Trinkwasser

In Deutschland ist es längst selbstverständlich, dass aus jeder Zapfstelle im Haushalt Wasser in Trinkwasserqualität kommt und dass dieses Wasser unbesorgt zum Trinken, zum Kochen, zur Zubereitung von Speisen und Getränken, zum Geschirrspülen, zur Herstellung von Lebensmitteln oder auch zur Körperpflege und -reinigung eingesetzt werden kann. Die Versorgung mit Trinkwasser in einwandfreier Qualität erfordert jedoch die enge Zusammenarbeit verschiedener Bereiche. Der Grundwasserschutz und damit der Schutz des Rohstoffes Wasser liegen im Zuständigkeitsgebiet der Wasserwirtschaftsverwaltung. Das Trinkwasser selbst fällt in den Überwachungsbereich der Gesundheitsverwaltung.

Die Qualitätskriterien für Trinkwasser sind in der Trinkwasserverordnung festgelegt. Wasser für den menschlichen Gebrauch muss frei von Krankheitserregern, genusstauglich und rein sein. Allgemein anerkannte Regeln der Technik, z. B. DIN-Normen, sind ein wichtiges Hilfsmittel, um die Qualität bei der Wassergewinnung, der Wasseraufbereitung und der Verteilung sicherzustellen. Nicht nur das Wasserversorgungsunternehmen ist verantwortlich, dass das in die Trinkwasser-Installation abgegebene Wasser einwandfrei ist. Auch der Haus- und Wohnungsbesitzer muss gewährleisten, dass das Wasser dort einwandfrei bleibt.

Als zentrale Fachbehörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes unterstützt das LGL die unteren Gesundheitsbehörden in allen Angelegenheiten des Trinkwassers. Im Rahmen des „Schwerpunktprojekts Trinkwasserüberwachung“ werden für die Überwachung der Wasserversorgungsanlagen nach §§ 18 und 19 TrinkwV bayernweit einheitliche Checklisten konzipiert. Dabei werden alle hygienisch relevanten Anlagenteile von der Wassergewinnung über die Aufbereitung und Speicherung bis hin zur Verteilung des Trinkwassers berücksichtigt. Die erste Schwerpunktaktion im Zuge dieses Projekts startet im Herbst 2019 zum Themenbereich „Organisation und Betrieb“ von Wasserversorgungsanlagen. Alle bayerischen Gesundheitsämter setzen die kommenden Jahre einen Schwerpunkt ihrer Überwachung auf dieses Thema. Die Checkliste, die dabei zum Einsatz kommt, befindet sich im Downloadbereich „Formulare, Merkblätter, Checklisten etc.“.