Geflügelpest: Seuchenlage und Bekämpfung in Bayern
Aktuelle Seuchenlage
Nachdem im Frühjahr 2024 in Bayern nur vereinzelte Geflügelpestfälle bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln festgestellt worden waren, gibt es aktuell keine weiteren Nachweise hochpathogenen aviären Influenzaviren (HPAIV). Auch Deutschland- und EU-weit sind deutlich weniger Infektionen mit HPAIV zu verzeichnen als im Vorjahr.
In seiner Risikoeinschätzung zur Hochpathogenen Aviären Influenza H5 (HPAI H5) vom 5.07.2024 (fli.de) stuft das FLI das Risiko von HPAIV H5-Einträgen in deutsche Hausgeflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln als gering ein. Diese Einschätzung gilt auch für Bayern. Jedoch sind vereinzelte HPAI-Fälle auch aktuell nicht ausgeschlossen.
Zum Schutz des Geflügels vor einem Eintrag und der möglichen weiteren Verbreitung von hochpathohenen aviären Influenzavirus (HPAIV)-Infektionen sind die Überprüfung und konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen im Betrieb und die Überwachungs- bzw. Abklärungsuntersuchungen nach den Vorgaben der Geflügelpestverordnung entscheidend.
Tot aufgefundene Wildvögel, insbesondere Wasservögel, sollten unbedingt weiterhin den Veterinärbehörden gemeldet werden. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) führt ganzjährig Monitoring-Untersuchungen bei solchen verendet aufgefundenen Wildvögeln durch. Seit Oktober 2023 wurden in Bayern in acht Fällen bei Wildvögeln HPAI-Viren nachgewiesen.
Die Geflügelpestfälle in Bayern können den folgenden Tabellen entnommen werden:
Tabelle 01: Nachweise von HPAI bei gehaltenen Vögeln in Bayern
(seit 01.10.2023; Stand: 24.07.24)
Datum des Erstnachweises | Landkreis | Anzahl der Ausbrüche* |
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09.01.2024 | Dillingen a. d. Donau | 1 |
14.02.2024 | Landshut | 1 |
*entspricht Anzahl der Haltungsbetriebe mit HPAI-Nachweis |
Tabelle 02: Nachweise von HPAI bei Wildvögeln in Bayern
(seit 01.10.2023; Stand: 24.07.24)
Datum des Erstnachweises | Landkreis | Anzahl der Fälle |
---|---|---|
07.12.2023 | Donau-Ries | 1 |
17.11.2023 | Ebersberg | 1 |
04.12.2023 | Erding | 1 |
01.12.2023 | Landsberg am Lech | 2 |
12.01.2024 | Rottal-Inn | 1 |
15.03.2024 | Straubing | 1 |
27.03.2024 | Regensburg | 1 |
Kartendarstellung zu den HPAI-Fällen in Bayern (seit 01.10.2023; Stand: 05.04.24)
Die Zahlen zu den HPAI-Fällen bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln in Deutschland können dem Tierseucheninformationssystem TSIS entnommen werden.
Tabelle 03: Nachweise von HPAI bei gehaltenen Vögeln in Deutschland
(seit 01.10.2023; Stand: 24.07.24):
Anzahl der Ausbrüche: 38 (letzter Fall: am 02.07.2024 in Niedersachsen) |
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Bundesländer: |
Tabelle 04: Nachweise von HPAI bei Wildvögeln in Deutschland
(seit 01.10.2023; Stand: 24.07.24):
Anzahl der Fälle: 184 (letzter Fall: am 28.06.2024 in Nordrhein-Westfalen) |
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Bundesländer: Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Sachsen |
Schutzmaßnahmen und Bekämpfung der Geflügelpest
Geeignete Maßnahmen zur Vermeidung eines Eintrages der Geflügelpest und zum Schutz der Geflügelbestände sind zwingend erforderlich. Dies gilt besonders für Geflügelhaltungen mit Auslauf und für Freilandhaltungen, bei denen direkte Kontaktmöglichkeiten des Haus- und Nutzgeflügels zu Wildvögeln bestehen. Zu den Biosicherheitsmaßnahmen gehören Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, aber auch eine konsequente Personalhygiene.
Im Fall von Geflügelpest ist es außerdem wesentlich, die Kontakte zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu verhindern. Dies gilt insbesondere im Umfeld von Fundorten HPAIV-infizierter Wildvögel. Daher sollten Geflügelhalter auf eine funktionierende physische Barriere zwischen den Habitaten von Wildwasservögeln (z. B. Gewässer, Felder, auf denen sich Gänse, Enten oder Schwäne sammeln) und der Geflügelhaltung achten. Insbesondere in der Nähe von Gewässern jeglicher Art und Größe sollten Geflügelhaltungen vorsorglich auch mittels eines engmaschigen Netzes soweit möglich überspannt werden.
