Geflügelpest: Seuchenlage und Bekämpfung in Bayern
Aktuelle Seuchenlage in Bayern
Nachdem sich die Geflügelpestsituation in Bayern über die Sommermonate hinweg beruhigt hatte, wurde Ende Oktober 2022 wieder ein erster Ausbruch von HPAI (hochpathogene aviäre Influenza/Geflügelpest) in einer kleinen Hobby-Geflügelhaltung im Landkreis Miltenberg bestätigt. Der seither erste Fall von HPAI bei Wildvögeln in Bayern wurde am 04.01.23 festgestellt. Am 17.01.23 wurde der Ausbruch von HPAI in einer Entenhaltung im Landkreis Schwandorf mit ca. 70.000 Tieren bestätigt. Die aktuellen Geflügelpestfälle in Bayern können den folgenden Tabellen entnommen werden:
Datum des Erstnachweises | Landkreis | Anzahl der Ausbrüche* |
---|---|---|
14.03.2023 | Ansbach | 1 |
28.02.23 | Kelheim | 1 |
14.02.23 | Landshut | 2 |
13.02.23 | Bamberg | 1 |
10.02.23 | Wundsiedel i. F. | 1 |
03.02.23 | Rhön-Grabfeld | 1 |
19.01.23 | Rosenheim | 1 |
17.01.23 | Schwandorf | 1 |
04.01.23 | Tirschenreuth | 1 |
28.10.22 | Miltenberg | 3 |
12.11.22 | Landshut | 1 |
Datum des Erstnachweises | Landkreis | Anzahl der Fälle |
---|---|---|
10.03.23 | Dingolfing-Landau | 1 |
27.02.23 | Rosenheim | 1 |
20.02.23 | Starnberg | 2 |
20.02.23 | Deggendorf | 5 |
17.02.23 | Kitzingen | 1 |
13.02.23 | Landshut | 3 |
10.02.23 | Wunsiedel i. F. | 1 |
02.02.23 | Regensburg | 1 |
26.01.23 | Freising | 13 |
26.01.23 | Rottal-Inn | 1 |
23.01.23 | Miltenberg | 1 |
16.01.23 | München Stadt | 14 |
05.01.23 | Dachau | 2 |
04.01.23 | Schwandorf | 18 |
Kartendarstellung zu den HPAI-Fällen in Bayern (seit 01.10.2022; Stand: 17.03.23)
Seuchenlage in Deutschland und Europa
Seit Oktober 2022 nahm die Zahl Fälle von HPAI bei Wildvögeln kontinuierlich zu und breitete sich von den deutschen Küstenbereichen in Norddeutschland auf ganz Deutschland aus. Innerhalb Europas nahmen die Fälle bei Wildvögeln ebenfalls zunächst besonders in den nördlichen Ländern zu und breiteten sich nach Süden aus. Daneben gab es eine große Zahl von Geflügelpestausbrüchen in Geflügelhaltungen in Deutschland und vielen anderen Ländern Europas; besonders betroffen war Frankreich. In Deutschland hat die Zahl der Ausbrüche bei Geflügel zwischen Oktober und Dezember 2022 die Zahl der gemeldeten Fälle beim Wildvogel übertroffen. Hier gab es die meisten Ausbrüche in Mecklenburg-Vorpommern, gefolgt von Niedersachsen. Zuletzt kam es in Deutschland im Zusammenhang mit Geflügelausstellungen zu vermehrten HPAI-Ausbrüchen in Kontaktbetrieben.
Laut FLI sind in Europa Fluktuationen von Wasservogelbewegungen von den Küsten in südwestliche Richtungen aufgrund von Kälteeinbrüchen nach wie vor zu erwarten, HPAI-Viren können sich in den Wasservogelpopulationen gut verbreiten und über kurze Strecken in andere Populationen eingetragen werden, so dass es zu einem Austausch der Viren innerhalb verschiedener Rastpopulationen kommen kann. Hinzu kommen kühlere Temperaturen und schwächere UV-Strahlung, die ein Überdauern von HPAI-Viren in der Umwelt begünstigen.
Das FLI schätzt daher in seiner aktuellen Risikoeinschätzung das Risiko einer Aus- und Weiterverbreitung von HPAI-Viren bei Wildvögeln, insbesondere Wasservögeln, sowie einer Übertragung von HPAI-Viren auf Geflügel und gehaltene Vögel in ganz Deutschland nach wie vor als hoch ein. Darüber hinaus ist derzeit von einem hohen Eintragsrisiko von HPAI durch Verschleppung des Virus zwischen Haltungen bzw. durch Geflügelausstellungen oder Abgabe von infiziertem Lebendgeflügel im Reisegewerbe auszugehen.
Diese Einschätzung eines allgemein hohen Geflügelpest-Risikos gilt auch für Bayern.
