Geflügelpest: Seuchenlage und Bekämpfung in Bayern

Aktuelle Seuchenlage

Anfang Oktober kam es in Bayern zum ersten Geflügelpestausbruch im Herbst 2025. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) bestätigte am 11.10.2025 den Nachweis von hochpathogener aviärer Influenza (HPAI) in einem Nutzgeflügelbetrieb (Gänse) im Landkreis Dingolfing-Landau. Seither kam es zu sechs weiteren Ausbrüchen in den Landkreisen Fürstenfeldbruck, Unterallgäu, Straubing-Bogen, Augsburg-Stadt, Weißenburg-Gunzenhausen und Cham. Auch hier wurde das HPAI-Virus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen.

Im Falle einer amtlichen Feststellung der Geflügelpest bei Nutz- und Hausgeflügel werden von der zuständigen Behörde tierseuchenrechtliche Maßnahmen zum Schutz vor einer Weiterverbreitung der Seuche getroffen. Dazu gehören verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen, Verbringungseinschränkungen und ggf. die Aufstallungspflicht für Geflügelhalter. Die angeordneten Maßnahmen werden per Allgemeinverfügung veröffentlicht.

In Deutschland ist insbesondere Niedersachsen in dieser Saison stark von der Geflügelpest in Geflügelhaltungen betroffen. Bei den Wildvögeln gibt es auffällig viele H5N1-Nachweise bei Kranichen, aber z. B. auch Gänse, Schwäne und Enten sind oft betroffen.

In seiner Risikoeinschätzung zur hochpathogenen aviären Influenza H5 (HPAI H5) vom 12.01.2026 stuft das FLI das Risiko der Einschleppung, Ausbreitung und Verschleppung von HPAI H5-Viren in wild lebenden Wasservogelpopulationen innerhalb Deutschlands sowie das Risiko des Eintrags von HPAI H5 in deutsche Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte mit Wildvögeln als hoch ein.

Das Eintragsrisiko durch Virusverschleppung zwischen Geflügelhaltungen (Sekundärausbrüche) und durch die Abgabe von lebendem Geflügel im Reiseverkehr oder auf Geflügelausstellungen innerhalb der EU und auch innerhalb Deutschlands sowie das Risiko des unerkannten Zirkulierens von HPAI H5-Viren in Wassergeflügelhaltungen wird als hoch eingestuft.

Trotz aktuell gesunkener Fallzahlen muss weiterhin mit möglichen Geflügelpestausbrüchen bei Wildvögeln und bei gehaltenen Vögeln gerechnet werden.
Zum Schutz des Geflügels vor einem Eintrag und der möglichen weiteren Verbreitung von HPAIV-Infektionen sind die fortwährende Überprüfung und konsequente Einhaltung geeigneter und rechtlich vorgegebener Biosicherheitsmaßnahmen entscheidend.

Tot aufgefundene Wildvögel, insbesondere Wasservögel, sollten unbedingt den Veterinärbehörden gemeldet werden. Das LGL führt ganzjährig Monitoring-Untersuchungen bei solchen verendet aufgefundenen Wildvögeln durch.

Die Geflügelpestfälle in Bayern der aktuellen Saison 2025/2026 können den folgenden Tabellen entnommen werden:

Tabelle 01: Amtlich bestätigte Fälle von HPAI bei gehaltenen Vögeln in Bayern
(seit 01.10.2025; Stand: 06.02.2026; letzter Fall: 23.01.2026)
Datum des Erstnachweises Landkreis Anzahl der Ausbrüche*
11.10.2025 Dingolfing-Landau 1
08.11.2025 Straubing-Bogen 1
10.11.2025 Fürstenfeldbruck 1
10.11.2025 Unterallgäu 1
05.12.2025 Augsburg-Stadt 1
13.01.2026 Weißenburg-Gunzenhausen 1
23.01.2026 Cham 1
Anzahl der Ausbrüche* gesamt 7

