Aufgaben/ Zuständigkeiten der Abteilung
Zentrales Qualitätsmanagement (ZQM)
Benannte Stelle nach § 15 TrinkwV
Die Benannte Stelle nach § 15 TrinkwV mit Sitz am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist Zulassungsstelle für Trinkwasseruntersuchungsstellen gemäß den Voraussetzungen der Trinkwasserverordnung (*in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.März 2016 (BGBl. I S. 459) zuletzt geändert durch Art. 1 Fünfte ÄndVO vom 22.09.2021 (BGBl. I S. 4343)
Kontaktadresse:
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
Benannte Stelle nach TrinkwV
Rathausgasse 4
91126 Schwabach
US155@lgl.bayern.de
Listen
- Liste der Trinkwasser-Untersuchungsstellen in Bayern, die die Anforderungen nach §15 Abs. 4 der Trinkwasserverordnung erfüllen (PDF, 1,90 MB)
- Internetadressen der gelisteten Untersuchungsstellen in den Bundesländern (PDF, 190 KB)
- Akkreditierte und zugelassene Untersuchungsstellen zur Bestimmung von Radionukliden im Trinkwasser §15 Abs. 4 Trinkwasserverordnung (PDF 166 KB)
- Pflanzenschutzmittel – Empfohlene Untersuchungsparameter in Bayern, Stand November 2022(PDF, 230 KB)
Zulassung von Trinkwasser-Untersuchungsstellen
Voraussetzungen für die Untersuchung von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasser) nach § 15 Abs. 4 TrinkwV durch die Trinkwasseruntersuchungsstellen sind::
- die Akkreditierung durch eine nationale Akkreditierungsstelle eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union für Trinkwasseruntersuchungen,
- die Einhaltung der Vorgaben nach § 15 Abs. 1 – 2a unter Berücksichtigung der angeführten Anlagen,
- die Arbeit nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik,
- ein funktionierendes System der internen Qualitätssicherung,
- die erfolgreiche Beteiligung an externen Qualitätssicherungsprogrammen,
- der Einsatz von hinreichend qualifiziertem Personal für die Durchführung der Untersuchungen,
- die Zulassung und die Listung durch die Unabhängige Stelle eines Bundeslandes
Weitere Informationen finden Sie in den „Hinweisen zum Vollzug des §15 Abs. 4 TrinkwV“
Hinweise zum Vollzug des §15 Abs. 4 TrinkwV (PDF, 245 KB)
Antrag auf Zulassung als Trinkwasser-Untersuchungsstelle in Bayern
Für die Überprüfung nach § 15 Abs. 4 TrinkwV stellt das Labor einen formlosen schriftlichen Antrag bei der Benannten Stelle. Aus dem Antrag muss hervorgehen, für welche Parameter mit welchen Untersuchungsmethoden die Zulassung als Trinkwasseruntersuchungsstelle erfolgen soll.
Mit dem Antrag auf Zulassung vorzulegende Unterlagen
Hinweise zum Vollzug des §15 Abs. 4 TrinkwV, Anlage 1 (PDF, 107 KB)
A) Antragsformulare TrinkwUntersuchungsstelle (bitte elektronisch bearbeiten)
Antragsformulare (Exceldatei) (XLSX, 225 KB)
Bitte bearbeiten Sie diese Formulare elektronisch, beginnend mit Datenblatt 1. Dafür ist mindestens eine MSOffice2003 oder Open Office 2.0 -Version erforderlich. Bitte ändern Sie die Formatierungen nicht. Für Fragen zur Bearbeitung stehen wir Ihnen telefonisch unter 09131 6808-2975 oder per E-Mail: US155@lgl.bayern.de gern zur Verfügung.
B) ergänzende Unterlagen siehe Anlage 1 zu Hinweise zum Vollzug des §15 Abs. 4 TrinkwV
Den formlosen Antrag und die zugehörigen Unterlagen senden Sie bitte per E-Mail oder schriftlich an die oben genannte Adresse.
Aufrechterhaltung der Zulassung
Änderungen
Änderungen bezüglich Akkreditierungsumfang, Personal, Standort ect. müssen unverzüglich der Benannten Stelle angezeigt werden. Dies kann per Postweg oder per E-Mail erfolgen.
Jahresmeldung
Alle Trinkwasseruntersuchungsstellen Bayerns, die nach § 15 Abs. 4 der TrinkwV zugelassen sind, müssen die Jahresmeldung der Benannten Stelle Bayern vorlegen. Stichtag für die Datenerhebung ist der 01.10.eines jeden Kalenderjahres (siehe auch "Hinweise zum Vollzug des § 15 Abs. 4 TrinkwV", Pkt. 7).
Termin zur Vorlage ist der 01.11. eines jeden Kalenderjahres (Posteingang im LGL).
Die benötigten Formulare für die Jahresmeldung stehen als Excel-Datei zur Verfügung:
Unterlagen aktuelle Jahresmeldung nach TrinkwV (XLSX, 479 KB)
Für jeden Labor-Standort ist eine eigene Jahresmeldung (eigene Datei) zu erstellen.
Bitte bearbeiten Sie diese Formulare elektronisch, beginnend mit Datenblatt 1. Dafür ist mindestens eine MSOffice2003 oder Open Office 2.0 -Version erforderlich. Bitte ändern Sie die Formatierungen nicht. Für Fragen zur Bearbeitung stehen wir Ihnen telefonisch unter 09131 6808-2975 oder per E-Mail: US155@lgl.bayern.de gern zur Verfügung.
Die ausgefüllten Datenblätter und das Rückantwortschreiben mit Unterschrift als Scan können entweder per E-Mail versendet oder als Datenträger (nur CD, keine Diskette) mit dem Bestätigungsschreiben per Post verschickt werden.