Überprüfung der korrekten Handelsbezeichnung bei Fischereierzeugnissen - Untersuchungsergebnisse 2013

Eine Aufgabe der Lebensmittelüberwachung ist es, den Verbraucher beim Kauf von Lebensmitteln vor Täuschung zu schützen. Dies schließt auch die Überprüfung der Angabe der korrekten Handelsbezeichnung bei Fischereierzeugnissen ein. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (LfL) ist für die Erstellung, Pflege und Aktualisierung des Verzeichnisses der Handelsbezeichnungen für Erzeugnisse der Fischerei und Aquakultur zuständig. In diesem Verzeichnis sind für jede Art ein wissenschaftlicher lateinischer Name und die entsprechend zugeordnete deutsche Handelsbezeichnung sowie gegebenenfalls die anerkannte lokale oder regionale Bezeichnung aufgeführt. Das LGL überprüft anhand der Angaben in diesem Verzeichnis routinemäßig Fischereierzeugnisse unter anderem hinsichtlich der verwendeten Fischart und der Verwendung der korrekten Handelsbezeichnung.

Untersuchungsergebnisse

Im Jahr 2013 untersuchte das LGL insgesamt 99 Proben Fisch und Fischereierzeugnisse (Süßwasserund Meeresfische) aus dem Einzelhandel und der Gastronomie hinsichtlich der verwendeten Fischart. Von den 73 Proben aus der Gastronomie beurteilte das LGL zwölf Proben (16 %) als irreführend, weil die auf der Speisekarte angegebene Fischart nicht der korrekten Handelsbezeichnung entsprach. Neun der beanstandeten Proben standen auf der Speisekarte als Seezunge. Seezunge ist nach dem oben genannten Verzeichnis die deutsche Bezeichnung für die Fischart Solea solea (siehe Abbildung).

Foto eines Seezungenfilets, Unterseite

Abbildung 1: :Nur eine echte Seezunge der Art Solea solea darf als Seezunge bezeichnet werden. Copyright LGL.

Foto eines Seezungenfilets, Unterseite

Abbildung 2: Nur eine echte Seezunge der Art Solea solea darf als Seezunge bezeichnet werden. Copyright LGL.

Bei acht dieser Proben handelte es sich jedoch um Tropenzunge (Cynoglossus spp.), die preisgünstiger als Seezunge ist. Bei einer Probe „Seezunge“ stellte das LGL die Fischart Synaptura lusitanica fest. Für diese Fischart gibt es bislang noch keine offizielle Handelsbezeichnung. Des Weiteren waren eine Pazifische Scholle (Lepidopsetta bilineata) fälschlicherweise als „Nordsee-Scholle“, eine Tropenzunge als „Atlantik Zungenfilet“ und ein Afrikanischer Wels als „Waller“ gekennzeichnet. Bei der Untersuchung von 26 Proben (lose Ware bzw. Fertiggerichte) aus dem Einzelhandel stellte das LGL keine fehlerhafte Kennzeichnung der Fischart fest. 2011 und 2012 beanstandete das LGL 23 % der Fischproben aus der Gastronomie aufgrund einer fehlerhaften Angabe der Handelsbezeichnung, im Jahr 2013 sank die Beanstandungsquote auf 16 %. Das LGL wird auch die nächsten Jahre regelmäßig prüfen, ob sich dieser positive Trend fortsetzt.

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