Aufgaben/ Zuständigkeiten der Abteilung Zentrales Qualitätsmanagement
- Benannte Stelle nach § 15 Abs. 5 TrinkwV - Zulassung von Labors
- Das LGL überprüft Laboratorien (Prüfeinrichtungen) und erteilt Bescheinigungen für gute Laborpraxis (GLP)
- Landesqualiltätsmanagementbeauftragter im gesundheitlichen Verbraucherschutz
- Qualitätssicherungsbeauftragter für das LGL-interne Qualitätsmanagementystem