Anzahl der Ausbrüche | 190 |
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Bundesländer | |
Bayern Berlin Brandenburg Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen |
Anzahl der Fälle | 469 |
---|---|
Bundesländer | |
Baden-Würtemberg |
Schutzmaßnahmen und Bekämpfung der Geflügelpest
Sämtliche Maßnahmen zur Vermeidung eines Eintrages der Geflügelpest und zum Schutz der Geflügelbestände sind zwingend erforderlich. Dies gilt besonders für Geflügelhaltungen mit Auslauf und für Freilandhaltungen, bei denen direkte Kontaktmöglichkeiten des Haus- und Nutzgeflügels zu Wildvögeln bestehen. Zu den Biosicherheitsmaßnahmen gehören Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, aber auch eine konsequente Personalhygiene. Im Fall von Geflügelpest ist es außerdem wesentlich, die Kontakte zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu verhindern. Dies gilt insbesondere im Umfeld von Fundorten HPAIV-infizierter Wildvögel. Daher sollten Geflügelhalter auf eine funktionierende physische Barriere zwischen den Habitaten von Wildwasservögeln (z. B. Gewässer, Felder, auf denen sich Gänse, Enten oder Schwäne sammeln) und der Geflügelhaltung achten. Insbesondere in der Nähe von Gewässern jeglicher Art und Größe sollten Geflügelhaltungen vorsorglich auch mittels eines engmaschigen Netzes soweit möglich überspannt werden. Geflügelpestviren können auch indirekt über kontaminiertes Futter, Wasser oder verunreinigte Einstreu und Gegenstände (Schuhwerk, Schubkarren, Fahrzeuge u. ä.) in einen Bestand eingeschleppt werden. Fahrzeuge und Geräte, mit denen Geflügel transportiert wird, sind nach jedem Einsatz zu reinigen und zu desinfizieren (Maßnahmen zur Biosicherheit siehe auch:
- Empfehlungskatalog: Maßnahmen gegen HPAI -Eintrag und -Ausbreitung bei Geflügel und Wildvögeln in Deutschland (FLI )
- Merkblatt für Geflügelhalter (LGL)
Darüber hinaus sind Tierhalter grundsätzlich aufgefordert, auf mögliche Erkrankungen beim Geflügel zu achten und bei Auffälligkeiten in jedem Fall einen Tierarzt hinzuzuziehen. Bei Vorliegen erhöhter Tierverluste oder deutlicher Leistungseinbußen im Bestand sind gemäß Geflügelpestschutzverordnung Untersuchungen zum Ausschluss der Geflügelpest einzuleiten und im Falle eines Seuchenverdachts ist die zuständige Behörde zu informieren. Aufgrund des anhaltend dynamischen Geflügelpest-Geschehens in Deutschland und weiteren Teilen Europas ist insbesondere auch Vorsicht beim Handel mit Lebendgeflügel aus Norddeutschland, im Reisegewerbe und beim innergemeinschaftlichem Verbringen angezeigt.
Bei einem Ausbruch der Geflügelpest bei Wildvögeln ergreifen die jeweils zuständigen Behörden die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz des Nutzgeflügels vor dieser anzeigepflichtigen Tierseuche. Zu diesen Maßnahmen zählt neben verstärkten Anforderungen an die Betriebshygiene und Biosicherheit, der Beschränkung von Geflügelmärkten usw. ggf. auch eine risikoorientierte Aufstallungspflicht für Geflügel, um in den betroffenen Gebieten den Kontakt von Nutzgeflügel mit potentiell infizierten Wildvögeln zu verhindern.
Bei einem Ausbruch der Geflügelpest in einem Geflügelbestand schreibt die Geflügelpest-Verordnung in Verbindung mit dem EU -Recht vor, dass die gehaltenen Vögel des betroffenen Bestands getötet werden müssen. Darüber hinaus legt die zuständige Behörde um den Seuchenbestand sogenannte Sperrzonen fest, in denen besondere Schutzmaßregeln (u. a. Einschränkungen des Tierverkehrs) gelten. Entsprechende verpflichtende Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung der Geflügelpest werden im Rahmen von Allgemeinverfügungen erlassen und sind dann auf den offiziellen Webseiten der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörden abrufbar. Im aktuellen Seuchengeschehen wurden darüber hinaus bereits bayernweit geltende weitergehende Schutzmaßnahmen umgesetzt:
Aktuelle Maßnahmen gegen die Geflügelpest in Bayern
Um Fälle von Geflügelpest in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, wird in Bayern das Wildvogelmonitoring kontinuierlich durchgeführt.
Gefahr für den Menschen
Grundsätzlich gelten HPAI-Viren als potentiell zoonotische Erreger, d. h. je nach Virusstamm können dies ggf. auch Erkrankungen beim Menschen verursachen. Für eine mögliche Übertragung ist der intensive direkte Kontakt mit infiziertem Geflügel bzw. dessen virushaltigen Ausscheidungen erforderlich. Eine Ansteckung des Menschen mit den zuletzt überwiegend kursierenden Geflügelpestviren vom Subtyp H5N1 ist in Deutschland bislang nicht bekannt. Laut dem Europäischen Zentrum für Seuchenkontrolle ist dieses Virus schlecht an den Menschen angepasst und die Übertragung von Vögeln auf den Menschen daher selten.
Allgemein gilt, dass Personen, die in Kontakt mit infiziertem Geflügel kommen, auf das Auftreten von respiratorischen Symptomen bzw. Bindehautentzündungen achten sollten. Sobald Symptome auftreten, ist unverzüglich ein Arzt aufzusuchen. Darüber hinaus gelten allgemeine Hygieneregeln: generell sollten tote Vögel nicht mit bloßen Händen angefasst und die Hände gründlich mit Wasser und Seife gewaschen werden, falls es doch zu einem Kontakt gekommen ist. Auf die einschlägigen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts wird hingewiesen: Empfehlungen des RKI zur Prävention bei Personen mit erhöhtem Expositionsrisiko durch hochpathogene aviäre Influenza A/H5.
Tot aufgefundene Wildvögel, insbesondere Wasservögel, sollten unbedingt weiterhin den Veterinärbehörden gemeldet werden. Das LGL führt ganzjährig Monitoring-Untersuchungen bei solchen verendet aufgefundenen Wildvögeln durch.