*entspricht Anzahl der Haltungsbetriebe mit HPAI-Nachweis

Tabelle 02: Amtlich bestätigte Fälle von HPAI bei Wildvögeln in Bayern
(seit 01.10.2025; Stand: 06.02.2026)
Datum des Erstnachweises Landkreis Anzahl der Fälle
09.10.2025 Dachau 13
15.10.2025 München, Land 4
22.10.2025 Freising 42
22.10.2025 Ingolstadt, Stadt 4
22.10.2025 Neuburg-Schrobenhausen 49
28.10.2025 Mühldorf a. Inn 5
28.10.2025 Altötting 1
04.11.2025 Aschaffenburg, Stadt 1
05.11.2025 Aschaffenburg, Land 1
05.11.2025 Landshut, Land 5
05.11.2025 Ebersberg 4
05.11.2025 Erding 20
05.11.2025 Donau-Ries 6
10.11.2025 München, Stadt 7
11.11.2025 Günzburg 3
11.11.2025 Pfaffenhofen an der Ilm 14
11.11.2025 Weißenburg-Gunzenhausen 7
12.11.2025 Neustadt Aisch-Bad Windsheim 7
12.11.2025 Starnberg 2
13.11.2025 Kelheim 1
13.11.2025 Dingolfing-Landau 1
13.11.2025 Neu-Ulm 3
13.11.2025 Landshut, Stadt 2
15.11.2025 Augsburg, Stadt 6
15.11.2025 Deggendorf 2
15.11.2025 Rosenheim 15
15.11.2025 Landsberg am Lech 7
15.11.2025 Dillingen a. d. Donau 2
17.11.2025 Ansbach 1
17.11.2025 Straubing-Bogen 1
18.11.2025 Erlangen-Höchstadt 4
19.11.2025 Roth 2
19.11.2025 Lichtenfels 3
20.11.2025 Main-Spessart-Kreis 2
20.11.2025 Cham 10
20.11.2025 Schweinfurt, Land 2
21.11.2025 Lindau a. Bodensee 2
21.11.2025 Aichach-Friedberg 6
21.11.2025 Eichstätt 2
24.11.2025 Unterallgäu 5
24.11.2025 Augsburg, Land 5
25.11.2025 Schweinfurt, Stadt 1
27.11.2025 Fürstenfeldbruck 3
27.11.2025 Traunstein 2
08.12.2025 Haßberge 6
09.12.2025 Erlangen, Stadt 2
11.12.2025 Tirschenreuth 1
12.12.2025 Ostallgäu 5
19.12.2025 Weilheim-Schongau 2
05.01.2026 Bamberg 4
21.01.2026 Bad Kissingen 1
05.02.2026 Bamberg, Stadt 1
05.02.2026 Miltenberg 1
Anzahl der amtlich bestätigten Fälle gesamt 308
Letzter amtlich bestätigter Fall: am 05.02.2026 in Bamberg Stadt, Bamberg, Erlangen-Höchstadt, Haßberge, Landsberg a. Lech, Miltenberg

Kartendarstellung der HPAI-Fälle in Bayern

(seit 01.10.2025; Stand: 06.02.2026)

Die Abbildung zeigt eine Bayernkarte; eingezeichnet sind die Regierungsbezirke und die Geflügelpestfälle.

Abbildung: Kartendarstellung der HPAI-Fälle in Bayern


Die Zahlen zu den HPAI-Fällen bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln in Deutschland können dem Tierseucheninformationssystem TSIS entnommen werden.

