können, sind sie gekühlt (bei ca. 4 - 7 °C) aufzubewahren.
Weitere Vorsorgemaßnahmen gegen die ASP
Bayern hat bereits vielfältige Vorsorgemaßnahmen gegen die ASP ergriffen. Die neue ASP-Hundestaffel umfasst mittlerweile mehr als 40 Kadaversuchhunde und zugehörige Hundeführer, die im Ausbruchsfall neben modernster Drohnentechnik und Wärmebildkameras eine schnelle und effektive Fallwildsuche sicherstellen sollen. Die Hunde wurden in einem bayernweiten Projekt des LGL in Kooperation mit Jagd- und Hundeverbänden sowie weiteren Fachstellen speziell zur Fallwildsuche ausgebildet. Teil der umfangreichen Präventionsmaßnahmen ist zudem ein Anreizprogramm zur intensiven Bejagung von Wildschweinen mit einer Aufwandsentschädigung von bis zu 100 Euro pro erlegtem Wildschwein und die Beschaffung von Zaunmaterial. Insgesamt rund 900 Kilometer Zaunmaterial (Wildschutz-, Elektro- und Duftzäune) wurden bereits zentral für Bayern erworben. Auf einer Gesamtlänge von rund 500 Kilometern entlang der Bundesautobahnen im Gebiet der Grenze zu Thüringen, Sachsen und der Tschechischen Republik befinden sich feste Wildschutzzäune. Aktuell läuft die Umsetzung zum Ausbau der Wildschutzzäune entlang weiterer bayerischer Autobahnen, insbesondere in Richtung Österreich durch die Autobahnmeistereien. Zu den umfangreichen Präventionsmaßnahmen gehören auch besondere Hinweise zu Hygienemaßnahmen und Aufklärungskampagnen für die Bevölkerung. Schweinehaltende Betriebe sind zudem aufgefordert, die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Im Seuchenfall ermöglicht der bayerische Rahmenplan Afrikanische Schweinepest ein landesweit koordiniertes, schnelles und zielgerichtetes Vorgehen.
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Untersuchungsergebnisse
- Die Schweinepest– Monitoring in Bayern – Untersuchungsergebnisse 2022
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