Schwermetalle in Futtermitteln
Hintergrund
Zu den Schwermetallen gehören neben den essentiellen Spurenelementen, wie z.B. Kupfer und Zink, auch die sehr giftigen Elemente Arsen, Blei, Cadmium und Quecksilber. Schwermetalle kommen natürlicherweise in Gesteinen vor. Die Freisetzung erfolgt durch natürliche Prozesse wie Verwitterung oder Vulkanausbrüche, kann aber auch anthropogen bedingt sein, wie beispielsweise durch industrielle Prozesse der Stahl- und Zementerzeugung oder das Ausbringen von Düngern auf landwirtschaftlichen Nutzflächen. Durch Verschmutzung von pflanzlichem Erntegut mit anhaftenden Bodenpartikeln und durch Aufnahme aus dem Boden gelangen die Schwermetalle in pflanzliche Einzelfuttermittel. Bei der Herstellung von Mischfuttermitteln kann zudem der Eintrag von Schwermetallen über Komponenten mineralischen Ursprungs erfolgen, hier wären beispielsweise klassische Mineralfuttermittel im Nutztierbereich zu nennen. Schwermetalle können zu einer Belastung für den tierischen Organismus selbst, aber insbesondere auch zu einer Belastung der vom Tier gewonnenen Lebensmittel führen. Da bereits geringe Mengen an Schwermetallen zu Schäden im Organismus führen, können Schwermetalle ein Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier darstellen. Um den Schutz der Tiergesundheit und die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten wurden für einzelne Schwermetalle je nach Futtermittel-Art unterschiedliche Höchstgehalte festgelegt (Richtlinie 32/2002 EG). Diese Höchstgehalte berücksichtigen nicht nur die jeweilige Futtermittelart, also etwa Zusatzstoffe oder unterschiedliche Futtermittel-Ausgangserzeugnisse (Einzelfuttermittel) und Mischfuttermittel, sondern gegebenenfalls auch unterschiedliche Zieltierarten. Wie im Futtermittelbereich üblich, beziehen sich diese Höchstgehalte in mg/kg immer auf einen Trockensubstanzgehalt von 88%. Im Anhang I zu den Höchstgehalten von unerwünschten Stoffen der genannten Richtlinie findet sich dies in der Anmerkung „Futtermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.“ Das LGL prüft regelmäßig amtliche Futtermittelproben auf die Einhaltung dieser Höchstgehalte.
Untersuchungsergebnisse
Schwermetalle in Futtermitteln - Untersuchungsergebnisse 2021-2023
Im Zeitraum von 2021 bis 2023 wurden insgesamt 2148 Futtermittelproben im Rahmen der amtlichen Futtermittelkontrolle Bayerns auf die Schwermetalle Arsen, Blei, Cadmium und Quecksilber untersucht. Dabei wurden sämtliche Futtermitteltypen von Einzelfuttermitteln bis Mischfuttermitteln, Zusatzstoffen und Vormischungen geprüft. Tabelle 1 zeigt eine Zusammenfassung der Ergebnisse der einzelnen Jahre.
Tabelle 1: Übersicht über die Untersuchungen zu Schwermetallen in Futtermitteln der Jahre 2021-2023. Die Gehalte sind auf 88% Trockenmasse bezogen, < BG = unter der Bestimmungsgrenze.
| Jahr | Arsen | Blei | Cadmium | Quecksilber | |
|---|---|---|---|---|---|
| 2023 | Probenzahl |
845 |
845 | 845 | 840 |
| Unter der Bestimmungsgrenze (%) |
69,6 |
57,4 |
67,9 |
2,4 |
|
| Quantifizierbare Gehalte (%) |
30,4 |
42,6 |
67,9 |
2,4 |
|
| Maximalgehalt (mg/kg) |
55,45 |
106,26 |
2,67 |
0,22 |
|
| Median (mg/kg) ohne < BG |
0,42 |
0,49 |
0,06 |
0,03 |
|
| Überschreitung des Höchstgehalts (Anzahl der Proben) |
1 | 1 | 1 | 0 | |
| 2022 |
Probenzahl |
663 |
663 |
664 |
661 |
| Unter der Bestimmungsgrenze (%) |
57,01 |
52,19 |
40,36 |
96,22 |
|
| Quantifizierbare Gehalte (%) |
42,99 |
47,81 |
59,64 |
3,78 |
|
| Maximalgehalt (mg/kg) |
54,12 |
77 |
5,48 |
0,03 |
|
| Median (mg/kg) ohne < BG |
0,55 |
0,58 |
0,07 |
0,03 |
|
| Überschreitung des Höchstgehalts (Anzahl der Proben) |
1 | 1 | 0 | 0 | |
| 2021 |
Probenzahl |
637 |
638 |
638 |
639 |
| Unter der Bestimmungsgrenze (%) |
62,79 |
54,86 |
44,67 |
97,18 |
|
| Quantifizierbare Gehalte (%) |
37,21 |
45,14 |
55,33 |
2,82 |
|
| Maximalgehalt (mg/kg) |
45,5 |
33,43 |
6,36 |
0,12 |
|
| Median (mg/kg) ohne < BG |
0,48 |
0,58 |
0,05 |
0,04 |
|
| Überschreitung des Höchstgehalts (Anzahl der Proben) |
1 | 1 | 0 | 0 |
Am häufigsten wies das LGL Cadmium (55-69 % der Proben), gefolgt von Blei (52-57%) und Arsen (30-43%) nach. Nur in 2,4 -3,8 % der Proben war Quecksilber in quantifizierbaren Gehalten enthalten. Die festgestellten Gehalte lagen mit einzelnen Ausnahmen für Arsen, Blei und Cadmium unter den gesetzlichen Höchstgehalten für die jeweilige Futtermittelart. Der gesetzliche Höchstgehalt für Quecksilber wurde in keinem Fall überschritten.
