Mehr Transparenz durch verpflichtende Angaben zur Herkunft von Fleisch

Am 13. Dezember 2014 ist die europaweit geltende Lebensmittelinformationsverordnung in Kraft getreten. Diese Verordnung soll sicherstellen, dass die Verbraucher durch klare Vorgaben zur Kennzeichnung beim Lebensmitteleinkauf umfassend informiert werden.

Basierend auf der Lebensmittelinformationsverordnung ist seit dem 01.04.2015 eine neue Regelung in Kraft, wonach die Herkunft von Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch auf dem Etikett europaweit verpflichtend anzugeben ist (Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1337/2013). Darin wird ausgeführt auf welche Weise die Informationen, die von der Lebensmittelinformationsverordnung gefordert werden, konkret anzugeben sind.

Für Rindfleisch besteht die Verpflichtung zur Ursprungsangabe aufgrund der BSE-Krise europaweit bereits seit 15 Jahren. Danach muss bei der Kennzeichnung von Rindfleisch mit einem Nummerncode eine Rückführung des Fleisches auf das Tier, von dem dieses stammt, möglich sein. Zudem müssen die Zulassungsnummern des Schlachthofs und des Zerlegungsbetriebes angegeben werden. Schließlich ist die Kennzeichnung aller Länder, in denen das Tier geboren, gemästet und geschlachtet wurde, ebenfalls kenntlich zu machen.

Die neue, EU-weit gültige Durchführungsverordnung verpflichtet den Handel zu einer Herkunftskennzeichnung von verpacktem Fleisch, das frisch, gekühlt oder gefroren zum Verkauf angeboten wird. Die Kennzeichnung muss künftig die Angabe des Landes bzw. der Länder, in dem bzw. in denen das Tier aufgezogen und geschlachtet wurde, enthalten. Alternativ kann das Ursprungsland des Tieres angegeben werden, wenn Geburt, Aufzucht und Schlachtung im selben Land erfolgt sind, z. B. in der Form "Ursprung: Deutschland". Zudem müssen die Lebensmittelunternehmer auf allen Stufen ein System einrichten, mit welchem die Herkunftsangaben jederzeit nachvollzogen werden können.

Für Hackfleisch gelten spezielle Regelungen, wenn Fleisch verwendet wird, das aus mehreren Ländern stammt. Die Kennzeichnung ist dann z. B. in folgender Form möglich: "Ursprung: EU", "Aufgezogen und geschlachtet in der EU" oder "Aufgezogen und geschlachtet in und außerhalb der EU".

Die neue Herkunftskennzeichnung gilt, zumindest vorerst, nur für Fleisch und nicht für verarbeitete Fleischwaren und Produkte, in denen Fleisch als Zutat enthalten ist, wie z. B. Lasagne oder Würste. Ob es zukünftig eine Regelung zur Herkunftskennzeichnung von Fleisch in Fleischerzeugnissen geben wird, wie es vielfach von Verbraucherverbänden gewünscht wird, muss abgewartet werden.

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