Untersuchungen von amtlichen Lebensmittelproben auf gentechnische Veränderungen - Ergebnisse 1999

Insgesamt wurden 925 unterschiedliche Lebensmittel, die aus Soja (Tabelle 1a) bzw. Mais (Tabelle 2a) bestanden oder als Zutat enthielten, im Berichtszeitraum analysiert.

1. RoundupReadyTM (RR)-Sojabohnen

In 47 von 488 untersuchten Lebensmitteln konnte gentechnisch verändertes RR-Soja nachgewiesen werden (9,4%) (Tabelle 1a). Insgesamt waren nur 2 von 47 Lebensmitteln, die nachweisbar gentechnisch verändertes RR-Soja enthielten, korrekt gekennzeichnet ("aus genetisch veränderten Sojabohnen hergestellt" bzw. "Soja-Eiweiß genetisch verändert"). Beanstandet wurden 45 Lebensmittel (9,2%).

Tabelle 1a: Im Rahmen der amtlichen Probenahme nach § 42 LMBG untersuchte Lebensmittel, die aus Soja bestehen bzw. Soja als Zutat enthalten
Produktgruppe Zahl der untersuchten Proben positiv (GV-DNA* nachweisbar) negativ (GV-DNA*nachweisbar)
Vormischungen (Bratling etc.) 23 4** 19
Brot, Kleingebäck 5 - 5
feine Backwaren 60 1 59
Dessert 21 - 21
Teigwaren 41 1 40
Sojagetränk 6 - 6
Süßwaren 4 1 3
Säuglingsnahrung 19 1 18
Fertiggericht 24 2 22
Ergänzungsnahrung 7 5 2
Diätet. Lebensm. 1 - 1
Lecithin 2 - 2
Sportlernahrung 10 3 7
Tofu/tofuhaltige Lebensmittel 92 9 83
Sojabohnen 18 1 17
Sojabohnenkeimlinge 35 - 35
Sojamehl 54 5 49
Sojaschrot/-granulat 28 6 22
Schinken 28 5 23
Taramas 4 1 3
Salami 2 1 1
vegetarische Wurst 4 1 3
Gesamt 488 47 441

*GV-DNA = gentechnisch veränderte DNA
**davon 2 gekennzeichnet

Bei 27 positiven Proben wurde der Gehalt von RR-Soja-DNA an der Gesamt-Soja-DNA bestimmt. Dabei wurde bei 11 Proben ein Gehalt von < 1% nachgewiesen, und bei 7 Proben ein Gehalt von > 5% (Tabelle 1b).

Tabelle 1b: Anteil von RR-Soja-DNA an der Gesamt-Soja-DNA
Verhältnis RR-/Gesamt-Soja-DNA (%) Anzahl
<1 11
1-2 2
2-3 5
3-4 1
4-5 1
>5 1
>10 2
>20 3
>50 1

Die für Sojabohnen etablierten Methoden nach LMBG § 35 (00.00-31 und 23.01.22-1) können bei sehr vielen sojahaltigen Lebensmitteln eingesetzt werden (siehe Tabelle 1a). Der Nachweis bei Sojaölen, Sojamargarine und Sojasaucen ist zur Zeit nicht möglich, da keine DNA isoliert werden kann. Die sojaspezifische Kontrollreaktion kann auch für den Nachweis von Sojabestandteilen aus gentechnisch nicht modifizierten Rohstoffen verwendet werden.

2. RR-Soja in Bio-Lebensmitteln

Die Verordnung (EG) Nr. 1804/99 des Rates vom 19.07.99 schreibt im Erwägungsgrund 10 vor, daß gentechnisch veränderte Organismen und deren Derivate mit der ökologischen Wirtschaftsweise unvereinbar sind.
Im Untersuchungszeitraum wurde RR-Soja-DNA in 6 Bio-Lebensmitteln nachgewiesen, die Soja als Zutat enthielten. Das Soja war gekennzeichnet mit "Bio-Sojamehl" bzw. "aus kontrolliert ökologischem Landbau". Die weitere Kontrolle dieses Sachverhaltes obliegt der hierfür zuständigen Bayerischen Landesanstalt für Ernährung.

