Rapshonige:
Überprüfung der botanischen Herkunft und Untersuchung auf Pestizide
Untersuchungsergebnisse 2019

Hintergrund

Raps (Brassica napus) ist eine Pflanzenart, die zur Familie der Kreuzblütengewächse (Brassicaceae) gehört. Aus Rapssaat wird vor allem Speiseöl gewonnen. Rückstände der Ölgewinnung spielen als Futtermittel eine wichtige Rolle. Weiterhin wird Rapsöl als "grüner" Treibstoff zunehmend genutzt. Durch eine chemische Reaktion wird aus Rapsöl der so genannte Rapsmethylester (RME), der normalen Dieselkraftstoff ersetzen kann. Auch für die Imkerei haben Rapsfelder große Bedeutung. Rapsblüten sind unter anderem in Deutschland eine der wichtigsten und ergiebigsten Nektarquellen für Honigbienen, aber auch für nahezu alle Wildbienen- und Hummelarten. Bei ihren Blütenbesuchen nehmen die Bienen nicht nur Nektar auf, sondern bestäuben auch die Pflanzen.

Aufgrund des großflächigen Anbaus von Raps auch in Bayern kann der fein cremige Rapshonig leicht als sortenreiner Honig geerntet werden. Auch in bayerischen Blütenhonigen, die nicht als Sortenhonige ausgelobt werden, ist der Anteil an Raps häufig dominant. Sortenhonige sind bei Verbrauchern äußerst beliebt. Die Überprüfung der angegebenen Sorte anhand typischer Merkmale durch die Lebensmittelüberwachung ist zum Schutz der Verbraucher vor Täuschung von großer Bedeutung.

Ziel und Durchführung der Untersuchungen

Honige können nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 HonigV mit einer Angabe zur botanischen Herkunft versehen werden. Die Benennung nach einer Pflanzenart darf nur dann erfolgen, wenn der betreffende Honig vollständig oder überwiegend den genannten Blüten oder Pflanzen entstammt und entsprechende sensorische, physikalische und mikroskopische Merkmale aufweist. Für Rapshonig sind die entsprechenden Beurteilungsmerkmale unter Abschnitt 3.1.1 der Leitsätze für Honig des Deutschen Lebensmittelbuches (Stand: 05.08.2011) aufgeführt. Sensorische Merkmale sind insbesondere die hellbeige Farbe und ein leichter kohlartiger Geruch bzw. Geschmack. Die elektrische Leitfähigkeit darf höchstens 0,22 mS/cm betragen. Rapspollen sind überrepräsentiert und sollen bei Sortenhonigen mehr als 80 % im mikroskopischen Bild der Pollen ausmachen.

Bei Rapshonigen sollte geprüft werden, inwieweit die Angabe zur botanischen Herkunft zutreffend ist. Darüber hinaus wurden einige Rapshonige auf mögliche Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht.

Für das Schwerpunktuntersuchungsprogramm wurden bei 24 Proben Rapshonig die Beurteilungsmerkmale, wie sie in den Leitsätzen festgelegt sind, überprüft. Alle Proben stammten aus dem Einzelhandel. 20 der 24 Rapshonige wurden zudem auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht.

Als Herkunftsländer der Honige waren häufig osteuropäische Staaten genannt. Drei Honige stammten aus Deutschland, keiner der Honige kam aus Bayern. Einige Erzeugnisse bayerischer Abfüller waren mit der Herkunftsangabe „Mischung aus EU und Nicht EU Ländern“ oder als „Mischungen aus EU Ländern“ gekennzeichnet.

Untersuchungsergebnisse

Sämtliche untersuchten Proben wiesen die Merkmale für Rapshonige entsprechend den Leitsätzen für Honig auf.

20 Proben wurden auf mehrere Hundert mögliche Pestizidrückstände untersucht. Um diese große Zahl von Wirkstoffen zu analysieren, bedient man sich effektiver modernen Multimethoden (LC-MS/MSS). In allen Proben wurde mindestens ein Rückstand festgestellt, zwei Honige enthielten vier Rückstände. Sämtliche Ergebnisse lagen jedoch unter den in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 gesetzlich festgelegten Höchstgehalten.

19 der 20 Honigproben enthielten den Pflanzenschutzmittel-Wirkstoff Thiacloprid. Dieses Insektizid wird zu den Neonicotinoiden gezählt und von Landwirten im Rapsanbau eingesetzt, wenn beispielsweise Rapsglanzkäfer und Kohlschotenmücke die Pflanzen befallen. In drei Proben Bio-Rapshonig wurden in einem Fall vier Rückstände, einmal drei Rückstände und in einem weiteren Fall ein Rückstand nachgewiesen. Zwei dieser Bio-Honige stammten aus Deutschland. Nach Art. 14 Abs. 1 Buchstabe b) Nr. ix der EU-Öko-Erzeugnisse-VO muss der Standort von Bienenstöcken so gewählt werden, dass Nektar- und Pollenquellen vorhanden sind, die im Wesentlichen aus ökologisch/biologisch erzeugten Pflanzen oder gegebenenfalls aus Wildpflanzen oder nicht ökologisch/nicht biologisch bewirtschafteten Wäldern oder Kulturpflanzen bestehen, die nur mit Methoden bewirtschaftet werden, die eine geringe Umweltbelastung mit sich bringen. Der Standort von Bienenstöcken muss sich in ausreichender Entfernung von Verschmutzungsquellen befinden, die die Imkereierzeugnisse kontaminieren oder die Gesundheit der Bienen beeinträchtigen können. Konkret heißt das nach den Vorschriften des Art. 13 Abs. 1 Satz 1 Verordnung (EG) Nr. 889/2008 (EU-Öko-Erzeugnisse-DVO), dass im Umkreis von drei Kilometern um den Standort Nektar- und Pollentrachten aus ökologischen Kulturen bzw. Wildpflanzen bestehen sollen.

Aufgrund der nachgewiesenen Pestizidgehalte in Bio-Rapshonigen wurde die für die biologische Erzeugung von Lebensmitteln zuständige Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) informiert, um zu prüfen, ob die Anforderungen der EU-Öko-Erzeugnisse-DVO eingehalten wurden.

Fazit

Die Ergebnisse der durchgeführten Schwerpunktuntersuchung zeigen, dass die untersuchten Rapshonige in allen Fällen die in den Leitsätzen für Honig aufgeführten Beschaffenheitsmerkmale aufwiesen und die botanische Herkunft richtig angegeben war. In sämtlichen Proben wurden nur geringe Pestizidrückstände nachgewiesen, die jeweils unter den gesetzlich festgelegten Höchstgehalten lagen. Im Fall von einzelnen Bio-Rapshonigen, in denen Rückstände nachgewiesen wurden, wurde die LfL zur Überprüfung der Einhaltung der EU-Öko-Erzeugnisse-DVO kontaktiert.

Untersuchungen von Rapshonigen insbesondere auf ihre Pestizidgehalte werden am LGL regelmäßig durchgeführt.

Literatur

H. Horn, C. Lüllmann, Das große Honigbuch, Ehrenwirth, 1992