Untersuchungen von amtlichen Lebensmittelproben auf gentechnische Veränderungen - Ergebnisse 2001

1. Was wurde untersucht

Insgesamt wurden 897 unterschiedliche Lebensmittel, die aus Soja bzw. Mais bestanden oder diese als Zutat enthielten, im Berichtszeitraum analysiert. Im Rahmen der amtlichen Probenahme wurden unterschiedliche Lebensmittel, die aus Soja hergestellt werden bzw. Soja als Zutat enthalten untersucht: zum Beispiel Brot, Backwaren, Desserts, Teigwaren, Sojagetränke, Süßwaren, Säuglingsnahrung, Fertiggerichte, Sonder-/Diätnahrungen, Eiweißkonzentrate, Sportlernahrung, Tofu(haltige) Lebensmittel, Sojabohnen, Sojabohnenkeimlinge, Sojamehl, Sojaschrot/-granulat, Tarama, Fleischersatz, Müsli.

Für den Nachweis transgener Maissorten wurden unter anderem Maiskolben bzw. Lebensmittel, die Mais als Zutat enthalten, analysiert: Brot, Backwaren, Desserts, Teigwaren, Knabbergebäck, Säuglingsnahrung, Fertiggerichte, Sportler-/ Ergänzungsnahrung, Cornflakes, Chips, Maisgrieß, Maismehl, Maisfladen (Taco Shells), Popkorn, Müsli, Sondennahrung, Suppen / Soßen, Süßigkeiten.

2. RoundupReady® (RR)-Sojabohnen

In 74 von 497 untersuchten Lebensmitteln konnte gentechnisch verändertes (RR)-Soja nachgewiesen werden (14,9%).
Alle positiv getesteten Lebensmittel wurden mit Hilfe von quantitativen Verfahren analysiert. In 35 Fällen konnte der Anteil von transgener (DNA) mit kleiner gleich 0,1% pro Zutat bestimmt werden (47,3%). Dieser Wert wird nach Übereinkunft der amtlichen Lebensmittelüberwachung als zufällig angesehen, eine Kennzeichnung kann unterbleiben.
In 22 Fällen wurde der Anteil von transgener (DNA) mit kleiner gleich 1% pro Zutat bestimmt (30%). Bei diesen Proben kann unter bestimmten Voraussetzungen die Kennzeichnungspflicht entfallen.
In 2 Fällen (2,7%) wurde ein Anteil über 1% ermittelt. Diese Lebensmittel waren nicht gekennzeichnet. Zwei untersuchte Proben (2,7%) waren korrekt gekennzeichnet, auf eine quantitative Analyse wurde verzichtet. Bei 13 Proben (17,6%) ergab die qualitative Analyse den Nachweis von transgener (DNA) , eine quantitative Analyse konnte nicht durchgeführt werden (zu wenig isolierbare Soja-(DNA) aus dem verarbeiteten Lebensmittel). Das für den Hersteller zuständige Untersuchungsamt wurde eingeschaltet bzw. die Vorlage der entsprechenden Zutaten wurde gefordert (Hersteller in Bayern).

3. Herbizid-toleranter bzw. Insekten-resistenter Mais

Im Untersuchungszeitraum wurde routinemäßig der Nachweis der Maissorten Bt-176, Bt-11, T25 und MON810 durchgeführt. Der Nachweis der transgenen Maissorte MON809 konnte nicht durchgeführt werden, da kein zertifiziertes Referenzmaterial verfügbar war.
In 48 von 449 untersuchten Lebensmitteln konnte gentechnisch veränderter Mais nachgewiesen werden (10,7%). Alle Proben wurden quantitativ analysiert. Dabei konnte in 34 Fällen (71%) ein Anteil transgener Mais-(DNA) an der Gesamt Mais-(DNA) von kleiner gleich 0,1% bestimmt werden. In 6 Proben (13%) konnten Werte von unter 1% nachgewiesen werden. Eine Probe (1,4%) wies einen Gehalt von über 1% auf. Sieben Proben (14,6%) konnten aufgrund der zu geringen isolierter (DNA) -Mengen nicht quantifiziert werden (siehe auch RoundupReady® ((RR)-Sojabohnen).

4. RR-Soja und transgener Mais in Bio-Lebensmitteln

Die Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 des Rates über den ökologischen Landbau schreibt vor, das das Erzeugnis ohne Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen hergestellt werden muss.
Im Untersuchungszeitraum wurde RR-Soja-(DNA) in 3 Bio-Lebensmitteln nachgewiesen, die Soja als Zutat enthielten. Die Lebensmittel waren wie folgt gekennzeichnet: kontrolliert ökologischer Anbau; Bio-Erzeugnis , Bio-Sojamehl , und ohne Gentechnik . In einem Erzeugnis konnte transgene Mais-(DNA) nachgewiesen werden, das Erzeugnis war wie folgt gekennzeichnet: aus kontrolliert ökologisch angebautem Mais . Die quantitativen Anteile konnten bei allen vier Proben mit < 1 % bestimmt werden. Die weitere Kontrolle dieses Sachverhaltes obliegt der hierfür zuständigen Bayerischen Landesanstalt für Ernährung.

5. Kennzeichnung durch "ohne Gentechnik"

Nach § 4 der Neuartigen Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung (i.d.F. vom 14.02.2000 [BGBl I. S. 123]) ist bei Lebensmitteln, bei denen auf die Herstellung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hingewiesen wird, die Kennzeichnung verbindlich durch "ohne Gentechnik" vorgeschrieben.
Bei insgesamt 13 Produkte wurden die folgenden Kennzeichnungen gefunden:

  • ausschließlich gentechnikfreie Sorten
  • garantiert nicht genmanipuliert
  • nicht genmanipuliert
  • nicht genverändert
  • garantiert nicht gentechnisch verändert
  • gentechnisch nicht verändert

Die Hersteller wurden auf die korrekte Kennzeichnung hingewiesen.

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