3. Herbizid-toleranter bzw. Insekten-resistenter Mais

Der Nachweis der Maissorte Bt-11 wird routinemäßig seit März 1999, die Nachweise der Maissorten T25 und MON810 routinemäßig ab August 1999 durchgeführt, da seit diesen Zeitpunkten zertifiziertes Referenzmaterial verfügbar war.
In 25 von 436 untersuchten Lebensmitteln (Tabelle 2a) konnte gentechnisch veränderter Mais nachgewiesen werden (5,7%). Besonders auffällig war, dass die untersuchten Taco Shells zu 30 % (16/54) gentechnisch veränderten Mais enthielten. In den untersuchten Lebensmitteln konnten die Maissorten Bt-176, Bt-11 und MON810 nachgewiesen werden, während die Maissorte T25 in keinem Produkt festzustellen war. In einem Produkt Taco Shells waren gleichzeitig drei unterschiedliche transgene Maissorten nachzuweisen (Bt-176, Bt-11 und MON810; siehe Tabelle 2b).
Keine der Proben war entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gekennzeichnet.

Tabelle 2a: Im Rahmen der amtlichen Probenahme nach § 42 LMBG untersuchte Maisprodukte bzw. Lebensmittel, die Mais als Zutat enthalten

Produktgruppe Zahl der untersuchten Proben positiv (GV-DNA* nachweisbar) negativ (GV-DNA*nachweisbar)
Brotvormischungen 2 - 2
Brot, Kleingebäck 12 - 12
feine Backwaren 15 - 15
Dessert 4 - 4
Teigwaren 2 - 2
Knabbergebäck 6 - 6
Maiskolben 35 - 35
Mais/Dose 49 - 49
Säuglingsnahrung 4 - 4
Fertiggericht 4 - 4
Ergänzungsnahrung 2 - 2
Cornflakes 7 - 7
Chips 76 4 72
Speisestärke 18 - 18
Maisgrieß 85 1 84
Maismehl 52 4 48
Taco Shells 54 16 38
Popkorn/Mais 9 - 9
Gesamt 436 25 411

*GV-DNA = gentechnisch veränderte DNA

Tabelle 2b: Nachweis unterschiedlicher gentechnisch veränderter Maissorten in Lebensmitteln

Warenbezeichnung Transgener Mais Anzahl
Chips Bt-11 und Bt-176 1
Mais Chips Bt-11 1
Mais Snack Bt-11 1
Maismehl Bt-176 1
Maismehl Bt-11 1
Maismehl MON810 1
Maismehl Bt-11 und Bt-176 1
Polenta Bt-176 und MON810 1
Taco Dinner Bt-11 1
Taco Dinner Bt-11 und Bt-176 1
Taco Shells Bt-11 4
Taco Shells Bt-176 4
Taco Shells MON810 2
Taco Shells Bt-11 und Bt-176 2
Taco Shells Bt-11, Bt-176 und MON810 1
Tacoschalen, lose Ware Bt-11 und MON810 1
Tortilla Chips Bt-11 und Bt-176 1
Summe 25

4. Reifeverzögerte Tomaten

Im Untersuchungszeitraum wurden 2 Beschwerdeproben untersucht. Es konnte keine gentechnisch veränderte Tomate nachgewiesen werden. Gentechnisch veränderte Tomaten sind zur Zeit noch nicht zugelassen. Die Firma Zeneca (USA) hat eine Genehmigung zum Inverkehrbringen nach der Novel-Food-Verordnung beantragt, eine Entscheidung steht noch aus.

Mehr zu diesem Thema

Allgemeine Informationen zum Thema

Weitere Artikel zum Thema

Untersuchungsergebnisse

2014

2013

2011

2009

Archiv

2008

2007