Schwimmbäder

Für Schwimmbäder (Hallenbäder und Freibäder) gilt die EU-Richtlinie und entsprechend die Bayerische Badegewässerverordnung nicht. Anforderungen an Bau und Betrieb solcher Anlagen ergeben sich insbesondere aus der DIN-Norm 19643 und sind u.a. in mikrobiologischer Sicht deutlich strenger als die Anforderungen an Badegewässer.

Ebenso gilt die EU-Richtlinie und entsprechend die Bayerische Badegewässerverordnung nicht für Kleinbadeteiche. Kleinbadeteiche sind künstlich angelegte Schwimm- und Badeteichanlagen im Freien, die speziell zu Badezwecken gebaut wurden und gegenüber dem Untergrund abgedichtet sind. Eine Aufbereitung findet zwar statt, aber im Gegensatz zu Schwimmbädern ausschließlich durch biologische und mechanische Maßnahmen (und damit nicht durch Desinfektionsverfahren). Die Empfehlungen des Umweltbundesamtes zu Wasserqualität und Betrieb sind im Internet veröffentlicht.