Trinkwasserproben: Informationen für Verbraucher, Haus- und Wohneigentümer

Die Novellierung der Trinkwasserverordnung 2023 stellt die Verbraucher vor viele Fragen, insbesondere was die Regelung für die Probenahme allgemein und speziell die der Legionellen betrifft.

Die Probenahme von Trinkwasserproben (z.B. auf Legionellen (Mikrobiologie), Schwermetalle (Chemie) etc.) ist nach Trinkwasserverordnung Teil der Trinkwasseruntersuchung.

Die zugelassenen Trinkwasserlabore haben die für ihre Labore zur Trinkwasserprobenahme berechtigten und ausgebildeten Probenehmer erfasst. Suchen Sie nach einem Probenehmer für Trinkwasserproben, wenden Sie sich bitte an eines der zugelassenen Trinkwasserlabore in Bayern:

Bayerische Liste von Untersuchungsstellen nach TrinkwV ( PDF,1.8 MB)

Die gelisteten Trinkwasseruntersuchungsstellen der anderen Bundesländer finden in folgendem Dokument:

Internetzugang der Bundesländer zu den gelisteten Untersuchungsstellen nach TrinkwV ( 17 KB)

Meldeformulare für anzeigepflichtige Anlagen etc. finden Sie hier:

Downloadbereich "Hygiene" unter „Wasser- und Umwelthygiene“.

Die ausgefüllten Formulare senden Sie bitte an das für das Objekt (Adresse des Wohngebäudes) zuständige Gesundheitsamt.

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