Lumpy-Skin-Krankheit: Seuchenlage und Bekämpfung
Aktuelle Seuchenlage
Seit 2012 wurden Fälle der Lumpy-Skin-Krankheit (engl. Lumpy Skin Disease, LSD) im mittleren Osten gemeldet. Von der Türkei ausgehend breitete sich die LSD 2014 und den nachfolgenden Jahren in Südosteuropa aus. In den Ländern Griechenland, Bulgarien, Mazedonien, Kosovo, Montenegro und Albanien konnte unter Einsatz eines Impfprogrammes das Seuchengeschehen bis Ende 2017 kontrolliert werden. Die Türkei verzeichnete zuletzt im Jahre 2021 einen Ausbruch.
Am 23. und 25. Juni 2025 wurden Ausbrüche von LSD jeweils in den Provinzen Nuoro auf Sardinien und in Mantua in der Lombardei (Norditalien) gemeldet. Weitere Meldungen über Ausbrüche in Sardinien gingen ein. Frankreich meldete seit 29. Juni 2025 mehrere Ausbrüche verteilt in den Präfekturen Savoie und Haut-Savoie der Region Auvergne-Rhône-Alpes, wobei sich zurzeit das Infektionsgeschehen in der Gemeinde Entrelac in Savoie konzentriert.
Aufgrund der geographischen Nähe ist in der Schweiz Kanton Genf in der Überwachungszone miteingeschlossen.
Weitere Informationen zum Ausbruchsgeschehen sind der Webseite des FLI zu entnehmen.
Kartendarstellung zu den Ausbrüchen von LSD in Europa seit 2014
(Stand 15.07.2025)
Abbildung: Gemeldete Ausbrüche von LSD von Anfang 2014 bis Ende 2024 (grüne Punkte) und aktuelle Ausbrüche von LSD seit dem Jahr 2025 (orange Punkte).
(a): Übersicht; (b): Ausschnitt aus Übersicht (a) (schwarzer Rahmen), Region Auvergne-Rhône-Alpes in Frankreich; (c): Ausschnitt aus der Übersicht (a) (roter Rahmen), Region Sardinien.
Quelle: https://wahis.woah.org/
Schutzmaßnahmen und Bekämpfung
Im Falle eines Ausbruchs der LSD ergreifen die zuständigen Behörden erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Tierseuche. Darunter fällt auch die Bestandssperre, Tötung und unschädliche Beseitigung aller Rinder im Ausbruchsbetrieb und anschließende ordnungsgemäße Reinigung und Desinfektion. . Außerdem wird eine Schutzzone mit einem Radius von 20 km sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von 50 km jeweils um den Ausbruchsbetrieb eingerichtet. Innerhalb dieser Sperrzonen gelten für Betriebe, die für LSD empfängliche Tiere halten, u. a. Verbringungsverbote der Tiere sowie der Tierprodukte (z.B. Rohmilch), Veranstaltungsverbote und erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen. Risikoorientiert kann eine Impfung in den ausgewiesenen Impfzonen (diese umfassen mindestens die Schutz- und Überwachungszone) angeordnet werden.
In den bisher betroffenen Ländern war die flächendeckende Impfung die zielführendste Maßnahme zur Bekämpfung der Krankheit. Zurzeit wird in Frankreich und Italien und zusätzlich präventiv in der Schweiz geimpft.
Gesetzliche Regelungen
(in der jeweils geltenden Fassung)
- EU-Tiergesundheitsgesetz („Animal Health Law - AHL“): VO (EU) 2016/429
- DVO (EU) 2018/1882
- Delegierte Verordnung (EU) 2020/687
- Delegierte Verordnung (EU) 2023/361
- Tiergesundheitsgesetz
- Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen


