Kommunale Gesundheitsberichterstattung:
Eine Befragung der bayerischen Gesundheitsämter

Hintergrund

Das Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz verpflichtet in Art. 10 auch die Gesundheitsämter, Gesundheitsberichte zu erstellen. Die Gesundheitsberichte sollen ein Bild der gesundheitlichen Situation vor Ort liefern, um regionale Handlungsschwerpunkte zu identifizieren. Durch den Aufbau der Gesundheitsregionenplus hat diese Zielsetzung zusätzliche Bedeutung gewonnen, weil so auch Handlungsfelder für die gemeinsame Arbeit der Akteure vor Ort in diesen Netzwerken bestimmt werden können. Um einen Überblick über den Stand der kommunalen Gesundheitsberichterstattung zu gewinnen, hat das LGL zwischen April und Juli 2018 eine Befragung der Gesundheitsämter in Bayern durchgeführt. 61 der 76 Gesundheitsämter haben teilgenommen. Insgesamt haben 24 Gesundheitsämter oder Gesundheitsregionenplus in den vergangenen fünf Jahren mindestens einen Gesundheitsbericht erstellt, bei vier weiteren war zum Zeitpunkt der Befragung ein Bericht in Planung.

Dabei wurden sowohl „Basisberichte“ erstellt, die die Gesundheit der Bevölkerung umfassend, über verschiedene Themen hinweg, beschreiben, als auch „Spezialberichte“, die sich auf ein Thema konzentrieren, zum Beispiel das Impfen oder kindliches Übergewicht.

Mehr als die Hälfte der Gesundheitsämter, die in den vergangenen fünf Jahren Berichte erstellt haben, griffen einen oder mehrere Schwerpunkte des Bayerischen Präventionsplans (Gesund Aufwachsen, Gesundheit in der Arbeitswelt, Gesundes Altern, Gesundheitliche Chancengleichheit) auf. Sie leisten damit auch einen wichtigen Beitrag zur Bearbeitung der landesweit gesetzten Themen auf regionaler Ebene. Weiterhin zeigen die Ergebnisse, dass bei den Datenquellen der Bayerische Gesundheitsindikatorensatz, der Gesundheitsatlas sowie Daten aus der amtlichen Statistik im Vordergrund stehen. Die methodischen Handlungshilfen sowie eine vorformatierte Berichtsschablone des LGL gehören zu den am häufigsten verwendeten Hilfsmitteln bei der Berichterstellung.

Abb.: Anzahl der Ämter mit einer bestimmten Form der Berichterstattung (fertiggestellte und geplante Berichte), n=61

Fazit

Insgesamt zeigt sich im Vergleich mit einer früheren Erhebung 2008 eine positive Entwicklung der kommunalen Gesundheitsberichtserstattung in Bayern. Dazu tragen vor allem auch die vom Freistaat Bayern geförderten Gesundheitsregionenplus bei, da deren Arbeit auf einer regionalen Bedarfsanalyse aufbauen soll und dies häufig in Form eines Gesundheitsberichts geschieht. Die Befragung gab des Weiteren auch Aufschluss über Unterstützungswünsche der Gesundheitsämter. Dies betraf vor allem die Bereiche Epidemiologie, Risikokommunikation und Öffentlichkeitsarbeit. Das wird das LGL unter anderem in seiner Fortbildungsplanung berücksichtigen, um zu einer möglichst guten fachlichen Qualität der kommunalen Gesundheitsberichterstattung beizutragen.

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