Futtermittel-Zusatzstoffe

Begriffsdefinition

Futtermittelzusatzstoffe sind gemäß Art. 2 Abs. 2 a) und Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1831/2003 Stoffe, Mikroorganismen oder Zubereitungen, die keine Futtermittel-Ausgangserzeugnisse oder Vormischungen sind und bewusst Futtermitteln oder Wasser zugesetzt werden, um insbesondere eine oder mehrere der im Folgenden genannten Funktionen zu erfüllen.

Der Futtermittelzusatzstoff muss

  • die Beschaffenheit des Futtermittels positiv beeinflussen,
  • die Beschaffenheit der tierischen Erzeugnisse positiv beeinflussen,
  • die Farbe von Zierfischen und –vögeln positiv beeinflussen,
  • den Ernährungsbedarf der Tiere decken,
  • die ökologischen Folgen der Tierproduktion positiv beeinflussen,
  • die Tierproduktion, die Leistung oder das Wohlbefinden der Tiere, insbesondere durch Einwirkung auf die Magen- und Darmflora oder die Verdaulichkeit der Futtermittel, positiv beeinflussen,
  • eine kokzidiostatische oder histomonostatische Wirkung haben.

Im Anhang I der VO (EG) Nr. 1831/2003 werden vier Funktionsgruppen von Zusatzstoffen unterschieden:

  1. technologische Zusatzstoffe, z. B. Konservierungsstoffe, Silierzusätze, Trennmittel
  2. sensorische Zusatzstoffe, z. B. Farbstoffe, Aromastoffe
  3. ernährungsphysiologische Zusatzstoffe, z. B. Vitamine, Spurenelemente, Aminosäuren, Harnstoff
  4. zootechnische Zusatzstoffe, z. B. Verdaulichkeitsförderer, Darmflorastabilisatoren,
  5. Kokzidiostatika und Histomonstatika.

Futtermittelzusatzstoffe dürfen erst in Verkehr gebracht, verarbeitet oder verwendet werden, wenn eine entsprechende gemeinschaftliche Zulassung nach Beleg der Wirksamkeit und Unbedenklichkeit im Bezug auf tierische und menschliche Gesundheit sowie der Umwelt gemäß VO(EG) Nr. 1831/2003 erteilt wurde.

Die Zulassung erfolgt meist als Einzelverordnung, z. B.VO (EG) Nr. 378/2009. In diesen Verordnungen sind auch die Höchst- und Mindestgehalte je kg Alleinfuttermittel (bezogen auf 88 % Trockensubstanz) für jede Tierart oder Kategorie, gegebenenfalls auch mit entsprechenden Wartezeiten, festgelegt.

Eine Übersicht über die derzeit zugelassenen Futtermittelzusatzstoffe ist auf den Internetseiten der Europäischen Kommission oder des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zu finden.

Im Folgenden wird auf ausgewählte Futtermittelzusatzstoffe näher eingegangen.

Probiotika

Bei Probiotika handelt es sich um lebensfähige Mikroorganismen, die einen gesundheitsfördernden Einfluss auf den Wirtsorganismus haben. Im Speziellen sollen sie bei Tieren vorrangig die Darmwand besiedeln und treten somit in Konkurrenz zu unerwünschten Mikroorganismen. Das Eindringen, die Vermehrung von pathogenen Keimen und die Nährstoffkonkurrenz werden dadurch verhindert oder zumindest eingeschränkt.

Während nachgewiesen werden konnte, dass Probiotika bei Ferkeln die Anzahl der Durchfallerkrankungen reduzieren, kann die leistungsfördernde Wirkung nicht immer belegt werden. Im Gegensatz zur Verwendung in der menschlichen Ernährung (Lebensmittel; „functional food“) beschränkt sich der Einsatz von Probiotika im Futtermittelbereich nicht nur auf Milchsäure- oder Bifidobakterien. Bei den Probiotika, welche dem Futtermittel zugesetzt werden, handelt es sich um verschiedene Bakterienarten (Milchsäurebakterien, Bacillus-Sporen) sowie ausgewählte Stämme der Hefe Saccharomyces cerevisiae und auch Kombinationen aus verschiedenen Mikroorganismen.

Kokzidiostatika

Bei Kokzidiostatika handelt es sich um antibiotisch wirksame Substanzen, die in erster Linie zur Verhütung und Behandlung der Kokzidiose bei Geflügel verwendet werden. Die Kokzidiose ist eine durch Einzeller verursachte Erkrankung, die durch Exkremente von Tier zu Tier übertragen wird. Diese Einzeller schädigen die inneren Organe der Tiere schwer und verhindern damit die Aufnahme von Nährstoffen und das Wachstum. Die Infektionen verlaufen oft tödlich und können sich rasch ausbreiten, was in der modernen Tierhaltung zu hohen wirtschaftlichen Verlusten führen kann.

Innerhalb der EU sind derzeit verschiedene Wirkstoffe als Kokzidiostatika für den Einsatz bei Junghennen (bis 16 Wochen), Masthühnern, Truthühnern (bis 12 beziehungsweise 16 Wochen) sowie Kaninchen, mit jeweiligen Mindest- und Höchstgehalten im Alleinfuttermittel und gegebenenfalls Wartezeiten, zugelassen.

