Gentechnisch veränderte Lebensmittel - Untersuchungsergebnisse 2006

In der EU sind bereits zahlreiche gentechnisch veränderte Pflanzen für den Import und die Verarbeitung in Lebensmitteln zugelassen. Diese sind Mais, Raps und Soja, Verarbeitungsprodukte daraus sowie Baumwollsaatöl mit unterschiedlichen gentechnischen Veränderungen, so genannten Transformationsevents.

Durch molekularbiologische Analysen wird die Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften für gentechnisch veränderte Lebensmittel überprüft. Dazu werden Proben aus dem Handel, aber auch Rohstoffe zur Lebensmittelherstellung im Labor auf gentechnische Veränderungen untersucht.

In Deutschland und anderen Ländern der Europäischen Union sind 2006 in Reisproben aus dem Handel erstmals Spuren der gentechnisch veränderten Reislinie LL 601 nachgewiesen worden. Diese Reislinie ist in Europa nicht zugelassen und somit nicht verkehrsfähig. Fast zeitgleich wurde in Reisnudeln aus dem asiatischen Raum gentechnisch veränderter Reis der Linie Bt 63 entdeckt, der ebenfalls in Europa nicht zugelassen ist. Für alle betroffenen Lebensmittel wurden umfangreiche Rückrufaktionen durchgeführt.

Untersuchungsergebnisse bei den Lebensmitteln

Insgesamt wurden 887 Lebensmittel untersucht. Ein Großteil der Proben war aus Soja oder Mais hergestellt oder enthielt Soja oder Mais als Zutat (Sojaproben: 326, Maisproben: 217). Außerdem wurden 273 Reisproben, 20 Rapsproben und 51 Papayafrüchte auf gentechnische Veränderungen untersucht.

Soja

Nur in wenigen Fällen waren als „gentechnisch verändert“ gekennzeichnete Erzeugnisse im Handel zu finden.

Es wurden zwei Nahrungsergänzungsmittel vorgelegt, die Sojalecithin als Zutat enthielten, das mit dem Zusatz - aus gentechnisch veränderten Sojabohnen hergestellt - gekennzeichnet war. Bei einem weiteren Produkt handelte es sich um „Rogen vom fliegenden Fisch“. Dieses Produkt wurde in einer Zubereitung mit Sojasoße - aus genetisch veränderten Sojabohnen hergestellt - in Verkehr gebracht.

Der Schwerpunkt der Untersuchungen lag bei den Sojaprodukten (326) auf Sojamehlen, Sojaschroten, Backmischungen mit Soja sowie Formfleischvorderschinken mit Sojaeiweiß, Tofuerzeugnissen, Sojamilchprodukten, Sportlernahrung, einschließlich Sojaproteinisolaten, sowie diätetischen Lebensmitteln auf Sojabasis für besondere medizinische Zwecke, zum Beispiel den so genannten "bilanzierte Diäten" für Säuglinge. In insgesamt 135 Proben (41,4 %) konnte gentechnisch verändertes RoundupReadyTM-Soja nachgewiesen werden. In 86 dieser 135 Proben (63,7 %) war gentechnisch veränderte Soja in Spuren (unter 0,1 %) enthalten. In 22 der 135 Proben (16,3 %) wurden GVO -Anteile zwischen 0,1 und 0,9 % gefunden. Betroffen war überwiegend Sportlernahrung (Eiweißnahrung). Da keines der Produkte gekennzeichnet war, müssen gemäß den Bestimmungen des Artikel 12 Absatz 3 VO (EG) 1829/2003 die Unternehmer den zuständigen Behörden nachweisen können, dass sie geeignete Schritte unternommen haben, um das Vorhandensein derartiger Materialien zu vermeiden.

Bei 2 Proben (1,5 %) wurden Gehalte an RoundupReadyTM-Soja von über 0,9 % ermittelt, die aufgrund der fehlenden Kennzeichnung beanstandet wurden. Es handelte sich dabei um ein Soja Protein Shake, das in einem Fitnessstudio entnommen wurde und um eine Probe „Vegetarische Nuggets“ aus dem Einzelhandel. 25 Proben (18,5 %) konnten nicht quantifiziert werden, da wegen des hohen Verarbeitungsgrades der Produkte zu wenig geeignete Soja-DNA aus den Lebensmittelproben isolierbar war.

Mais

Von 217 untersuchten maishaltigen Lebensmitteln waren drei (1,4 %) im Screeningtest positiv. In einem Fall lag der GVO -Anteil unter 0,1 Prozent, 2 Proben konnten auf Grund ihres hohen Verarbeitungsgrades nicht quantifiziert werden. Schwerpunkte der analysierten Produkte bildeten Maismehle, Maisgrieße, Backvormischungen aus Bäckereibetrieben sowie Körnermais, der bevorzugt aus Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung entnommen wurde. Als "gentechnisch verändert“ gekennzeichnete Maisprodukte wurden nicht vorgelegt.

