Informationen zur Fipronil-Belastung von Eiern und Geflügelfleisch

Fipronil ist ein Phenylpyrazol und wird vielfach als Pflanzenschutzmittel und Biozid genutzt. In der Tiermedizin wird es als Mittel gegen Flöhe und Zecken bei Hunden und Katzen eingesetzt. Die Anwendung bei lebensmittelliefernden Tieren ist nicht erlaubt.

Belgische Behörden hatten im Rahmen von Routinekontrollen Rückstände von Fipronil in Eiern aus den Niederlanden entdeckt. Daraufhin begann die Ermittlung der genauen Ursache für die Verunreinigung von Eiern mit Fipronil in Belgien und den Niederlanden.

Im Fokus der Ermittlungen steht das Reinigungsmittel „Dega 16“ für Hühnerställe, das unzulässig mit Fipronil versetzt worden war.

Gesundheitliche Bewertung: Gefährdung unwahrscheinlich

Vor diesem Hintergrund hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) eine Risikobewertung erstellt. Auf Grundlage der Stellungnahme des BfR sind bei Gehalten bis 0,72 mg/kg Ei keine akuten gesundheitlichen Risiken zu erkennen. Auch für den langfristigen Verzehr ist bei den in Deutschland gemessenen Fipronil-Gehalten eine Gesundheitsgefährdung nach Angaben des BfR unwahrscheinlich. Es ist bei normalem Verzehr somit nicht von einem gesundheitlichen Risiko auszugehen. Dies gilt auch für Kinder als besonders sensible Verbrauchergruppe. Weiterführende Informationen zur Risikoeinschätzung des BfR sind im Artikel Fragen und Antworten zu Fipronilgehalten in Lebensmitteln tierischen Ursprungs des BfR zusammengefasst und unter folgendem Link abrufbar:

http://www.bfr.bund.de/de/fragen_und_antworten_zu_fipronilgehalten_in_lebensmitteln_ tierischen_ursprungs-201459.html.

Zudem veröffentlichte das BfR eine Einschätzung zum Verzehr von eihaltigen Lebensmitteln, die hier verfügbar ist:

http://www.bfr.bund.de/cm/343/fipronil-in-eihaltigen-lebensmitteln-einschaetzungen-zum-maximal-tolerablen-taeglichen-verzehr.pdf (PDF, 48 KB).

Umfangreiche Ermittlungen in Bayern

Mit Bekanntwerden von Lieferwegen von mit Fipronil belasteten Eiern nach Bayern Anfang August 2017 (https://www.lgl.bayern.de/presse/detailansicht.htm?tid=802098) wurden umfassende Ermittlungen eingeleitet.

Um die Verbraucher über möglicherweise mit Fipronil belastete Eier zu informieren, wurde auf der LGL-homepage auf eine entsprechende Liste der niederländischen Behörden verwiesen, auf der sämtliche betroffene Printnummern veröffentlicht wurden. Darüber hinaus wurde von allen Bundesländern eine gemeinsame Information über betroffene Eier-Printnummern auf der Plattform www.lebensmittelwarnung.de eingestellt und stetig aktualisiert.

Rücknahmen von mit Fipronil belasteten Eiern sowie von Verarbeitungsprodukten werden in Bayern behördlich überwacht. Zudem werden Vertriebswege betroffener Produkte ermittelt und die Ergebnisse an die zuständigen Behörden kommuniziert.

Auch wurden bereits seit KW 31 Geflügelgroßbetriebe in Bayern durch die Behörden kontrolliert. Die für die Ermittlungen zuständigen Vollzugsbehörden haben keine Hinweise darauf gegeben, dass das Desinfektionsmittel "Dega 16" in bayerischen Geflügelgroßbetrieben zum Einsatz kam. Ebenso ergaben die Kontrollen keine Hinweise auf Kontakte der bayerischen Geflügelgroßbetriebe zu dem niederländischen Unternehmen, das dieses Mittel vertrieben hat. Dega 16 steht im Verdacht, im europäischen Ausland unzulässig mit der Chemikalie Fipronil versetzt und dann rechtswidrig in Hühnerställen angewendet worden zu sein.

Untersuchungen von Lebensmitteln: Von Eiern über Nudeln bis hin zu Legehennen

Im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes untersuchte das LGL nach Bekanntwerden des Falles unter anderem bayerische Eier (roh, pasteurisiert, gekocht und gefärbt), Flüssigei-Produkte, Produkte mit hohem Eigehalt und Fleisch von Legehennen auf Fipronil.

Zudem untersuchte das LGL in der Vorweihnachtszeit insgesamt 23 Proben Gänsefleisch gezielt auf Fipronil, aber auch auf weitere Pflanzenschutzmittelrückstände. Die Proben stammten aus Deutschland, Polen und Ungarn. Erfreulicherweise wurde in keiner Probe Fipronil nachgewiesen. Ebenso war kein anderer Pflanzenschutzmittelrückstand in den untersuchten Gänseproben nachweisbar, daher waren alle Proben als unauffällig einzustufen.

