Weine und Traubenmoste - Untersuchungsergebnisse 2007

Amtliche Qualitätswein- und Qualitätsschaumweinprüfung

Bocksbeutel

Im Berichtszeitraum wurden 6842 Qualitätsweine und 184 Qualitätsschaumweine geprüft. Die Zahl an Qualitätsweinprüfungen ist im Vergleich zum Vorjahr um ca. 18,5% gestiegen, die Zahl der Qualitätsschaumweinprüfungen um ca. 23%. Im langjährigen Vergleich liegt das Prüfungsjahr der Qualitätsweine um mehr als 30% über dem Durchschnitt.

Von den 6842 zur Prüfung angestellten Weinen wurden 5,2% beanstandet. Im Vergleich zum Vorjahr sank die Quote um rund 20%. Die Hauptgründe waren: Unstimmigkeiten zwischen deklariertem und dem von uns ermittelten Mostgewicht, Grenzwertüberschreitungen von freier schwefliger Säure und gesamter schwefliger Säure sowie zu niedrige Gesamtalkoholangaben, irreführende Geschmacksangaben oder auch erhöhte Sorbinsäure- bzw. Ascorbinsäurewerte.

So enthielt ein Qualitätswein mehr als die dreifache Menge des zulässigen Ascorbinsäuregehalts von 250 mg/l. Durch das Konzept der amtlichen Qualitätsweinprüfung ist gewährleistet, dass derartige Erzeugnisse nicht in den Handel gelangen und somit dem präventiven Verbraucherschutz Genüge geleistet wird.

Bei den Qualitätsschaumweinen lag die Ablehnungsquote mit 3,8% im normalen Rahmen der Vorjahre.

Aufwändige Analytik

Im Handel wurden inländische Qualitätsweine vorgefunden, die nicht identisch mit den Weinproben waren, denen im Rahmen der Qualitätsweinprüfung eine amtliche Prüfnummer zugeteilt wurde. Ein deutscher Wein darf aber nur dann als "Qualitätswein" bezeichnet werden, wenn er erfolgreich die chemischen und sensorischen Prüfungen im Rahmen der Qualitätsweinprüfung mit abschließender Zuteilung einer Prüfungsnummer durchlaufen hat und er mit der Musterprobe analysenidentisch ist.

Der Einsatz der Stabilisotopenanalytik erbrachte bei drei bulgarischen und einem mazedonischen Wein sowie bei einem italienischen Federweißen den Nachweis einer Wässerung. Da das Stabilisotopenmuster einiger Weininhaltsstoffe wesentlich durch den Standort der Weintrauben geprägt wird, eignen sich diese Untersuchungsverfahren auch zur Überprüfung der Herkunftsangabe. In einigen italienischen DOC-Weinen konnten hiermit unzutreffende geografische Angaben in der Etikettierung nachgewiesen werden.

Weine aus Italien und Spanien waren durch den Zusatz von Glycerin unzulässigerweise "verbessert" worden. Zwar enthält jeder Wein von Natur aus Glycerin, einem Stoff, der bei der Vergärung entsteht, aber das sensorische "Mundgefühl" ist umso angenehmer und runder, je mehr Glycerin der Wein aufweist. Der Zusatz wurde durch den Nachweis von Begleitstoffen, die sich nur in technischem Glycerin vorfinden lassen, aufgedeckt. Als Untersuchungsmethode diente die Gas-Chomatographie/Massenspektrometrie (GC-MS).

Nach positiven Funden im Vorjahr wurden mazedonische Weine verstärkt auf Zusatz von Monoethylenglykol (MEG) und Diethylenglykol (DEG) geprüft. In keiner der untersuchten Proben waren diese – umgangssprachlich auch einfach "Glykol" genannten – Verbindungen nachweisbar.

Bei mehreren Weinen standen die deklarierten Geschmacksangaben (trocken, halbtrocken bzw. lieblich) im Widerspruch zu dem ermittelten Restzuckergehalt.

