Unzulässige und verbotene Stoffe in Futtermitteln

Futtermittel dürfen keine Materialien enthalten oder aus Materialien bestehen, deren Inverkehrbringen oder Verwendung in der Tierernährung beschränkt oder verboten ist. In Anhang III der VO (EG) 767/2009 sind diese "verbotenen Stoffe" gelistet. Dazu gehören z. B. Kot, Verpackungsmaterialien, und gebeiztes Saatgut.

Weiterhin ist in der EU nach VO (EG) 999/2001 die Verfütterung von verarbeiteten tierischen Proteinen an Nutztiere verboten, da Futtermittel mit verarbeiteten tierischen Proteinen als Übertragungsfaktor für BSE (Bovine Spongiforme Encephalopathie) angesehen werden. Neben den Verboten gibt es jedoch Ausnahmeregelungen für bestimmte tierische Proteine und Tierarten. Eine Übersichtstabelle zu den verbotenen und erlaubten tierischen Bestandteilen ist auf der Homepage des BfR zu finden.

Unzulässige Stoffe

Tierarzneimittel dürfen nur nach tierärztlicher Anordnung zur Behandlung kranker Tiere verabreicht werden. Meist werden die Arzneimittel direkt vor Ort in das Futter oder Tränkwasser gemischt. Dabei ist große Sorgfalt notwendig, da es durch unzureichende Reinigung der Anlagen zu Verschleppungen in Futter für Nichtzieltiere und dadurch zu Rückständen in tierischen Lebensmitteln kommen kann. In der Vergangenheit waren Antibiotika auch als Futtermittelzusatzstoffe zugelassen und fanden als Leistungs- und Wachstumsförderer Verwendung. Da durch unsachgemäßen Antibiotika Einsatz jedoch die Gefahr der Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen bei human- und tierpathogenen Mikroorganismen besteht, sind Antibiotika als Futtermittelzusatzstoffe zur Leistungsförderung seit 01.01.2006 EU-weit verboten (Artikel 11, VO (EG) 1831/2003). Sie fallen nun ausschließlich unter das Arzneimittelgesetz und zählen zu den unzulässigen Stoffen in Futtermitteln.

Die Untersuchung auf unzulässige Stoffe umfasst also die Analytik von verbotenen und verschleppten Antibiotika sowie anderen pharmakologisch wirksamen Substanzen, z. B. Antiparasitika und hormonähnliche Substanzen. Weiterhin liegt bei der Untersuchung von Futtermitteln ein Augenmerk auf ehemals zugelassenen Futtermittelzusatzstoffen, die nicht mehr verwendet werden dürfen.

Auch hier spielt der Schutz der Verbraucher vor Rückständen im Lebensmittel eine zentrale Rolle.