Monitoringuntersuchungen
Abstract
Zur Überwachung der Tierseuchensituation bei Haus- und Wildtieren und zur Aufrechterhaltung des Status „seuchenfrei“ für bestimmte Tierseuchen führt das LGL umfangreiche Monitoring-Untersuchungen durch.
Untersuchungen auf Tollwut
Deutschland ist seit dem Jahr 2008 frei von der durch das Rabiesvirus (RABV) verursachten klassischen Tollwut. Zur Überwachung des tollwutfreien Status untersucht das LGL auf der Grundlage der Tollwutverordnung Indikatortiere, also verendet aufgefundene oder auffällig erlegte Wildtiere, vorrangig Füchse. Im Jahr 2024 untersuchte das LGL Proben von 46 Füchsen und 16 weiteren heimischen Wildtieren, wie zum Beispiel Marder und Reh. Bei keinem der untersuchten Wildtiere stellte das LGL eine Infektion mit RABV fest. Das LGL konnte somit die Tollwut in diesen Fällen wie auch in weiteren 21 klinischen Verdachtsfällen bei Haus- und Nutztieren (zum Beispiel Pferd, Hund und Katze) ausschließen.
Fledermausmonitoring
Neben den Untersuchungen auf klassische Tollwut führt das LGL auch ein Monitoring auf Lyssaviren bei heimischen Fledermausspezies durch. 2024 wies das LGL in einem der insgesamt 471 untersuchten Exemplare eine Infektion mit dem Bokeloh-Bat-Lyssavirus (BBLV) nach.
Seit Beginn des Fledermaustollwut-Monitorings im Jahr 2012 diagnostizierte das LGL lediglich in acht Fällen eine Lyssavirus-Infektion in bayerischen Fledermäusen. Wenn auch sehr selten, muss daher prinzipiell auch in Bayern mit der Fledermaustollwut gerechnet werden.
Untersuchungen zur Überwachung der Aviären Influenza bei Haus- und Wildvögeln
Serologisches Hausgeflügelmonitoring
Um eine mögliche Ausbreitung vor allem niedrigpathogener Aviärer Influenzaviren (LPAIV) der Subtypen H5 und H7 in Hausgeflügelbeständen frühzeitig zu verhindern, untersucht das LGL jährlich Blutproben gesunder gehaltener Vögel unterschiedlicher Haltungsformen und Arten auf Antikörper gegen das Virus.
2024 untersuchte das LGL vor diesem Hintergrund insgesamt 784 Proben auf Antikörper gegen Influenza-A-Viren (IAV). In 42 Proben aus zehn Betrieben wurden Antikörper nachgewiesen. Epidemiologische Nachforschungen waren in keinem dieser Fälle notwendig, da die nachgewiesenen Antikörper nicht gegen die Subtypen H5 bzw. H7 gerichtet waren.
Wildvogelmonitoring
Wild-, und darunter vor allem Wasservögel, gelten als Reservoir für IAV und stellen ein allgegenwärtiges Risiko für einen Eintrag in Hausgeflügelbestände dar. Auch 2024 untersuchte das LGL daher im Rahmen des Wildvogelmonitorings Proben lebender und gesund erlegter (aktives Monitoring) bzw. klinisch auffälliger und tot aufgefundener Tiere (passives Monitoring) auf IAV-Genom. Insgesamt untersuchte das LGL im aktiven Monitoring 232 Proben; bei zehn Proben wies das LGL eine IAV-Infektion nach. Bei einer dieser Proben charakterisierte das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) im weiteren Verlauf das Genom als hochpathogenes Aviäres Influenzavirus (HPAIV) vom Subtyp H5N1. Im Rahmen des passiven Monitorings untersuchte das LGL insgesamt 318 Proben; in 45 Fällen wies das LGL eine Infektion mit IAV nach. In 43 Fällen bestätigte das FLI später HPAIV vom Subtyp H5N1 als Erreger.
Untersuchungen auf Afrikanische Schweinepest
Wildschweine stellen für den besonders schützenswerten Hausschweinebestand eine wichtige Infektionsquelle der meist tödlich endenden Afrikanischen Schweinepest (ASP) dar. Die nach der Verordnung zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Klassischen und der Afrikanischen Schweinepest bei Wild- und Hausschweinen (SchwPestMonV) durchzuführende virologische Untersuchung von krank bzw. auffällig erlegten oder tot aufgefundenen Wildschweinen (Fallwild) ist die wirkungsvollste Form der Früherkennung eines Auftretens dieser Tierseuche in der Schwarzwildpopulation. 2024 untersuchte das LGL Proben von 370 Tieren aus Bayern mittels ASP-Genomnachweis, in keiner der Proben wurde das Virus nachgewiesen.
Um einen Eintrag des ASP-Virus (ASPV) durch wandernde Wildschweine möglichst früh zu erkennen, wurde im Jahr 2021, nach dem Auftreten der ASP im sächsischen Landkreis Meißen, für das sächsisch-bayerische Grenzgebiet die Untersuchungspflicht für alle gesund erlegten Wildschweine eingeführt. Nachdem im Landkreis Meißen der letzte ASP-Fall im Juni 2023 festgestellt wurde, wurde diese erweiterte Untersuchungspflicht im November 2024 wieder eingestellt. Mit etwa 25 km Abstand relativ nah an der bayerischen Grenze, wurde dann im Juni 2024 die ASP zum ersten Mal bei Wildschweinen in Hessen nachgewiesen. Kurz darauf wurden auch Fälle aus dem unmittelbar benachbarten Rheinland-Pfalz sowie ein Fall aus Baden-Württemberg gemeldet. Da auch hier die Gefahr der Einschleppung nach Bayern als besonders hoch eingeschätzt wurde, besteht nun in den entsprechenden grenznahen Regionen eine erweiterte Untersuchungspflicht für sämtliche gesund erlegten Wildschweine. Bayernweit untersuchte das LGL im Jahr 2024 17.327, davon alleine aus dem Grenzgebiet zu Hessen 9.135 Proben, von gesund erlegten Wildschweinen virologisch auf ASPV; in keiner der Proben wies das LGL Virus nach.
