Gesundheitsberichterstattung (GBE) – Daten für Taten

In der Gesundheitsberichterstattung (GBE) geht es um datengestützte Darstellungen zur Gesundheit der Bevölkerung. Im Unterschied zur Epidemiologie, die oft spezielle wissenschaftliche Fragestellungen zur Verbreitung einzelner Krankheiten oder Risikofaktoren verfolgt, soll die Gesundheitsberichterstattung dazu beitragen, in gesundheitspolitisch relevanten Bereichen einen allgemeinverständlichen Überblick über die Situation zu geben.

Gesetzliche Grundlage

Gesetzliche Grundlage der bayerischen Gesundheitsberichterstattung ist Artikel 9 des Gesundheitsdienstgesetzes. Auf Landesebene wird diese Aufgabe vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in enger Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) wahrgenommen.

Fachliche Grundsätze

Fachliche Grundsätze der bayerischen Gesundheitsberichterstattung sind unter anderem

  • politische Neutralität,
  • fachliche Fundierung,
  • Sachlichkeit,
  • Bürgerorientierung
  • und Gendersensibilität.

Die wichtigsten Produkte sind:

  • Themenberichte

    Hier werden Gesundheitsberichte zu wichtigen Themen in unterschiedlicher Tiefe veröffentlicht. Die Berichte begleiten insbesondere auch die bayerische Präventionsstrategie.

  • Der bayerische Gesundheitsindikatorensatz

    Ein nutzerfreundliches Datenangebot zu mehr als 150 Themenbereichen.

  • Der bayerische Gesundheitsatlas:

    Im Gesundheitsatlas werden regionale Daten in Form interaktiver Karten im Internet bereitgestellt.

  • Methodische Hilfen

    Handlungshilfen zur Erstellung von Gesundheitsberichten für die Gesundheitsämter Bayerns.