Informationen für Firmen und Verbraucherinnen und Verbraucher
Allgemeines
Wenn Sie im Auftrag einer Firma eine Anfrage an das LGL stellen möchten, beachten Sie bitte, dass das LGL aus Neutralitätsgründen Firmen keine rechtliche Beratung erteilen darf. Wir bitten um Verständnis. Bitte wenden Sie sich an ein privates Sachverständigenlabor, das Sie entsprechend beraten kann.
Weiterführende Links:
- Liste Bayerischer Sachverständiger
- Suchfunktion zu einer Liste mit allen akkreditierten Laboren in Deutschland
- von der Industrie- und Handelskammer (IHK) vereidigte lebensmittelchemische Sachverständige: Adressen können Sie abrufen über die örtliche IHK oder über https://svv.ihk.de/
- Beratung durch auf das Lebensmittelrecht spezialisierte Rechtsanwälte:
Kontakte finden Sie über die örtlichen Rechtsanwaltskammern, die einen Anwaltssuchservice bereitstellen. Eine Liste der jeweiligen Rechtsanwaltskammern finden Sie z.B. über die Website der Bundesrechtsanwaltskammer: http://www.brak.de/fuer-verbraucher/anwaltssuche/
Spezielle Themen:
Rechtsgrundlagen
Lebensmittelsicherheit
Bedarfsgegenstände (NEU!)
Unternehmer, einschließlich Importeure, die Lebensmittelbedarfsgegenstände als Fertigerzeugnis herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, haben nach § 2a der Bedarfsgegenständeverordnung (BedGgstV) in der Fassung der 22. Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung vom 3. April 2024 (22. Änderungsverordnung) eine Anzeigepflicht gegenüber der für den jeweiligen Betrieb zuständigen Behörde.
In Bayern sind dies die Lebensmittelüberwachungsbehörden an den Kreisverwaltungsbehörden.
Registrierung und Zulassung von Lebensmittelbetrieben
Nahrungsergänzungsmittel
- Informationen des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
- Informationen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
- FAQs zum Thema
Import von Lebensmitteln
- Informationen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
- Informationen des Bundesamest für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
- Informationen des Zolls
Novel Food
- Informationen des LGL
- Informationen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
- Informationen des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)