Identitätskennzeichen bei tierischen Lebensmitteln

Wie sieht es aus?

Was steht drauf?

Es besteht aus zwei Buchstaben für die Länderkennung und der Zulassungsnummer für den jeweiligen Betrieb. Wenn sich der Betrieb innerhalb der europäischen Gemeinschaft befindet, ist das Identitätskennzeichen in Form eines Ovals und weiterhin mit einer von der jeweiligen Landessprache abhängigen Angabe wie z.B. EG, EC, CE ... anzubringen.

In Deutschland wird die Zulassungsnummer in der Regel mit der Abkürzung für das Bundesland versehen, in dem sich der Betrieb befindet. Außerdem kann eine Abkürzung für die Betriebsform enthalten sein. Diese Abkürzung besteht aus drei Buchstaben. Oft wird die Angabe “EFB“ verwendet, die für “Verarbeitungsbetrieb“ steht

Was sagt es aus?

Um den Herstellerbetrieb eines tierischen Lebensmittels feststellen zu können, ist - mit Ausnahme der Genusstauglichkeitskennzeichnung bei Schlachtkörpern - seit dem 1.1.2006 ein sogenanntes Identitätskennzeichen anzubringen. Dieses ist zur Kontrolle durch die zuständigen Behörden bestimmt und löst die bisherige Angabe von Veterinärkontrollnummern ab.

Findet die Herstellung eines Lebensmittels einschließlich Verpackung an mehreren Standorten statt, so ist das Kennzeichen immer beim zuletzt erfolgten Schritt der Herstellung anzubringen.

Die Betriebe, an die die Zulassungsnummern vergeben werden, müssen die strengen, EU-weit gültigen Hygienevorschriften erfüllen. Dies gilt auch bei der Einfuhr von tierischen Lebensmitteln.

Die Verwendung des Identitätskennzeichens ist nur bei der Produktion von tierischen Lebensmitteln vorgeschrieben. Sobald ein weiterverarbeitender Betrieb ein fertig hergestelltes tierisches Lebensmittel zusammen mit pflanzlichen Lebensmitteln (wie z.B. bei einer Thunfischpizza) verarbeitet, ist die Angabe nicht mehr vorgeschrieben.

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