Verbrauchsdatum

Vom Mindesthaltbarkeitsdatum zu unterscheiden ist das sogenannte Verbrauchsdatum. Das Verbrauchsdatum ist bei sehr leicht verderblichen Lebensmitteln anstelle eines Mindesthaltbarkeitsdatums anzubringen. Sehr leicht verderbliche Lebensmittel in diesem Sinne sind solche, die aufgrund ihrer mikrobiologischen Beschaffenheit nach kurzer Zeit eine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen können wie z. B. Hackfleisch oder rohes Geflügel. Anzugeben sind das Datum selbst und die einzuhaltenden Aufbewahrungsbedingungen, also z. B. "gekühlt bei +4 °C verbrauchen bis 30.09."

Beim Verbrauchsdatum handelt es sich um ein Verfallsdatum, d. h. nach Ablauf des Verbrauchsdatums darf das Lebensmittel nicht mehr in Verkehr gebracht werden, unabhängig davon, ob das Lebensmittel tatsächlich nicht mehr zum Verzehr geeignet ist oder die menschliche Gesundheit schädigen kann. Das Lebensmittel sollte auch nicht mehr verzehrt werden, da eine Gesundheitsgefahr nach Ablauf des Verbrauchsdatums nicht ausgeschlossen werden kann.
Eine Gesundheitsgefahr kann auch bestehen, wenn das Lebensmittel keine offensichtlichen sichtbaren, geruchlichen oder geschmacklichen Veränderungen aufweist.

Insbesondere psychrophile, d. h. kälteliebende Erreger, können sich bei einer Lagerung im Kühlschrank über das durch den Hersteller angegebene Verbrauchsdatum hinaus in den Lebensmitteln vermehren, so dass entweder der Erreger selbst oder das durch ihn gebildete Toxin (= Giftstoff) zu schweren, mitunter tödlich verlaufenden Erkrankungen führen kann. Insbesondere sollte hier an Listeria (L.) monocytogenes und Botulinum-Neurotoxin (BoNT) produzierende Clostridium spp. gedacht werden.

Beispiele für Lebensmittel, die ein Verbrauchsdatum tragen können, sind

  • (kalt) geräuchertes Fischfilet (Verpackung unter Schutzatmosphäre oder Vakuum)
  • Wurstaufschnitt (Verpackung unter Schutzatmosphäre oder Vakuum)
  • Feinkostsalate
  • bereits geschnittene Salate

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