Eine Beschwerdeprobe "italienischer Perlwein" wurde mit dem konkreten Verdacht auf Kohlensäurezusatz vorgelegt. In einem solchen Fall wäre das Erzeugnis als "Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure" zu kennzeichnen. Die aufwändige Isotopenuntersuchung der Kohlensäure konnte den Verdacht jedoch nicht bestätigen. Der Beschwerde vorausgegangen waren Meldungen in der Fachpresse, wonach manipulierte vini frizzante ("vino frizzante" ist der italienische Begriff für Perlwein) der Rebsorte Prosecco in Italien entdeckt wurden. Die gezielte Überprüfung derartiger Erzeugnisse aus dem Handel hinsichtlich unzutreffender Herkunftsangabe oder Verkehrsbezeichnung ergab jedoch ebenfalls keine auffälligen Befunde.

Über das Spektrum der Anthocyane, natürlicherweise in Rotweinen vorkommender roter Farbstoffe, konnte bei einigen Proben der Nachweis einer unzutreffenden Rebsortenangabe geführt werden.

Ein spanischer Likörwein entsprach aufgrund eines zu geringen Alkoholgehaltes nicht den gemeinschaftlichen Vorschriften. Mehrere ausländische Weine waren mit unzutreffenden Alkoholgehalten deklariert. Eine falsche Herkunftsbezeichnung sowie eine unzulässige gesundheitsbezogene Werbeaussage waren bei deutschen Weinen zu beanstanden.

Mängel bei Sensorik und Kennzeichnung

Mehrere Proben wiesen sensorische Mängel auf, wie Oxidationsnoten, Abbautöne durch zu geringe Gehalte an freier schwefliger Säure, so genannte "untypische Alterungsnoten" und "Essigstich". Essigstichige Weine waren oftmals auch Gegenstand von Verbraucherbeschwerden, wobei in Einzelfällen der Grenzwert für die flüchtigen Säuren überschritten war.

Seit Ende 2005 müssen Weine eine Allergenkennzeichnung in der Form "enthält Sulfite" oder "enthält Schwefeldioxid" tragen. Insbesondere bei Überseeweinen war dieser Hinweis aber lediglich in englischer oder spanischer Sprache angebracht. Vereinzelt war der Sulfithinweis überhaupt nicht vorhanden.

Wie jedes Jahr war eine Vielzahl diverser Kenzeichnungsmängel zu beanstanden, wie fehlende Losnummer, unzutreffende Verkehrsbezeichnung oder Qualitätsangabe sowie unvollständige Abfüller- oder Importeursangaben. Bei Drittlandsweinen kamen noch fehlerhaft oder unvollständig ausgefüllte Einfuhrdokumente hinzu.

Kupfer in "Ökoweinen", ein Problem?

In einer Schwerpunktuntersuchung hat das LGL "Ökoweine" aus dem In- und Ausland auf ihren Kupfergehalt untersucht. Da bei ökologisch ausgerichtetem Weinbau Kupfersalze als Ersatz für chemische Fungizide dienen, sollte der Frage nachgegangen werden, ob in "Ökoweinen" erhöhte Kupferwerte auftreten. In 38 von 46 analysierten "Ökoweinen", also im überwiegenden Anteil von 83 % war Kupfer überhaupt nicht nachweisbar (< 0,2 mg/l). Der ermittelte Höchstgehalt belief sich auf 0,6 mg/l und lag somit deutlich unter dem Grenzwert von 2 mg/l.

Parallel zu den "Ökoweinen" wurden auch konventionell erzeugte Weine in die Untersuchungen einbezogen. Bei 77 % der 53 geprüften konventionell erzeugten Weine lag der Kupfergehalt unterhalb der Nachweisgrenze. Die mit deutlichem Abstand höchste Konzentration wurde in einem israelischen Wein mit 2,2 mg/l gemessen. Da es sich bei diesem Wein um eine Probe im Rahmen einer Einfuhruntersuchung handelte, wurde dem Erzeugnis aufgrund der Grenzwertüberschreitung die Zulassung zur Einfuhr in die EU verweigert. Lässt man den genannten Maximalwert außer Acht, liegen die mittleren Kupfergehalte ökologisch erzeugter Weine in der gleichen Größenordnung wie bei konventionellen Erzeugnissen.

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