Stabsstelle Qualitätsmanagement/Labororganisation

Die Stabstelle Qualitätsmanagement/Labororganisation am LGL wurde eingerichtet, um alle Tätigkeiten, die sich mit dem internen Qualitäts­management­system der LGL-Labore und den landesweiten Qualitäts­management­systemen beschäftigen, in einer Einheit zusammenzufassen.

Zu den Aufgaben der Stabstelle gehören:

  • Betreuung des bayernweiten Qualitätsmanagement-Systems (QMS) im gesundheitlichen Verbraucherschutz nach der Kontrollverordnung VO (EU) 2017/625 (Landesqualitätsmanagementbeauftragte L-QMB ges. VS)
  • Betreuung des bayernweiten QMS der Gewerbeaufsicht (L-QMB GA)
  • Betreuung des bayernweiten QMS für den ÖGD und die Gesundheitsämter (L-QMB ÖGD)
  • Überwachungen im Rahmen der Guten Laborpraxis (GLP)
  • Betreuung des QM-Systems des internen QMS des LGL nach DIN EN ISO/IEC 17025 (QM-Beauftragter LGL)
  • Wahrnehmung der Aufgaben der Benannten Stelle Bayerns nach Trinkwasserverordnung
  • Labororganisation am LGL, Controlling und Reporting, Lean-Management, Gefahrstoffkataster

Das QMS im gesundheitlichen Verbraucherschutz in Bayern (ges. VS)

Das QMS gewährleistet die Erfüllung der EU- und bundesrechtlichen Vorgaben im ges. VS und dient als internes Steuerungssystem der Verwaltung.

Ziele des QMS sind Systematisierung, Vereinheitlichung, Nachvollziehbarkeit und Optimierung der Verwaltungs- und Kontrollvorgänge sowie Sicherstellung der erforderlichen Qualifikation des Kontrollpersonals mit adäquater Ausstattung von Prüf- und Arbeitsmitteln.

Das QMS im ges. VS gewährt, dass die steigenden Anforderungen an die Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung sowie die Veterinärverwaltung erfüllt werden können. Es umfasst alle Kontroll- und Vollzugstätigkeiten in den Bereichen Lebensmittel, Futtermittel, Bedarfsgegenstände, Tabak, Wein, Tiergesundheit, Tierschutz, Tierarzneimittel und tierische Nebenprodukte.

Auch das Europäische Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (Rapid Alert System for Food and Feed, RASFF) und die Vergabe von Exportbescheinigungen unterliegen dem QMS ges. VS in Bayern.