Pressemitteilung

09.11.2022
Nr. 37/2022

Lebensmittelsicherheit

Ist das schlecht oder geht das noch - welche Lebensmittel sollten nicht mehr verzehrt werden?

Einen gewissen Vorrat an Lebensmitteln haben die allermeisten Menschen zuhause, sei es eine Packung Nudeln, ein Päckchen Butter, Tomatendosen oder Obst. Nicht ganz einfach ist es jedoch, den Speiseplan auch so zu gestalten, dass alle Nahrungsmittel gegessen werden, bevor sie verderben. Denn viele Nahrungsmittel sind – auch bei richtiger Lagerung – nur einen begrenzten Zeitraum haltbar: So landen in Bayern rund 70 kg Lebensmittel pro Person jährlich im Müll. Zum Teil werden dabei auch Lebensmittel weggeworfen, die noch problemlos verzehrt werden könnten. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) gibt Tipps, wie Verbraucherinnen und Verbraucher erkennen können, ob ein Lebensmittel tatsächlich nicht mehr gegessen werden sollte oder ob es noch verzehrbar ist und wie man so der Lebensmittelverschwendung ein kleines Stück weit selbst begegnen kann. 

Lebensmittel können schimmeln, faul, sauer oder ranzig werden – je nachdem, durch welche Faktoren der Verderb ausgelöst wird. Häufig führen zu warme, zu kalte oder auch zu lange Lagerung sowie zu hohe Feuchtigkeit zum Verderb eines Lebensmittels. Potenziell gesundheitsgefährdend wird es, wenn sich durch mangelnde Kühlung und unzureichende Erhitzung beim Kochen oder Warmhalten bei zu niedrigen Temperaturen im Lebensmittel Krankheitserreger ausbreiten, dann kann es zu einer Lebensmittelinfektion oder -vergiftung kommen.

Die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher orientieren sich in der Regel am Mindesthaltbarkeitsdatum, kurz MHD genannt. Dabei ist das MHD kein „Wegwerfdatum“. Es zeigt, bis wann mindestens das Lebensmittel bei ungeöffneter Verpackung und richtiger Lagerung seine spezifischen Eigenschaften, wie Geruch, Konsistenz, Farbe und Geschmack behält. Das Verbrauchsdatum hingegen ist auf allen sehr leicht verderblichen Lebensmitteln angebracht. Im Gegensatz zum Mindesthaltbarkeitsdatum handelt es sich beim Verbrauchsdatum um ein Verfallsdatum. Nach dessen Ablauf dürfen Lebensmittel nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Denn hier kann eine Gesundheitsgefahr bestehen, auch wenn das Lebensmittel keine sichtbaren, geruchlichen oder geschmacklichen Veränderungen aufweist. Nach Ablauf des Verbrauchsdatums sollten die entsprechenden Lebensmittel daher nicht verzehrt werden.

Trockene Lebensmittel wie Nudeln, Reis und Mehl sind meist weit über das MHD haltbar, dies gilt jedoch nicht für Vollkornprodukte. Der hierin enthaltene Keimling enthält Fett, das irgendwann ranzig wird. Vorsicht ist bei Fisch und Fleisch geboten, hier gilt, sich am Verbrauchsdatum zu orientieren. Nach dessen Ablauf sollten frischer Fisch und Fleisch, aber auch bereits geschnittene und gewaschene Salate nicht mehr verzehrt werden.

Ein grünlich-weißer Belag zeigt an, dass sich Schimmelpilze auf einem Lebensmittel ausgebreitet haben. Umso mehr Feuchtigkeit in einem Lebensmittel steckt, umso leichter breitet sich Schimmel auch im Inneren aus. Obst, Gemüse, Kartoffeln, Kompott oder Säfte, Konfitüren und Gelees, Brot, Frisch-, Weich- oder Schnittkäse mit Fremdschimmel sollten komplett entsorgt werden. Dagegen kann ein weißer Belag an einem Stück rohen Schinken auch durch den Trocknungsprozess auskristallisiertes Salz sein, was unbedenklich verzehrt werden kann.

Tipps zur Haltbarkeit

Anschauen, Riechen und Schmecken – Machen Sie den Sinnescheck

Ein Lebensmittel, das keine äußerlichen Veränderungen aufweist und wie gewohnt „gut“ riecht, ist wahrscheinlich noch in Ordnung. Wenn ein Lebensmittel definitiv verdorben ist und nicht mehr verzehrt werden sollte, ist dies meist an folgenden Hinweisen zu erkennen:

  • Gemüse-, Obst-, Fisch- oder Wurstkonserven sind nicht unbegrenzt haltbar. Eine zerbeulte oder gewölbte Dose sollten Sie in jedem Fall entsorgen. Es könnten sich durch unsachgemäße Konservierung gefährliche Bakterien wie Clostridium botulinum entwickelt haben.
  • Bei trockenen Lebensmitteln wie beispielsweise Nüssen sind Gespinste, Verunreinigungen oder Klumpen (im Mehl) Zeichen eines Schädlingsbefalls.
  • Während schimmeliger gekochter Schinken in jedem Fall entsorgt werden sollte, kann eine kleine Schimmelstelle auf einem Stück rohen Schinken großzügig entfernt und der Rest noch verzehrt werden.
  • Käse ist am Stück länger haltbar, er sollte jedoch nicht luftdicht verpackt werden. Während ein leichter Schimmelbefall bei einem Stück Hartkäse ruhig weggeschnitten werden kann, sollte schimmeliger Weich-, Frisch und geriebener Käse entsorgt werden.
  • Schrumpeliges und nicht mehr knackiges Gemüse kann bedenkenlos verzehrt werden und eignet sich beispielsweise für Suppen und Eintöpfe. Ist Schimmel zu sehen, muss es leider in den Müll. Grüne Stellen und Keime an Kartoffeln enthalten Solanin und sollten großzügig entfernt werden, der Rest kann verwendet werden.

Informationen zur Haltbarkeit von Lebensmitteln finden Sie unter

Lebensmittel: Mindesthaltbarkeitsdatum (bayern.de)
Lebensmittel: Verbrauchsdatum (bayern.de)
Lebensmittel: Schimmelbefall (bayern.de)
Auswählen, Zubereiten, Aufbewahren Verbraucherzentrale.de