Monitoringuntersuchungen 2025
Abstract
Zur Überwachung der Tierseuchensituation bei Haus- und Wildtieren und zur Aufrechterhaltung des Status „seuchenfrei“ für bestimmte Tierseuchen führt das LGL umfangreiche Monitoringuntersuchungen durch.
Untersuchungen auf Tollwut
Deutschland ist seit dem Jahr 2008 frei von der durch das Rabiesvirus (RABV) verursachten klassischen Tollwut. Zur Überwachung des tollwutfreien Status untersucht das LGL auf der Grundlage der Tollwutverordnung Indikatortiere, also verendet aufgefundene oder auffällig erlegte Wildtiere, vorrangig Füchse. Im Jahr 2025 hat das LGL Proben von 54 Füchsen und 11 weiteren heimischen Wildtieren, wie zum Beispiel Marder und Reh, untersucht. Bei keinem der untersuchten Wildtiere wurde eine Infektion mit RABV festgestellt. Das LGL konnte somit die Tollwut in diesen Fällen wie auch in weiteren 24 klinischen Verdachtsfällen bei Haus- und Nutztieren (zum Beispiel Pferd, Hund und Katze) ausschließen.
Fledermausmonitoring
Neben den Untersuchungen auf klassische Tollwut führt das LGL auch ein Monitoring auf Lyssaviren bei heimischen Fledermausspezies durch. Im Jahr 2025 wies das LGL in einem der insgesamt 138 untersuchten Exemplare eine Infektion mit dem Bokeloh-Bat-Lyssavirus (BBLV) nach. Bei dem infizierten Tier handelte es sich um eine Fransenfledermaus (Myotis nattereri) aus dem Landkreis Main-Spessart, die geschwächt aufgefunden worden war und drei Tage später in der Pflegestelle verstarb.
Seit Beginn des Fledermaustollwut-Monitorings im Jahr 2012 wurde lediglich in neun Fällen eine Lyssavirus-Infektion in bayerischen Fledermäusen diagnostiziert. Wenn auch sehr selten, muss daher prinzipiell auch in Bayern mit der Fledermaustollwut gerechnet werden.
Untersuchungen zur Überwachung der Aviären Influenza bei Haus- und Wildvögeln
Serologisches Hausgeflügelmonitoring
Um eine möglicherweise unbemerkte Zirkulation vor allem niedrigpathogener Aviärer Influenzaviren (LPAIV) der Subtypen H5 und H7 in Hausgeflügelbeständen frühzeitig zu erkennen, untersucht das LGL jährlich Blutproben gesunder, gehaltener Vögel unterschiedlicher Haltungsformen und Arten auf Antikörper gegen das Virus. 2025 untersuchte das LGL vor diesem Hintergrund insgesamt 768 Proben auf Antikörper gegen Influenza-A-Viren (IAV). In 49 Proben aus sechs Betrieben wurden Antikörper nachgewiesen. Diese wurden mittels weiterer Serotypisierung in allen sechs Betrieben als nicht H5-, und in fünf Betrieben auch als nicht H7-spezifisch abgeklärt. Lediglich in einem Betrieb wies das LGL H7-spezifische Antikörper nach; in 5 Tupferproben aus diesem Bestand wurde nachfolgend niedrigpathogenes Influenza-A-Virus des Subtyps H7N7 detektiert. Die durchgeführten epidemiologischen Ermittlungen ergaben, dass keine Zu- oder Abgänge aus dem Betrieb stattgefunden haben und keine Tiere klinische Symptome zeigten oder verendet waren. Aufgrund der Gegebenheiten wurde von einem Eintrag aus dem Wildvogelbestand ausgegangen. Um eine unerkannte Verbreitung der LPAI-Viren auszuschließen, wurde der gesamte Betrieb mehrmals in dreiwöchigem Abstand bis zum Vorliegen komplett negativer Ergebnisse bei zwei aufeinander folgenden Beprobungen nachuntersucht.
