Die Bayerische Landtierarztquote – ein Pilotprojekt
Abstract
Aufgrund des zunehmenden Mangels an Nutztierärztinnen und Nutztierärzten hat Bayern als erstes Bundesland eine Landtierarztquote eingeführt. Ähnlich wie bei der Landarztquote ist ein Teil der Studienplätze für besonders geeignete Bewerberinnen und Bewerber vorgesehen. Die Abiturnote ist dabei nicht entscheidend. Ziel ist es, Bewerberinnen und Bewerbern, die aufgrund ihrer persönlichen und ggf. auch beruflichen Vorerfahrungen eine Eignung für die Nutztiermedizin erwarten lassen, aber aufgrund des restriktiven Auswahlverfahrens keinen Studienplatz erhalten, eine Möglichkeit zum Studium zu eröffnen. Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Die im Auswahlverfahren erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber verpflichten sich im Gegenzug nach Abschluss ihrer Ausbildung, zehn Jahre in einem unterversorgten Gebiet im Bereich der Nutztiermedizin tätig zu werden. Zuständig für die Umsetzung der Landtierarztquote ist das LGL.
Hintergrund
Eine flächendeckende tierärztliche Versorgung von Nutztierbeständen ist Grundvoraussetzung für die Gewährleistung des Tierschutzes, der Tiergesundheit und der Lebensmittelsicherheit. Besonders betroffen von einer unzureichenden tierärztlichen Versorgung sind Leistungen, die eine örtliche Nähe der Tierärztinnen und Tierärzte voraussetzen, insbesondere die Akut- und Notfallversorgung. Auch im Bereich der Tierseuchenbekämpfung spielen praktizierende Tierärztinnen und Tierärzte eine wichtige Rolle bei der Unterstützung der Behörden. Relevant sind diese tierärztlichen Leistungen insbesondere im Bereich der Rinder- und Schweinehaltung.
In den kommenden Jahren ist in einigen Regionen Bayerns mit einer tierärztlichen Unterversorgung insbesondere bei rinderhaltenden Betrieben zu rechnen. 2023 gab es in Bayern nur noch knapp 740 niedergelassene Tierärztinnen und Tierärzte für die Versorgung von Nutztieren (2014: knapp 1.200). Der Ministerrat hat daher 2023 das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) beauftragt, gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst ein Konzept für eine Landtierarztquote in Bayern zu erarbeiten und die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung einer Landtierarztquote zu schaffen. Als Vorbild dient die bereits existierende Landarztquote in der Humanmedizin. Die praktische Umsetzung wurde dem LGL übertragen.
Ergebnisse
Für die Umsetzung der Landtierarztquote hat das StMUV unter fachlicher Beratung des LGL die erforderlichen Rechtsgrundlagen und den öffentlich-rechtlichen Vertrag entwickelt. Vorbild war die Landarztquote, deren Vorgaben allerdings in einigen Punkten an die unterschiedlichen Grundvoraussetzungen im Bereich der Nutztiermedizin angepasst wurden. Dies betrifft insbesondere die Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Vertrags, mit dem sich die Bewerberinnen und Bewerber verpflichten, 10 Jahre als Nutztierärztin oder Nutztierarzt in einem unterversorgten Gebiet in Bayern tätig zu werden. Die Zahl der Nutztierhaltungen in einem Gebiet lässt keine zuverlässige Aussage zur Auslastung einer Nutztierpraxis zu. Der Grund ist, dass die Tierhalter tierärztliche Leistungen außerhalb der Akut- und Notfallversorgung, zum Beispiel die routinemäßige Bestandsbetreuung, auch von überregional tätigen Praxen erbringen lassen. Um zu vermeiden, dass den Landtierärztinnen und -tierärzten durch eine möglicherweise nicht vollständige Auslastung wirtschaftliche Nachteile entstehen, ist es ihnen gestattet, ggf. vorhandene freie Arbeitskapazitäten auch außerhalb ihrer Kernaufgabe, nämlich der Versorgung der Nutztierbestände im jeweiligen Gebiet, zu nutzen.
Um die künftigen Landtierärztinnen und -tierärzte in die Lage zu versetzen, bereits bei Beginn ihrer Tätigkeit in einem unterversorgten Gebiet selbstständig und auf hohem Niveau zu arbeiten, besteht die Möglichkeit, vor Beginn der vertraglichen Verpflichtung im Anschluss an das Studium eine weitergehende Ausbildung oder eine Dissertation im Bereich der Nutztiermedizin mit Schwerpunkt Rind oder Schwerpunkt Schwein zu absolvieren. Dies kann auch außerhalb Bayerns erfolgen, um den Zugang zu geeigneten Aus- und Weiterbildungsstätten nicht einzuschränken.
Auch eine Tätigkeit als angestellte Tierärztin oder Tierarzt zur Behebung eines Personalmangels bei einer bestehenden Praxis ist im Rahmen der Landtierarztquote grundsätzlich möglich. Wünsche zur Art der Tätigkeit und zum Einsatzgebiet werden bei der Zuteilung der Landtierärztinnen und -tierärzte so gut wie möglich berücksichtigt.
Für die Umsetzung des Bewerbungsverfahrens hat das LGL ein Bewerberportal für die ausschließlich elektronische Antragstellung in Auftrag gegeben und in Zusammenarbeit mit der Tierärztlichen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität die in der zweiten Stufe des Bewerbungsverfahrens vorgesehenen Auswahlgespräche entwickelt.
Interessierte Personen können sich umfassend auf der Homepage zur Landtierarztquote informieren, insbesondere zu den Hintergründen der Landtierarztquote, den Voraussetzungen für eine Bewerbung, dem Bewerbungsverfahren und den vertraglichen Verpflichtungen.
Die ersten Bewerberinnen und Bewerber werden zum Wintersemester 2025/2026 ihr Studium an der Tierärztlichen Fakultät der LMU beginnen.
Fazit
Mit der Landtierarztquote hat Bayern einen Beitrag zu einer besseren tierärztlichen Versorgung von Nutztierbeständen erbracht. Positive Effekte der Landtierarztquote werden sich aufgrund der Dauer des Studiums allerdings erst in der Zukunft zeigen. Ggf. sind daher weitere Maßnahmen erforderlich, um die bestehenden Praxisstrukturen zu erhalten und zu stärken.