Durch qualitative und quantitative Bestimmungen wird die Dosierung von eingesetzten Kokzidiostatika, die Einhaltung von Mindest- und Höchstgehalten sowie die Verschleppung von Kokzidiostatika in Futtermittel für Nichtzieltierarten am LGL überprüft.

Kokzidiostatika sind als Futtermittelzusatzstoffe gemäß VO (EG) Nr. 1831/2003 zugelassen und somit von der Anwendung anderer oral zu verabreichender antibiotisch wirksamer Substanzen (Antibiotika) abzugrenzen.

Verbotene antibiotische Leistungsförderer

Bis Ende 2005 waren bestimmte antibiotisch wirksame Substanzen in festgesetzten niedrigen Dosierungen als sogenannte antibiotische Leistungsförderer bei bestimmten Tierarten zugelassen. Unter diesem Begriff werden im Wesentlichen Substanzen verstanden, welche sowohl eine gesundheitsprophylaktische Wirkung zeigen als auch die Leistung bei klinisch gesunden Tieren und bei ausreichender Versorgung mit allen lebensnotwendigen Nährstoffen steigern. Das Ausmaß der leistungsfördernden Effekte ist vor allem von der Tierart sowie vom Alter der Tiere, aber auch von den äußeren Faktoren wie Haltung, Hygiene und Fütterungsbedingungen abhängig.

Probleme, die durch den Einsatz von antibiotischen Leistungsförderern auftreten, sind sehr vielfältig. Die wohl bedeutendsten liegen in der vermuteten Übertragbarkeit von Resistenzen sowie in der möglichen Beteiligung bei der Entstehung von multiresistenten Keimen. Diese Problematiken waren auch die entscheidenden Gründe, die dazu führten, dass es schließlich zu einem EU -weiten Verbot der antibiotischen Leistungsförderer seit dem 1. Januar 2006 kam. Durch eine Vielzahl an amtlichen Futtermitteluntersuchungen wird die Einhaltung dieses Verbotes überprüft.

Spurenelemente - Kupfer und Zink

Die natürlicherweise vorkommenden (nativen) Spurenelementgehalte in den Rationskomponenten der Futtermittel sind in der Regel nicht bedarfsdeckend. Aus diesem Grund werden dem Futter für ernährungsphysiologische Zwecke zugelassene Zusatzstoffe als Substitute beigemengt. Einige Futterzusatzstoffe sind aufgrund ihrer über rein ernährungsphysiologische Wirkungen hinausgehenden Effekte von besonderem Interesse für die Futtermittelüberwachung. Kupfer (Cu) und Zink (Zn) sind beim Schwein durch ihre antimikrobielle Wirkung im Magen-Darmtrakt und den daraus resultierenden leistungsfördernden Effekten wie Wachstumsverbesserung bekannt. Um ihre pharmakologische Wirkung entfalten zu können, wären allerdings sehr hohe Gehalte erforderlich, welche zum Teil eine deutliche Überschreitung ernährungsphysiologischer Empfehlungen bzw. zulässiger Höchstgehalte bedeuten (siehe Tabelle 1). Bei diesen Dosierungen können unerwünschte Nebenwirkungen oder (durch akkumulierende Eigenschaften) bereits toxische Effekte auftreten. Zudem führt ein übermäßiger Gebrauch von Kupfer und Zink durch die Ausscheidung der Tiere und Ausbringung Konzentrat reicher Gülle auf landwirtschaftliche Nutzflächen zu einem gesteigerten Eintrag und Anreicherung in den Böden. Darüber hinaus besitzen Kupfer und Zink Potenzial für die Entwicklung von Antibiotikaresistenzen durch Phänomene der Kreuz- und Co-Selektion. Dies belegen neuere Forschungsergebnisse, welche bei Bakterienisolaten aus Gülle oder landwirtschaftlich genutzten Böden mit erhöhten Kupfer- bzw. Zinkgehalten Häufungen von Antibiotikaresistenzen zeigen. Der Gesetzgeber hat Höchstgehalte für Kupfer und Zink im Alleinfuttermittel festgelegt (siehe Tabelle 1). Die ziel- und risikoorientierte Überwachung auf dem Futtermittelsektor wird durch entsprechende Probenahmen sichergestellt.

Tabelle 1: Bedarfsempfehlungen der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL, 2022) für die Versorgung mit den Spurenelementen Kupfer und Zink von Schweinen und die futtermittelrechtlich zulässigen Höchstgehalte im Alleinfuttermittel (88% Trockensubstanz TS)
Kupfer Zink
Gehalte im Alleinfuttermittel bezogen auf 88% TS1) [mg/kg
Tierart / Tierkategorie Bedarfsangaben Höchstgehalt Bedarfsangaben Höchstgehalt
Ferkel 20-150 1502)/1003) 70-100 150
Mastschweine 10-15 25 50-60 120
Zuchtsauen 15-20 25 60-80 150

1)Trockensubstanz
2) Saugferkel und Absetzferkel bis 4 Wochen nach dem Absetzen
3) ab der 5. Woche nach dem Absetzen bis 8 Wochen nach dem Absetzen: 100

Quelle: Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) Gruber: Futterberechnung für Schweine. 27. Auflage (2022) (bayern.de)