Auch wenn im Rahmen dieses Monitorings bislang nur in wenigen Fällen Antikörper gegen die Subtypen H5 oder H7 nachgewiesen wurden, dient das serologische Überwachungsprogramm dazu, frühzeitig die Zirkulation von LPAI-Viren bei Hausgeflügel, insbesondere bei Enten und Gänsen, zu erkennen. So können Maßnahmen ergriffen werden, um eine Ausbreitung in der Geflügelpopulation sowie die Wahrscheinlichkeit einer Mutation zu einem hochpathogenen AI-Virus (HPAIV) zu verringern.
Wildvogelmonitoring
Wild-, und darunter vor allem Wasservögel, gelten als Reservoir für IAV und stellen ein Risiko für einen Eintrag in Hausgeflügelbestände dar. Auch 2025 untersuchte das LGL daher im Rahmen des Wildvogelmonitorings Proben lebender und gesund erlegter (aktives Monitoring) sowie klinisch auffälliger und tot aufgefundener Tiere (passives Monitoring) auf IAV-Genom.
Insgesamt untersuchte das LGL im aktiven Monitoring 260 Proben; bei 59 Proben wies das LGL eine IAV-Infektion nach. Bei zehn dieser Proben charakterisierte das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) im weiteren Verlauf das Virus als hochpathogenes Aviäres Influenzavirus (HPAIV) vom Subtyp H5N1. Im Rahmen des passiven Monitorings untersuchte das LGL insgesamt 1.070 Proben; in 397 Fällen wies das LGL eine Infektion mit IAV nach. In 269 Fällen bestätigte das FLI später HPAIV vom Subtyp H5N1 als Erreger. In den IAV-positiven Proben aus dem aktiven und passiven Wildvogelmonitoring, in denen kein HPAIV nachgewiesen wurde, detektierte das FLI verschiedene Subtypen niedrigpathogener Aviärer Influenzaviren. In einigen Fällen konnte der Subtyp aufgrund zu geringer Viruslast im Probenmaterial nicht bestimmt werden.
Das vom LGL jährlich durchgeführte Wildvogelmonitoring dient vor allem dazu, einen Überblick über die Verbreitung der hochpathogenen Aviären Influenza in der Wildvogelpopulation zu erlangen. Auf Grundlage dessen kann eine regelmäßige Einschätzung für das Risiko einer Einschleppung von HPAI in Vogel- und Geflügelhaltungen durch direkte oder indirekte Kontakte mit Wildvögeln getroffen werden.
Untersuchungen auf Afrikanische Schweinepest
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine hochansteckende und meist tödlich endende Viruserkrankung, die ausschließlich (Haus- und Wild-) Schweine betrifft. Sie hat weltweit erhebliche wirtschaftliche, ökologische und gesellschaftliche Auswirkungen und ist innerhalb der Europäischen Union (EU) als bekämpfungspflichtige Tierseuche gelistet. Infizierte Wildschweine können für die besonders schützenswerten Hausschweinebestände eine Infektionsquelle darstellen. Mit flächendeckenden Monitoringuntersuchungen soll ein ASP-Ausbruch beim Schwarzwild in Bayern möglichst früh aufdeckt werden. Die nach den Vorgaben der Schweinepest-Monitoring-Verordnung (SchwPestMonV) durchzuführende virologische Untersuchung von krank bzw. auffällig erlegten oder tot aufgefundenen Wildschweinen (Fallwild) stellt die wirkungsvollste Form der Früherkennung dar. Im Falle eines Virusnachweises könnten unverzüglich geeignete Maßnahmen zur Eindämmung der Virusausbreitung getroffen werden. Im Jahr 2025 untersuchte das LGL im Rahmen dieses passiven Monitorings Proben von 441 Tieren aus Bayern mittels ASP-Genomnachweis; in keiner der Proben wies das LGL das Virus nach.
