Unerwünschte Stoffe in Futtermitteln

sind nach Richtlinie 2002/32/EU definiert als „Stoffe oder Erzeugnisse, mit Ausnahme von Krankheitserregern, die in und/oder auf einem zur Tierernährung bestimmten Erzeugnis vorhanden sind und eine potenzielle Gefahr für die Gesundheit von Mensch oder Tier oder für die Umwelt darstellen oder die tierische Erzeugung beeinträchtigen können“. Hierzu zählen u. a. Schwermetalle, Mykotoxine, Pestizide, Dioxine, Kokzidiostatika in Futtermitteln für Nichtzieltierarten (Verschleppung); aber auch Samen von Pflanzen, die giftige Inhaltsstoffe enthalten. In Anhang I der Richtlinie 2002/32/EU sind Höchstgehalte für "unerwünschte Stoffe" vorgegeben.

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