Auch Hausschweine können sich mit ASPV infizieren; deshalb untersuchte das LGL 2024 38 Tiere auf Antikörper gegen das Virus und 2.978 Tiere auf Virusgenom, jeweils ohne Nachweis.
Untersuchungen auf Klassische Schweinepest
Das Virus der Klassischen Schweinepest (KSP) kann, ebenso wie das Virus der Afrikanischen Schweinepest, Wild- und Hausschweine infizieren. Auch bei der KSP sind infizierte Wildschweine eine Gefahr für gehaltene Schweine. Da bei der KSP neben schweren auch milde oder chronische Infektionsverläufe beobachtet werden, ist für die Erkennung von KSP-Infektionen die serologische Untersuchung, das heißt die Untersuchung auf Antikörper, besonders wichtig. Die serologischen Untersuchungen auf KSP werden gemäß der SchwPestMonV bundesweit durch einen Stichprobenplan geregelt, um ein möglichst flächendeckendes KSP-Monitoring zu ermöglichen. 2024 untersuchte das LGL Proben von 376 Wild- und 524 Hausschweinen auf das Virusgenom der Klassischen Schweinepest (KSPV) sowie Proben von 3.346 Wild- und 1.595 Hausschweinen auf Antikörper. Wie auch in den vergangenen Jahren wies das LGL in keiner der untersuchten Proben das Virusgenom der KSP bzw. Antikörper gegen diese Tierseuche nach.
Untersuchungen auf die Aujeszkysche Krankheit
Seit 2012 testet das LGL Blutproben von Wildschweinen auch auf Antikörper gegen den Erreger der Aujeszkyschen Krankheit (Suid Herpesvirus 1, SuHV-1). Die Aujeszkysche Krankheit ist keine Zoonose, kann aber vom Wildschwein auf Hausschweine, Rinder oder auch Hunde übertragen werden. Die Anteile der Nachweise von Antikörpern gegen den Erreger bei Wildschweinen schwanken bayernweit seit Beginn des Monitorings nur geringfügig und liegen im Durchschnitt zwischen 10 und 12 % (siehe auch Artikel „Aujeszkysche Krankheit beim Wildschwein – Erkenntnisse nach zehn Jahren Monitoring“ im Jahresbericht 2021/2022). 2024 wies das LGL im bayernweiten Durchschnitt in ca. 14 % der untersuchten Proben Antikörper gegen den Erreger nach.
Unterschiedliches Verteilungsmuster der Antikörpernachweise
Regional zeigt sich 2024, wie auch in den Vorjahren, ein sehr unterschiedliches Verteilungsmuster der Antikörpernachweise. Bezogen auf das jeweilige Gebiet schwanken diese jedoch nur geringfügig: Den Ergebnissen des Monitorings der letzten zehn Jahre entsprechend, detektierte das LGL in Niederbayern und der Oberpfalz in 23 % bzw. 20 % der untersuchten Proben Antikörper gegen den Erreger. In Schwaben wies im Jahr 2024 dagegen keine der Proben entsprechende Antikörper auf. In Unterfranken lag der Anteil positiver Proben seit 2019 zwischen 10 und 18 %. 2024 wies das LGL in 13 % der Proben Antikörper gegen den Erreger nach. Diese Schwankungen sind allerdings vorsichtig zu interpretieren, da Bejagungs- sowie Probenahmeintensität in den einzelnen Landkreisen in der Regel stark variieren.
Eine wesentliche Ausbreitungstendenz ist nach zehn Jahren Monitoring nicht festzustellen. Zusammenfassend zeigen die Monitoringuntersuchungen, dass das SuHV-1 grundsätzlich in bayerischen Wildschweinen zirkuliert. Gerade für Jagdhunde, die in direkten Kontakt mit infiziertem Schwarzwild kommen, besteht ein hohes Risiko.
Tuberkulose-Überwachung bei Rotwild im bayerischen Alpenraum
Seit Beginn des Monitorings 2011 und bis zum Abschluss der Jagdsaison 2023/24 untersuchte das LGL rund 9.000 Proben von Rotwild aus dem bayerischen Alpenraum. In der Jagdsaison 2023/24 umfasste das Monitoring zur Untersuchung auf Tuberkulose beim Rotwild 480 Tiere. Dabei diagnostizierte das LGL acht Fälle einer Mycobacterium caprae-Infektion. In der laufenden Jagdsaison 2024/25 führte das LGL 460 Untersuchungen bis Ende des Jahres 2024 durch und stellte einen Fall von M. caprae fest.
Mehr zu diesem Thema
Allgemeine Informationen zum Thema
- Afrikanische Schweinepest (ASP) (African swine fever)
- Aujeszkysche Krankheit (AK; Pseudowut, Pseudorabies)
- Aviäre Influenza (AI) (Geflügelpest)
- Klassische Schweinepest (KSP), engl. classical swine fever (CSF)
- Tollwut (Rabies, klassische Tollwut, terrestrische Tollwut)
- Tuberkulose
- Staatliche Tierseuchenbekämpfung