Geflügelpestviren können auch indirekt über kontaminiertes Futter, Wasser oder verunreinigte Einstreu und Gegenstände (Schuhwerk, Schubkarren, Fahrzeuge u. ä.) in einen Bestand eingeschleppt werden. Fahrzeuge und Geräte, mit denen Geflügel transportiert wird, sind nach jedem Einsatz zu reinigen und zu desinfizieren. Für Maßnahmen zur Biosicherheit siehe auch:
- Empfehlungskatalog: Maßnahmen gegen HPAI -Eintrag und -Ausbreitung bei Geflügel und Wildvögeln in Deutschland (FLI )
- Merkblatt für Geflügelhalter (LGL)
Darüber hinaus sind Tierhalter grundsätzlich aufgefordert, auf mögliche Erkrankungen beim Geflügel zu achten und bei Auffälligkeiten in jedem Fall einen Tierarzt hinzuzuziehen. Bei Vorliegen erhöhter Tierverluste oder deutlicher Leistungseinbußen im Bestand sind gemäß Geflügelpestschutzverordnung Untersuchungen zum Ausschluss der Geflügelpest einzuleiten und im Falle eines Seuchenverdachts ist die zuständige Behörde zu informieren. Es ist insbesondere auch Vorsicht beim Handel mit Lebendgeflügel aus Norddeutschland, im Reisegewerbe und beim innergemeinschaftlichem Verbringen angezeigt.
Bei einem Ausbruch der Geflügelpest bei Wildvögeln ergreifen die jeweils zuständigen Behörden die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz des Nutzgeflügels vor dieser anzeigepflichtigen Tierseuche. Zu diesen Maßnahmen zählt neben verstärkten Anforderungen an die Betriebshygiene und Biosicherheit, der Beschränkung von Geflügelmärkten usw. ggf. auch eine risikoorientierte Aufstallungspflicht für Geflügel, um in den betroffenen Gebieten den Kontakt von Nutzgeflügel mit potentiell infizierten Wildvögeln zu verhindern.
Bei einem Ausbruch der Geflügelpest in einem Geflügelbestand schreibt die Geflügelpest-Verordnung in Verbindung mit dem EU-Recht vor, dass die gehaltenen Vögel des betroffenen Bestands getötet werden müssen. Darüber hinaus legt die zuständige Behörde um den Seuchenbestand sogenannte Sperrzonen fest, in denen besondere Schutzmaßregeln (u. a. Einschränkungen des Tierverkehrs) gelten. Entsprechende verpflichtende Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung der Geflügelpest werden im Rahmen von Allgemeinverfügungen erlassen und sind dann auf den offiziellen Webseiten der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörden abrufbar.
Um Fälle von Geflügelpest in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, wird in Bayern das Wildvogelmonitoring kontinuierlich durchgeführt.
Gefahr für den Menschen
Grundsätzlich gelten HPAI-Viren als potentiell zoonotische Erreger, d. h. je nach Virusstamm können diese ggf. auch Erkrankungen beim Menschen verursachen. Für eine mögliche Übertragung ist der intensive direkte Kontakt mit infiziertem Geflügel bzw. dessen virushaltigen Ausscheidungen erforderlich. Eine Ansteckung des Menschen mit den zuletzt überwiegend kursierenden Geflügelpestviren vom Subtyp H5N1 ist in Deutschland bislang nicht bekannt. Dieses Virus ist schlecht an den Menschen angepasst und die Übertragung von Vögeln auf den Menschen daher selten.
Allgemein gilt, dass Personen, die in Kontakt mit infiziertem Geflügel kommen, auf das Auftreten von respiratorischen Symptomen bzw. Bindehautentzündungen achten sollten. Sobald Symptome auftreten, ist unverzüglich ein Arzt aufzusuchen. Darüber hinaus gelten allgemeine Hygieneregeln: generell sollten tote Vögel nicht mit bloßen Händen angefasst und die Hände gründlich mit Wasser und Seife gewaschen werden, falls es doch zu einem Kontakt gekommen ist. Auf die einschlägigen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts wird hingewiesen: Empfehlungen des RKI zur Prävention bei Personen mit erhöhtem Expositionsrisiko durch hochpathogene aviäre Influenza A/H5.
Im März 2024 sind in den USA Infektionen mit HPAIV bei verschiedenen Säugetieren aufgetreten. Betroffen waren nicht nur Fleischfresser (Luchs, Puma, Hauskatzen, Skunks), sondern überraschend und weltweit erstmalig auch Wiederkäuer (Ziegen, Kühe). Es gibt derzeit keine Hinweise auf ein ähnliches Geschehen in Europa. In diesem Zusammenhang wurde auch eine Infektion bei einem Menschen mit Bindehautentzündung nachgewiesen.
Auch wenn es weltweit immer wieder zu sporadischen Infektionen bei Menschen kommt, wird nach einer aktuellen Einschätzung des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) das Risiko einer zoonotischen Influenzaübertragung auf die Bevölkerung in Europa als gering eingestuft. Es wird jedoch von einem geringen bis moderaten Risiko für beruflich exponierte Gruppen, die engen Kontakt mit infiziertem Geflügel haben, ausgegangen.