Tabelle 03: Amtlich bestätigte Fälle von HPAI bei gehaltenen Vögeln in Deutschland
(seit 01.10.2025; Stand: 06.02.2026)
Bundesland Anzahl Ausbrüche*
Baden-Württemberg 3
Bayern 7
Brandenburg 17
Hessen 3
Mecklenburg-Vorpommern 17
Niedersachsen 91
Nordrhein-Westfalen 46
Rheinland-Pfalz 2
Saarland 1
Sachsen 8
Sachsen-Anhalt 7
Schleswig-Holstein 18
Thüringen 5
Anzahl der Ausbrüche* gesamt 225

* entspricht Anzahl der Haltungsbetriebe mit HPAI-Nachweis

Tabelle 04: Amtlich bestätigte Fälle von HPAI bei Wildvögeln in Deutschland
(seit 01.10.2025; Stand: 06.02.2026)
Bundesland Anzahl der Fälle
Baden-Württemberg 85
Bayern 308
Berlin 39
Brandenburg 211
Bremen 5
Hamburg 95
Hessen 240
Mecklenburg-Vorpommern 180
Niedersachsen 423
Nordrhein-Westfalen 280
Rheinland-Pfalz 100
Saarland 12
Sachsen 49
Sachsen-Anhalt 161
Schleswig-Holstein 304
Thüringen 77
Anzahl der amtlich bestätigten Fälle gesamt 2.569
Letzter amtlich bestätigter Fall: am 05.02.2026 in Bayern

Schutzmaßnahmen und Bekämpfung der Geflügelpest

Für einen Schutz der Haus- und Nutzgeflügelbestände vor Geflügelpest ist die Einhaltung der von Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen durch die Tierhalter entscheidend. Diese Maßnahmen sind gesetzlich vorgeschrieben und sollten regelmäßig überprüft und ggf. angepasst werden. Dies gilt besonders auch für Geflügelhaltungen mit Auslauf und für Freilandhaltungen, bei denen direkte Kontaktmöglichkeiten des Haus- und Nutzgeflügels zu Wildvögeln bestehen.

Zu den Biosicherheitsmaßnahmen gehören Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, aber auch eine konsequente Personalhygiene. Im Fall von Geflügelpest ist es außerdem wesentlich, die Kontakte zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu verhindern. Dies gilt insbesondere im Umfeld von Fundorten HPAIV-infizierter Wildvögel. Daher sollten Geflügelhalter auf eine funktionierende physische Barriere zwischen den Habitaten von Wildwasservögeln (z. B. Gewässer, Felder, auf denen sich Gänse, Enten oder Schwäne sammeln) und der Geflügelhaltung achten. Insbesondere in der Nähe von Gewässern jeglicher Art und Größe sollten Geflügelhaltungen vorsorglich auch mittels eines engmaschigen Netzes soweit möglich überspannt werden.

Geflügelpestviren können auch indirekt über kontaminiertes Futter, Wasser oder verunreinigte Einstreu und Gegenstände (Schuhwerk, Schubkarren, Fahrzeuge u. ä.) in einen Bestand eingeschleppt werden. Fahrzeuge und Geräte, mit denen Geflügel transportiert wird, sind nach jedem Einsatz zu reinigen und zu desinfizieren.
Für Maßnahmen zur Biosicherheit siehe auch:

Darüber hinaus sind Tierhalter grundsätzlich aufgefordert, auf mögliche Erkrankungen beim Geflügel zu achten und bei Auffälligkeiten in jedem Fall einen Tierarzt hinzuzuziehen. Bei Vorliegen erhöhter Tierverluste oder deutlicher Leistungseinbußen im Bestand sind gemäß Geflügelpestschutzverordnung Untersuchungen zum Ausschluss der Geflügelpest einzuleiten und im Falle eines Seuchenverdachts ist die zuständige Behörde zu informieren. Es ist insbesondere auch Vorsicht beim Handel mit Lebendgeflügel aus Norddeutschland, im Reisegewerbe und beim innergemeinschaftlichem Verbringen angezeigt.