Ergebnisse der Untersuchungen von Lebensmitteln auf gentechnische Veränderung

Grafische Darstellung der Untersuchungsergebnisse von Lebensmittel auf gentechnische veränderungen am Beispiel Soja und Mais

Raps

Insgesamt wurden 20 Proben Raps und „Raps-Kuchen" aus bayerischen Ölmühlen analysiert. Dabei ergaben sich keine Hinweise auf gentechnische Veränderungen.

Papaya

Im Berichtsjahr wurden 51 Proben Papayafrüchte aus unterschiedlichen Herkunftsländern untersucht. Keine der Früchte war gentechnisch verändert.

Reis LL 601

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL ) hat, nachdem bekannt wurde, dass mit gentechnisch verändertem Reis der Linie LL 601 verunreinigter Langkornreis aus den USA in die EU gelangt war, ein nationales „Überwachungsprogramm LL 601“ initiiert. Ziel des Programms war festzustellen, ob und in welchem Umfang LL Reis 601 oder Produkte daraus nach Deutschland verbracht worden sind.

Im Rahmen dieses Überwachungsprogramms wurden bisher am LGL 190 Proben untersucht. Bei den meisten Proben handelte es sich um Langkornreis aus den USAbzw. Langkornreis, dessen Herkunftsland nicht eindeutig geklärt war. Zwölf Proben Langkornreis stammten aus Italien oder Thailand. Die Proben wurden aus einer ansässigen Reismühle sowie aus verschiedenen Großmärkten und dem Einzelhandel entnommen. Insgesamt wurden in fünf Proben Langkornreis aus den USA geringe Spuren, das heißt kleiner als 0,05 %, von LL Reis 601 nachgewiesen. Es handelte sich um zwei Proben aus dem Einzelhandel, eine Probe aus der Gemeinschaftsverpflegung, eine Probe aus dem Großmarkt und eine Probe aus einem Weiterverarbeitungsbetrieb. Darüber hinaus wurden eine Vielzahl von diversen Reissorten wie Basmati- und Duftreis (30), Rundkornreis (9), Babynahrung mit Reis (17) sowie Nahrungsergänzungsmittel (3) und Reisstärke (2) untersucht, jedoch ohne positiven Befund.

Reis Bt 63

Ingesamt wurden 39 Proben asiatischer Reisnudeln aus dem Groß- und Einzelhandel sowie aus Gaststätten untersucht. Bei drei Proben, zwei aus dem Einzelhandel und einer aus einer Gaststätte, wurden geringe Spuren (< 0,05 %) von Reis Bt 63 nachgewiesen. Zusätzlich wurden auch Proben von Langkornreis (18), Rundkornreis (4) und Babynahrung (7) auf die gentechnisch veränderte Reislinie Bt 63 untersucht. Die Untersuchungen ergaben keinen positiven Befund.

Durchführung von Betriebskontrollen

Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen ist eine Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel und Lebensmittelzutaten auch dann gefordert, wenn ein Nachweis gentechnisch veränderter Bestandteile im Endprodukt nicht mehr möglich ist. Hierfür ist eine Dokumentenkontrolle vor Ort in den Betrieben erforderlich. In den Jahren 2005 und 2006 werden die Ergebnisse der Betriebskontrollen bezüglich Gentechnik im Rahmen eines Bundesweiten Überwachungsprogramms (BÜP) auf Bundesebene ausgewertet.

Bei den diesjährig 10 kontrollierten Betrieben handelte es sich um vier Hersteller von Backmitteln, um einen Hersteller von Süßwaren, um zwei Betriebe mit Gewürzen und Convenience Food und um drei Hersteller von Sportlernahrung. Es erfolgten Dokumentenkontrollen sowie die Beprobung von Rohstoffen. In einem Fall ergab sich bei der Untersuchung der Rohstoffe ein positiver Befund. Es konnte der in Europa nicht zugelassene gentechnisch veränderte Reis LL 601 in Spuren nachgewiesen werden. Hinweise auf Verstöße gegen die Kennzeichnungsvorschriften ergaben sich nicht.

Trend

Im Vergleich zu den Vorjahren ist festzustellen, dass die Zahl positiver Befunde bei Soja zugenommen hat. Waren im Jahr 2004 noch 17,8 % sowie im Jahr 2005 35,1 % der Soja enthaltenden Proben positiv, so waren es 2006 bereits 41,4 %. Bei Mais dagegen ist keine Zunahme positiver GVO -Befunde zu vermerken. Im nächsten Jahr wird neben soja- und maishaltigen Lebensmitteln verstärkt auf in der EU nicht zugelassene GVO in Reis und in Papaya untersucht werden.

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