Rückstandssituation bei Orange, Zitrone und Co. Untersuchungsergebnisse 2018

Hintergrund

Zitrusfrüchte sind besonders im Winter eine beliebte Vitaminquelle. Typisch sind der frische, mehr oder weniger säuerliche Geschmack und die je nach Sorte sehr unterschiedlichen Zitrusaromen. Zum Schutz vor Krankheiten und Schädlingen werden auch im Anbau von Zitrusfrüchten Pflanzenschutzmittel eingesetzt. Um Zitrusfrüchte länger haltbar zu machen und vor Schimmelbefall zu schützen, werden sie teilweise zusätzlich nach der Ernte gewachst und mit Fungiziden behandelt. Diese Behandlungsarten sind zulässig. Um die Rückstandssituation von Zitrusfrüchten und verarbeiteten Zitrusprodukten einzuschätzen, untersuchte das LGL 2018 365 Proben auf Rückstände an Pflanzenschutzmitteln.

Frische Zitrusfrüchte

Von den 365 Proben handelte es sich bei 270 Proben um frische Zitrusfrüchte wie Orangen, Zitronen, Clementinen, Limetten oder Grapefruits. 16 % der Proben stammten aus biologischem Anbau. Von den konventionell angebauten Zitrusfrüchten wiesen lediglich 3 % der 226 untersuchten Proben keine Rückstände an Pflanzenschutzmitteln auf, während das LGL in 97 % Rückstände unterhalb des jeweils zulässigen Höchstgehalts nachwies. Nur eine Probe Grapefruits überschritt den Höchstgehalt für das Insektizid Diazinon. Das LGL beanstandete diese Probe, wobei ein Gesundheitsrisiko für den Verbraucher jedoch ausgeschlossen werden konnte. Bei den Zitrusfrüchten aus ökologischem Anbau waren 98 % der 44 untersuchten Proben frei von Pflanzenschutzmittelrückständen. In einer Probe Bio-Zitronen wies das LGL sieben Rückstände nach, die jeweils unterhalb der erlaubten Höchstgehalte lagen. Da bei Produkten aus biologischem Anbau jedoch keine chemisch- synthetischen Pflanzenschutzmittel verwendet werden dürfen, beanstandete das LGL die Bio-Kennzeichnung dieser Probe als irreführend für den Verbraucher.

Behandlung nach der Ernte

Wenn Zitrusfrüchte nach der Ernte behandelt werden, so muss dies kenntlich gemacht werden. Bei einer Probe Grapefruits waren die verwendeten Fungizide nicht vollständig deklariert. Vier Proben Zitronen und eine Probe Limetten waren hingegen als „unbehandelt“ gekennzeichnet. Das LGL beanstandete deren Auslobung wegen dennoch nachweisbarer Schalenbehandlungsmittel als irreführend.

Tabelle: Pflanzenschutzmittelrückstände in Zitrusfrüchten 2018
Lebensmittel Proben-zahl ohne R mit R kleiner HG mit R größer HG verschiedene Stoffe Anzahl R pro Probe Gehalt R pro Probe [mg/kg]
Gesamt 365 104 260 1 54 2,2 0,84
    29% 71% 0%      
konventionell 309 54 254 1 54 2,5 0,97
    18% 82% 0%      
biologisch 56 50 6 0 9 0,2 0,10
    89% 11% 0%      
Zitrusfrüchte frisch 270 49 220 1 51 2,6 1,06
    18% 82% 0%      
davon Zitrusfrüchte frisch konventionell 226 6 219 1 51 3,1 1,24
    3% 97% 0%      
davon Zitrusfrüchte frisch biologisch 44 43 1 0 7 0,2 0,11
    98% 2% 0%      
R = Rückstand, HG = Höchstgehalt nach VO (EG) Nr. 396/2005

 

Orangen und Orangenprodukte

Zusätzlich untersuchte das LGL verschiedene Verarbeitungsprodukte aus Orangen. Unter den 95 Orangenprodukten waren 50 Orangensäfte, 29 Orangenmarmeladen und -konfitüren, neun Proben Orangeat und sieben Mal Orangenpulver. Insgesamt waren die verarbeiteten Produkte etwas geringer belastet als frische Orangen. Dies ist vermutlich auf die bei der Herstellung angewandten Erhitzungsprozesse zurückzuführen, da Hitzeeinwirkung einige Pflanzenschutzmittelrückstände reduzieren kann. In jeweils einem Orangensaft aus ökologischer Produktion hat das LGL Chlorat bzw. Phosphonsäure nachgewiesen. Beide Gehalte lagen unterhalb des jeweils zulässigen Höchstgehalts. Jedoch beurteilte das LGL beide Proben aufgrund ihrer Bio-Kennzeichnung als irreführend gekennzeichnet. Auf die Problematik des Nachweises von Chlorat und Phosphonsäure wird an anderer Stelle eingegangen.

Tabelle: Rückstandssituation in Orangen und Orangenprodukten 2018
  Gesamt-zahl ohne R mit R kleiner HG mit R größer HG verschiedene Stoffe Anzahl R pro Probe Gehalt R
pro Probe (mg/kg)
Gesamt 157 67 90 0 36 1,6 0,65
    43% 57% 0%      
Orangen 62 12 50 0 28 2,6 1,30
               
Orangeat 9 5 4 0 3 0,6 0,01
Orangen-konfitüre 2 2 0 0 0 0,0 0,00
Orangen-
konfitüre extra
5 5 0 0 0 0,0 0,00
Orangen-
marmelade
22 19 3 0 3 0,2 0,00
Orangen-
pulver
7 4 3 0 14 2,1 0,28
Orangensaft 50 20 30 0 8 1,2 0,38
R = Rückstand, HG = Höchstgehalt nach VO (EG) Nr. 396/2005


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