Weiterbildung
Akademie für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (AGL)
Seit über 20 Jahren bietet die AGL Ausbildungslehrgänge, Weiterbildungskurse sowie fachliche und überfachliche Fortbildungen für den Öffentlichen Gesundheits- und Veterinärdienst und die Lebensmittelüberwachung in Bayern an. Informationen über die aktuellen Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten der AGL finden Sie unter www.lgl-agl-portal.bayern.de.
Bayerische Akademie für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin (ASUMED)
Ab dem Jahr 2026 geht die Kursweiterbildung der Bayerischen Akademie für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin (ASUMED) in den Geschäftsbereich der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) über. Die Kurse der Arbeitsmedizin und der Sozialmedizin finden hier eine neue Heimat und können teilweise bereits gebucht werden:
- Arbeitsmedizin / Betriebsmedizin | Bayerische Landesärztekammer
- Sozialmedizin | Bayerische Landesärztekammer
Die Kooperation des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und der Bayerischen Landesärztekammer sichert mit diesem Übergang die Kontinuität der Lehre und die gewohnte Qualität der Kurse.
Das Kurs-Angebot wird 2026 in den gewohnten Räumen des LGL in der Pfarrstraße 3 in München-Lehel stattfinden.
1. Informationen zur Arbeitsmedizin / Betriebsmedizin
Die Arbeitsmedizin ist ein präventivmedizinisches Fach. Sie beschäftigt sich zum einen mit den Wechselwirkungen zwischen Arbeits- und Lebenswelten, zum anderen mit Gesundheit und Krankheit des arbeitenden Menschen. Dabei ist die gesundheitliche Betreuung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Arbeitsplatz eine der Hauptaufgaben der Arbeitsmedizin. Im Mittelpunkt stehen der Erhalt der Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten; weitere zentrale Aufgaben sind z. B. die Mitwirkung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung, die arbeitsmedizinische Vorsorge, die Vorbeugung, Erkennung, teilweise Behandlung und Begutachtung von arbeitsbedingten Erkrankungen und Berufskrankheiten, die individuelle und betriebliche Beratung, die Begleitung von Wiedereingliederungs- und Rehabilitationsmaßnahmen.
Der Arbeitgeber muss Betriebsärzte schriftlich bestellen (gemäß § 2 ASiG). Laut § 7 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) muss der Arzt oder die Ärztin berechtigt sein, die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu tragen. Bei der betriebsärztlichen Betreuung sind die Arbeitsmediziner / Betriebsmediziner nur ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen und haben die Regeln der ärztlichen Schweigepflicht zu beachten.
Es gilt die Weiterbildungsordnung für die Ärztinnen und Ärzte Bayerns vom 24. April 2004, in der Fassung der Beschlüsse vom 23. Oktober 2016 (Inkrafttreten am 1. Januar 2017).
Aufgaben der Betriebsärzte:
- Beratung des Arbeitgebers und der sonst für den Arbeitsschutz und der Unfallverhütung verantwortlichen Personen
- Beratung und Untersuchung der Arbeitnehmer; Erfassung und Auswertung der Untersuchungsergebnisse
- Umsetzung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung
Facharzt für Arbeitsmedizin: Weiterbildungszeit
60 Monate bei einem Weiterbilder an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon
- 24 Monate in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung
- 36 Monate Arbeitsmedizin, davon können bis zu 12 Monate in anderen Gebieten angerechnet werden
- 360 Stunden Kurs- Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Arbeitsmedizin, die während der 60 Monate Weiterbildung erfolgen sollen.
Voraussetzung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin
24 Monate klinische Tätigkeit, davon 1 Jahr klinische oder poliklinische Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung bei einem Weiterbilder gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2
Weiterbildungszeit:
- 360 Stunden Kurs- Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Arbeitsmedizin
- 9 Monate Weiterbildung bei einem Weiterbilder für Betriebsmedizin gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 oder Arbeitsmedizin gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2.
Anmeldung zu Weiterbildungskursen 2026
2. Informationen zur Sozialmedizin
Die Sozialmedizin untersucht und beschreibt die Wechselwirkungen zwischen Gesundheit, Krankheit & Gesellschaft und ist sowohl ein Querschnitts- als auch ein Brückenfach. Sie analysiert die Häufigkeit und die Verteilung von Krankheiten im Zusammenhang mit der sozialen und natürlichen Umwelt sowie der Organisation des Gesundheitswesens einschließlich der Einrichtungen der sozialen Sicherung, der Begutachtung und der wissenschaftlichen Bewertung.
Die als medizinische Sachverständige tätigen Ärztinnen und Ärzte nehmen vielfältige Begutachtungs- und Beratungsaufgaben für Sozialleistungsträger wahr. Wenngleich grundsätzlich die Gewährung oder Versagung von Sozialleistungen der Verwaltung obliegt, kommt der medizinischen Stellungnahme doch eine herausragende Bedeutung zu. Der Erwerb und die Sicherung sozialmedizinischer Kompetenz als unabhängige medizinische Sachverständige ist eine vorrangige Aufgabe dieser Qualifikation.
Dazu gehören sowohl ein sozialmedizinisches Grundlagenwissen und sozialrechtliche Kenntnisse, als auch die Expertise in den Themen der Prävention, Gesundheitsförderung und Rehabilitation sowie eine umfassende Einführung in die sozialmedizinische Begutachtung. Darüber hinaus sind für eine realistische sozialmedizinische Leistungsbeurteilung fundierte Kenntnisse von Anforderungsprofilen verschiedenster Arbeitsplätze unerlässlich.
Der Teilnehmerkreis für die Weiterbildungskurse Sozialmedizin setzt sich in erster Linie aus Ärztinnen und Ärzten zusammen, die z.B. beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen, bei der gesetzlichen Rentenversicherung, bei der Bundesagentur für Arbeit und der Versorgungsverwaltung, im öffentlichen Gesundheitsdienst, in Rehabilitationskliniken, in ambulanten Rehabilitationseinrichtungen und in sonstigen Institutionen des Gesundheitswesens beschäftigt sind. Darüber hinaus nehmen an diesen Kursen zum Teil auch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte teil.
Es gilt die Weiterbildungsordnung für die Ärztinnen und Ärzte Bayerns vom 24. April 2004, in der Fassung der Änderungsbeschlüsse vom 10. Oktober 2020.
Anmeldung zu Weiterbildungskursen 2026
3. Geschichte der ASUMED
Die erste Verordnung über die Einrichtung einer Bayerischen Akademie für Arbeitsmedizin und soziale Medizin trat am 1. Juli 1968 in Kraft. Die Bayerische Akademie für Arbeitsmedizin und soziale Medizin (Akademie) wurde im damaligen Bayerischen Landesinstitut für Arbeitsmedizin (heute: Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Landesinstitut für Arbeitsschutz und Produktsicherheit) eingerichtet. Kurse für Arbeitsmedizin werden regelmäßig seit 1965 angeboten.
1984 wurde die Zusatzbezeichnung „Sozialmedizin“ geschaffen – die Akademie bietet seit 1989 regelmäßig Grundkurse/ Aufbaukurse in Sozialmedizin an. Seit Januar 1997 wird ein gemeinsamer Grundkurs Sozialmedizin/ Rehabilitationswesen angeboten. Aufbaukurse gibt es nur für Sozialmedizin. Von 1992 bis 2004 gab es die Zusatzbezeichnung „Umweltmedizin". Deshalb wurden seit November 1994 an der Akademie regelmäßig umweltmedizinische Kurse angeboten.