Zusätzlich wurde zwischen Bund und Ländern ein bundesweites Überwachungsprogramm zu Verarbeitungsprodukten vereinbart, die mehr als 5 Prozent Ei beinhalten. Das LGL hat sich hier mit über 50 Proben eingebracht. In diesem Zusammenhang wurden unter anderem Teigwaren, Nudelteig, Eierkuchen sowie Eierlikör und Mayonnaise untersucht. Der Schwerpunkt lag auch hier auf bayerischen Produkten. Die Einzelheiten dazu wurden zwischen Bund und Ländern abgestimmt.

eine Laborantin verteilt verquirlte_eierauf Untersuchungsgefäße

Abbildung 1: Untersuchung von Eiern im Labor

Des Weiteren beteiligte sich das LGL mit über 60 Proben zusätzlich am Ad hoc-Programm der Europäischen Kommission. Dieses Sonderuntersuchungsprogramm umfasste neben Fipronil und dessen Metaboliten auch weitere relevante Pflanzenschutzmittelrückstände und Tierarzneimittel in Geflügelfleisch-/Geflügelfett- und in Eiproben.

Tabelle 1: Rückstände von Fipronil bzw. dessen Metabolit Fipronil-sulfon in Ei und eihaltigen Lebensmitteln im Jahr 2017
  Gesamtzahl ohne R mit R kleiner HG mit R größer HG
Gesamt 359 344 3 12
    96% 1% 3%
Fleisch 131 131 0 0
Eier  117 114 0 3
gekochte Eier 15 15 0 0
Flüssigei 13 10 1 2
Omelette/Pfannkuchen/Eierstich 14 13 0 1
Teigwaren/Nudelteig/Spätzle 38 38 0 0
Eipulver 8 5 1 2
Backmischung 3 2 1 0
Eierlikör 12 8 0 4
Mayonnaise und Saucen  8 8 0 0
R = Rückstand, HG = zulässiger Höchstgehalt nach VO (EG) 396/2005 

Insgesamt untersuchte das LGL im Jahr 2017 359 Proben auf Fipronil und dessen Metabolit Fipronil-sulfon. 96 % der Proben waren rückstandsfrei. In einer Probe Flüssigei, einer Probe Eipulver und einer Probe Backmischung wies das LGL Gehalte von Fipronil bzw. Fipronil-sulfon nach, welche bezogen auf das zur Herstellung verwendete Ei unterhalb des zulässigen Höchstgehaltes von 0,005 mg/kg Ei lagen. Zwölf Proben enthielten Rückstände an Fipronil bzw. Fipronil-sulfon, die den zulässigen Rückstandshöchstgehalt nicht einhielten und die das LGL daher beanstandete. Mit 33 % lag die Beanstandungsquote bei Eierlikörproben am höchsten, vier Proben beurteilte das LGL aufgrund von Fipronilgehalten von bis zu 0,016 mg/kg als nicht verkehrsfähig. Folgende weitere eihaltige Produkte fielen wegen zu hoher Rückstandsgehalte an Fipronil auf: zwei Proben Flüssigei (0,053 und 0,060 mg/kg), zwei Proben Eipulver (0,051 und 0,17 mg/kg) und eine Probe Flädle (0,016 mg/kg). Außerdem beanstandete das LGL aufgrund zu hoher Gehalte an Fipronil zwei amtlich entnommene Proben Eier (0,31 und 0,36 mg/kg) und eine Beschwerdeprobe Eier (0,038 mg/kg), welche alle drei aus den Niederlanden stammten. In allen Fällen konnte aber ein gesundheitliches Risiko für die Verbraucher sicher ausgeschlossen werden.

Auch im Jahr 2018 untersucht das LGL Eier- und Geflügelfleischproben auf Fipronil und dessen Metaboliten Fipronil-sulfon. Bisher wurden insgesamt 84 Proben überprüft, wobei in keiner Probe Fipronil oder Fipronil-sulfon nachweisbar war. Darunter waren auch 52 Hühnereiproben.

Tabelle 2: Rückstände von Fipronil bzw. dessen Metabolit Fipronil-sulfon in Lebensmitteln im Jahr 2018
  Gesamtzahl ohne R mit R kleiner HG mit R größer HG
Gesamt 84 84 0 0
    100% 0% 0%
Fleisch 31 31 0 0
Eier  52 52 0 0
Flüssigei 1 1 0 0
R = Rückstand, HG = zulässiger Höchstgehalt nach VO (EG) 396/2005 

Bisherige Untersuchungen des LGL auf Fipronil

Bereits seit Langem untersucht das LGL pflanzliche Lebensmittel routinemäßig auf Fipronil/Fipronil-sulfon. In den letzten zehn Jahren wurde lediglich in neun von über 20.000 Proben Fipronil und/oder Fipronil-sulfon nachgewiesen. Dabei handelte es sich ausschließlich um Proben aus dem nicht-europäischen Ausland. Drei der Proben waren auf Grund einer Höchstgehaltsüberschreitung von Fipronil zu beanstanden (letztmals 2012). Die Gehalte betrugen 0,018 mg/kg, 0,025 mg/kg und 0,071 mg/kg).

Bei tierischen Lebensmitteln war Fipronil/Fipronil-sulfon im Gegensatz zu pflanzlichen Lebensmitteln bis 2017 nicht im Monitoring-Untersuchungsspektrum enthalten. Die Vorgaben für Monitoringprogramme werden vom Bund in Abstimmung mit den Ländern entwickelt. Aufgrund des Falles hat der Bund Fipronil/Fipronil-sulfon jetzt nachträglich in das Monitoringprogramm 2017 mit aufgenommen. Das LGL untersucht seit August 2017 neben Monitoringproben auch alle weiteren Ei- und Geflügelfleischproben standardmäßig daraufhin.

. Weiterführende Informationen zum Monitoring finden sich unter:

http://www.bvl.bund.de/DE/01_Lebensmittel/01_Aufgaben/02_AmtlicheLebensmittelueberwachung /04_Monitoring/lm_monitoring_node.html

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