Milchprodukte - Untersuchungsergebnisse 2007

Becher mit Früchte-Joghurt

Verbraucherbeschwerden

An einem mit einem Milchmischerzeugnis gefüllten Kunststoffbecher war auf der Unterseite der Platine ein großer blauer Farbrest, der das Füllgut aber nicht beeinflusst hatte.

Milchkaffe aus einer Fertigpackung schmeckte auffällig, brenzlig bis karamellartig, im Gegensatz zur Vergleichsprobe.

Ein Verbraucher hatte sich bei einem Joghurt über den geringen Gehalt an Kirschen in seinem Joghurt beschwert. Die Zutat wurde als "Acerola - Kirsche" bezeichnet. Dabei handelt es sich botanisch um keine Kirsche, sondern um sehr vitaminhaltige Früchte eines Malpighiengewächses aus Mittelamerika, welches praktisch nur als Saft in den Handel gelangt.

Hygieneprobleme bei Sahneaufschlagautomaten

Wie in den vorherigen Jahren führten auch die diesjährigen Hygienekontrollen bei Sahneaufschlagautomaten in Gastronomiebetrieben zu hohen Beanstandungsquoten. Als Folge ungenügender oder fehlerhafter Reinigung kann es in diesen Geräten zu erheblichen Keimbelastungen kommen. Der Hygienestatus der Geräte wurde mittels Beprobungen in Form von Stufenkontrollen überprüft. Dabei untersuchte das LGL je eine Probe der Originalsahne, eine Probe der ungeschlagenen Sahne aus dem Automaten und eine Probe der geschlagenen Sahne auf ihre Keimbelastung. Von 92 Proben geschlagener Sahne wurden 45 wegen des hohen Keimgehaltes in Folge einer Überschreitung der Warnwerte von 105 KbE/g für coliforme Keime und / oder Pseudomonaden beanstandet. Die Beanstandungsquote (49 %) war im Vergleich zum Vorjahr (51 %) nahezu unverändert.

Mikrobiologische Untersuchungen von Fertigpackungen

Es wurden keine pathogenen Keime und auch keine Überschreitungen von Prozesshygienekriterien, die allerdings nur für flüssige Milcherzeugnisse bezüglich Enterobacteriaceen gelten, festgestellt. In einer Probe Joghurt eines bayerischen Herstellers und bei einer Probe Ayran war Schimmelbefall (Gattung Penicillium) bei Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums aufgetreten. Ferner waren einige Joghurtzubereitungen von Imbissbuden wegen des Nachweises von hygienisch relevanten Keimen zu beanstanden.

Kennzeichnungsmängel

Die erforderliche Mengenangabe einer Zutat richtet sich nach der Verkehrsbezeichnung. Bei Fruchtjoghurt muss die Menge der Früchte aus der Fruchtzubereitung im Joghurt angegeben werden. Wird dagegen die Verkehrsbezeichnung "Joghurt mit Fruchtzubereitung" verwendet, so ist die Menge der Fruchtzubereitung anzugeben, deren überwiegender Teil nicht aus Früchten besteht.

Die Umsetzung dieser Regelung ist noch nicht von allen Herstellern erfolgt. Auch werden mitunter Zusatzstoffe (z. B. Dickungsmittel und Säureregulatoren) der Fruchtzubereitungen im Zutatenverzeichnis des Enderzeugnisse (z. B. "Fruchtjogurt") nicht durch den Hersteller aufgeführt, dass der Eindruck eines zusatzstofffreien Produktes entsteht.

Während Kennzeichnungsmängel auf Fertigpackungen bei Milch (z. B. schlechte Lesbarkeit der Herstellerangabe) kaum auftraten, wurden solche bei Milcherzeugnissen häufig festgestellt. Ursache hierfür ist die vom Verordnungsgeber vorgenommene umfangreiche Festlegung von Bezeichnungen bei je 16 verschiedenen Gruppenerzeugnissen und Standardsorten, die wiederum nach verschiedenen Herstellungsweisen unterschieden werden.

Bei allen Proben aus Molkereien konnte keine Unterschreitung von deklarierten Fettgehalten festgestellt werden. Auch waren die angegebenen Fruchtgehalte bei Milchmischerzeugnissen, wie Fruchtjoghurt, alle eingehalten.

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