Bei einem Ausbruch der Geflügelpest bei Wildvögeln ergreifen die jeweils zuständigen Behörden die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz des Nutzgeflügels vor dieser anzeigepflichtigen Tierseuche. Zu diesen Maßnahmen zählt neben verstärkten Anforderungen an die Betriebshygiene und Biosicherheit, der Beschränkung von Geflügelmärkten usw. ggf. auch eine risikoorientierte Aufstallungspflicht für Geflügel, um in den betroffenen Gebieten den Kontakt von Nutzgeflügel mit potentiell infizierten Wildvögeln zu verhindern.

Bei einem Ausbruch der Geflügelpest in einem Geflügelbestand schreibt die Geflügelpest-Verordnung in Verbindung mit dem EU-Recht vor, dass die gehaltenen Vögel des betroffenen Bestands getötet werden müssen. Darüber hinaus legt die zuständige Behörde um den Seuchenbestand sogenannte Sperrzonen fest, in denen besondere Schutzmaßregeln (u. a. Einschränkungen des Tierverkehrs) gelten. Entsprechende verpflichtende Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung der Geflügelpest werden im Rahmen von Allgemeinverfügungen erlassen und sind dann auf den offiziellen Webseiten der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörden abrufbar.

Um Fälle von Geflügelpest in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, wird in Bayern das Wildvogelmonitoring kontinuierlich durchgeführt.

Gefahr für den Menschen

Grundsätzlich gelten HPAI-Viren als potentiell zoonotische Erreger, d. h. je nach Virusstamm können diese ggf. auch Erkrankungen beim Menschen verursachen. Für eine mögliche Übertragung ist der intensive direkte Kontakt mit infiziertem Geflügel bzw. dessen virushaltigen Ausscheidungen erforderlich. Eine Ansteckung des Menschen mit den zuletzt überwiegend kursierenden Geflügelpestviren vom Subtyp H5N1 ist in Deutschland bislang nicht bekannt. Dieses Virus ist schlecht an den Menschen angepasst und die Übertragung von Vögeln auf den Menschen daher selten.

Allgemein gilt, dass Personen, die in Kontakt mit infiziertem Geflügel kommen, auf das Auftreten von respiratorischen Symptomen bzw. Bindehautentzündungen achten sollten. Sobald Symptome auftreten, ist unverzüglich ein Arzt aufzusuchen. Darüber hinaus gelten allgemeine Hygieneregeln: generell sollten tote Vögel nicht mit bloßen Händen angefasst und die Hände gründlich mit Wasser und Seife gewaschen werden, falls es doch zu einem Kontakt gekommen ist. Auf die einschlägigen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts wird hingewiesen: Empfehlungen des RKI zur Prävention bei Personen mit erhöhtem Expositionsrisiko durch hochpathogene aviäre Influenza A/H5.

Im März 2024 sind in den USA Infektionen mit HPAIV bei verschiedenen Säugetieren aufgetreten. Betroffen waren nicht nur Fleischfresser (Luchs, Puma, Hauskatzen, Skunks), sondern überraschend und weltweit erstmalig auch Wiederkäuer (Ziegen, Kühe). In Zusammenhang mit dem Auftreten von HPAIV in Geflügel- und Milchviehbetrieben in den USA, kam es seit April 2024 immer wieder zu Humaninfektionen mit meist milder Symptomatik. Die betroffenen Personen hatten, bis auf wenige Fälle, stets Kontakt mit infizierten Rindern oder Geflügel, wobei Infektionen mit dem amerikanischen H5-Genotyp zugrunde lagen.
Im März 2025 wurde erstmals HPAIV H5N1 bei einem Schaf aus dem Vereinigten Königreich gemeldet, das gemeinsam mit Geflügel gehalten wurde.

Auch wenn es weltweit immer wieder zu sporadischen Infektionen bei Menschen kommt, wird nach einer aktuellen Einschätzung des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) das Risiko einer zoonotischen Influenzaübertragung auf die Bevölkerung in Europa als gering eingestuft. Es wird jedoch von einem geringen bis moderaten Risiko für beruflich exponierte Gruppen, die engen Kontakt mit infiziertem Geflügel haben, ausgegangen.