Die Abbildung 1 zeigt die prozentuale Verteilung der Gehalte an Arsen, Blei, Cadmium und Quecksilber zusammengefasst für die Jahre 2021 bis 2023 für die Kategorien Einzelfuttermittel, Mischfuttermittel, Vormischungen und Zusatzstoffe. Die gesetzlichen Höchstgehalte variieren je nach Futtermittelart und liegen für Arsen zwischen 2 mg/kg für Alleinfuttermittel und 100 mg/kg für bestimmte Zusatzstoffe wie z.B. Zinkoxid. Der Höchstgehalt für Blei variiert von 5 mg/kg in Alleinfuttermitteln bis zu 400 mg/kg in bestimmten Zusatzstoffen, ebenso für Cadmium zwischen 0,5 mg/kg für Alleinfuttermittel und 30 mg/kg für bestimmte Zusatzstoffe. Für Quecksilber gelten Höchstgehalte von 0,1 mg/kg für verschiedene Mischfuttermittel und 1 mg/kg für Erzeugnisse aus Fischen für Heimtiere. Zur Orientierung sind in den Abbildungen 1 bis 4 die Höchstgehalte mit dem niedrigsten Wert für eine Futtermittelart mit einem Pfeil markiert. Die aktuell gültigen Höchstgehalte finden sich im Detail in Anhang I der Richtlinie 32/2002 EG.
Abbildung 1:
Häufigkeitsverteilung der Gehalte von Arsen, Blei, Cadmium und Quecksilber in Futtermitteln der Jahre 2021-2023 in mg/kg (bezogen auf 88% Trockensubstanz). BG = Bestimmungsgrenze, HG = Höchstgehalt.
Die Medianwerte und die prozentuale Verteilung der Gehalte zeigen, dass die Gehalte der überwiegenden Anzahl der Proben unterhalb der Höchstgehalte liegen bzw. keine quantifizierbaren Gehalte (< Bestimmungsgrenze) aufweisen. Weiterhin wird ein Unterschied der Schwermetallgehalte in Abhängigkeit vom Futtermitteltyp erkennbar. Zusatzstoffe und Vormischungen weisen erwartungsgemäß höhere Gehalte als Einzelfuttermittel und Mischfuttermittel (s. Abb. 1) auf, die einzuhaltenden Höchstgehalte wurden für die Futtermitteltypen Zusatzstoffe und Vormischungen aber in keinem Fall überschritten.
In dem dargestellten Untersuchungszeitraum 2021 bis 2023 gab es nur in sieben von insgesamt 2148 Proben Höchstgehaltsüberschreitungen. Davon waren 5 Proben Ergänzungsfuttermittel für Hunde, drei davon überschritten den Höchstgehalt von 10 mg/kg Blei mit 33,4 mg/kg (Kängurufleisch), 18,7 mg/kg Blei (Ergänzungsfuttermittel für Hunde mit Wildschwein) und 106,3 mg/kg Blei (Ergänzungsfuttermittel für Hunde mit Wildfleisch). Eine Probe überschritt mit 3,39 mg/kg Cadmium den Höchstgehalt von 2 mg/kg und eine weitere Probe (Ergänzungsfutter für Hunde mit Seealgenmehl) lag mit 27,9 mg/kg Arsen über dem Höchstgehalt von 10 mg/kg. Der zulässige Arsengehalt war auch bei einer Probe Grassilage mit 4,12 mg/kg (Höchstgehalt 2 mg/kg) und einem Mineralfutter für Geflügel mit 16,6 mg/kg (Höchstgehalt 12 mg/kg) überschritten. Das LGL leitete die Untersuchungsergebnisse an die zuständige Vollzugsbehörde weiter.
Fazit
Die Ergebnisse der untersuchten amtlichen Futtermittelproben zeigen, dass in den Jahren 2021-2023 bis auf einzelne Ausnahmen die gesetzlichen Höchstgehalte für die dargestellten Schwermetalle eingehalten wurden.
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