Authentizität von Honig – Untersuchungsergebnisse 2015

Honig gilt als wertvolles, naturbelassenes Lebensmittel, das von Bienen aus Blütennektar oder Honigtau erzeugt wird. Um den hohen Erwartungen der Verbraucher gerecht zu werden und die natürliche Qualität zu garantieren, gibt es strenge lebensmittelrechtliche Vorgaben bezüglich Gewinnung, Beschaffenheit und Kennzeichnung.

Für Honig gilt:

  • Honig dürfen weder Stoffe zugesetzt noch Honigeigene Bestandteile entzogen werden.
  • Die Angabe des Ursprungslandes ist Pflicht. Möglich sind zusätzliche Auslobungen
    • zur Herkunft aus Blüten oder lebenden Pflanzenteilen, wenn der Honig überwiegend daraus entstammt und entsprechende sensorische, physikalische und mikroskopische Merkmale aufweist
    • zur regionalen, territorialen oder topografischen Herkunft, wenn der Honig ausschließlich aus dieser Gegend stammt.

Sortenhonige, also solche, die überwiegend aus einer Trachtpflanze stammen, und Honige aus bestimmten Regionen erzielen auf dem Markt höhere Preise. Damit sich die Verbraucher auf die gekennzeichneten Angaben verlassen können, ist eine Überprüfung anhand mehrerer Untersuchungsparameter erforderlich. Die mikroskopische Bestimmung und Auszählung der im Honigsediment vorhandenen Pollenkörner und Honigbestandteile (Pollenanalyse) ist eine geeignete Methode, um Hinweise für falsche Angaben zur geografischen oder botanischen Herkunft zu erhalten. Die Sensorik sowie die elektrische
Leitfähigkeit und die Verteilung der Zuckerarten (Fructose, Glukose usw.) sind darüber hinaus charakteristische Beurteilungskriterien für Sortenhonige. Eine Beimengung von Zuckern, die nicht von Bienen stammen, kann in bestimmtem Umfang durch Stabilisotopenanalyse (EA-IRMS) festgestellt werden.

Koordinierter Kontrollplan der Europäischen Kommission

Zum Austausch über die Bekämpfung von Lebensmittelbetrug zwischen den EU-Mitgliedsstaaten gründete die EU-Kommission das europäische Food- Fraud-Netzwerk. In Zusammenarbeit mit den Kontaktstellen der Mitgliedsstaaten wurde im Jahr 2015 ein koordiniertes Kontrollprogramm zur Untersuchung der Authentizität von Honig durchgeführt.
Es sollte insbesondere geprüft werden, inwieweit falsche Angaben zur botanischen oder geografischen Herkunft gemacht und Produkte mit zugesetztem Zucker als Honig bezeichnet werden. Bayern hat sich nach einem vorgegebenen Verteilungsschlüssel mit 24 Proben
am Untersuchungsprogramm beteilig. Die Proben wurden bei Importeuren, Herstellern
und im Einzelhandel erhoben. Es handelte sich dabei um deutschen Honig aus bestimmten Regionen (zum Beispiel Münchner Lindenhonig) und um Honig aus anderen Mitgliedstaaten der EU oder einem Drittstaat mit klarer Herkunftskennzeichnung (zum Beispiel Lavendelhonig aus Portugal). Darüber hinaus wurden Mischungen von Honigen aus EU-Mitgliedstaaten, aus Drittstaaten oder aus EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten untersucht.

Keine Beanstandungen bei Herkunftsangaben

Die Untersuchungsergebnisse zur Überprüfung der angegebenen botanischen oder geografischen Herkunft führten am LGL zu keiner Beanstandung. Ein Zuckerzusatz durch Rohrzucker oder Zucker aus der Maisverarbeitung (C4-Zucker) konnte ebenfalls nicht festgestellt werden. Ein Teil der Proben wurde für weitere Untersuchungen auf einen möglichen Zuckerzusatz aus C3-Pflanzen (zum Beispiel Zuckerrübe oder Reis) an das Forschungszentrum der Europäischen Kommission (JRC) gesandt, 2015 waren die Analysen noch nicht abgeschlossen. Die am LGL festgestellten Ergebnisse wurden im August 2015 über das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) an die Europäische Kommission übermittelt. Ein vorläufiger Bericht der Europäischen Kommission zu diesem Kontrollprogramm ist unter folgendem Link einsehbar:
http://ec.europa.eu/food/safety/official_controls/food_fraud/honey/index_en.htm

Fazit

Viele Honige werden mit besonderen geografischen Herkunftsangaben oder Sortenbezeichnungen beworben. Die Überprüfung der Angaben anhand der etablierten Untersuchungsmethoden liefert zwar Hinweise, aber nicht in allen Fällen Beweise für Verfälschungen. Zur gegenseitigen Unterstützung und Zusammenarbeit bei der Aufklärung
betrügerischer Praktiken wurde von der Europäischen Kommission im Jahr 2013 ein Netzwerk mit Vertretern der Mitgliedsländer gegründet, das Food-Fraud-Netzwerk. Im Forschungszentrum der Europäischen Kommission (JRC) werden außerdem zur Unterstützung der Lebensmittelüberwachung in den Mitgliedsstaaten neue Untersuchungsmethoden entwickelt.

Diese Abbildung zeigt eine Mikroskopaufnahme von Pollen und einem braunen Pilzelement

Abbildung 1: Waldhonig mit Pollen und Pilzelement (braun)

Diagramm einer Diskriminanzanalyse

Abbildung 2: Auch bei dieser Abbildung handelt es sich um eine Mikroskopaufnahme. Sie zeigt sechseckige Lavendelpollen und verschiedene andere kreisförmige, in einem Fall auch stachelige Elemente.

Mehr zu diesem Thema

Allgemeine Informationen zum Thema