Im Juni 2024 wurde das ASP-Virus (ASPV) zum ersten Mal bei Wildschweinen in Hessen und im benachbarten Rheinland-Pfalz sowie in Baden-Württemberg nachgewiesen. Da das Ausbruchsgebiet in Hessen nicht weit von der bayerischen Grenze entfernt liegt, wird die Gefahr der Einschleppung der Tierseuche nach Bayern nach wie vor als hoch eingeschätzt. Um einen Eintrag des ASPV durch wandernde Wildschweine möglichst früh zu erkennen, besteht in den entsprechenden grenznahen Regionen eine erweiterte Untersuchungspflicht für sämtliche gesund erlegten Wildschweine (aktives Monitoring). Bayernweit untersuchte das LGL im Jahr 2025 21.825 Proben von gesund erlegten Wildschweinen virologisch auf ASPV, davon stammten 15.617 Proben aus dem Grenzgebiet zu Hessen. In keiner der Proben wies das LGL das Virus nach.
Sollte es in einem Hausschweinebestand zu einem ASP-Ausbruch kommen, müssen die dort gehaltenen Schweine aufgrund tierseuchenrechtlicher Vorschriften umgehend getötet und unschädlich beseitigt werden. Mit dem Auftreten der ASP gehen durch Einschränkungen im Handel mit lebenden Schweinen und Schweinefleischprodukten außerdem erhebliche wirtschaftliche Verluste einher. Aus diesen Gründen ist es wichtig, auch die Hausschweinebestände im Hinblick auf die ASP fortwährend zu überwachen. Zum Monitoring beim Hausschwein gehören die freiwilligen ASP-Statusuntersuchungen sowie Abklärungen von Krankheits-/ Todes- oder Abortursachen in Schweinehaltungsbetrieben. Im Jahr 2025 untersuchte das LGL 32 Tiere auf Antikörper gegen ASPV und 3.564 Tiere auf Virusgenom, jeweils ohne Nachweis.
Die Afrikanische Schweinepest stellt eine multifaktorielle Herausforderung für Wirtschaft, Umwelt, Politik und Gesellschaft dar. Effektive Prävention, schnelle Diagnostik und koordinierte Maßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene sind deshalb unverzichtbar, um die weitreichenden Folgen eines Ausbruchs zu begrenzen.
Untersuchungen auf Klassische Schweinepest
Das Virus der Klassischen Schweinepest (KSP) kann, ebenso wie das Virus der Afrikanischen Schweinepest, Wild- und Hausschweine infizieren. Auch bei der KSP sind infizierte Wildschweine eine Gefahr für gehaltene Schweine. Da bei der KSP neben schweren auch milde oder chronische Infektionsverläufe beobachtet werden, ist für die Erkennung von KSP-Infektionen die serologische Untersuchung, das heißt die Untersuchung auf Antikörper, besonders wichtig. Die serologischen Untersuchungen auf KSP werden gemäß der SchwPestMonV bundesweit durch einen Stichprobenplan geregelt, um ein möglichst flächendeckendes KSP-Monitoring zu ermöglichen. 2025 untersuchte das LGL Proben von 451 Wild- und 486 Hausschweinen auf das Virusgenom der Klassischen Schweinepest sowie Proben von 4.329 Wild- und 1.714 Hausschweinen auf Antikörper. Wie auch in den vergangenen Jahren wies das LGL in keiner der untersuchten Proben das Virusgenom der KSP bzw. Antikörper gegen diese Tierseuche nach.
Untersuchungen auf die Aujeszkysche Krankheit
Seit 2012 testet das LGL Blutproben von Wildschweinen auf Antikörper gegen den Erreger der Aujeszkyschen Krankheit (Suid Herpesvirus 1, SuHV-1). Die Aujeszkysche Krankheit ist keine Zoonose, kann aber vom Wildschwein auf Hausschweine, Rinder oder auch Hunde übertragen werden. Die Anteile der Nachweise von Antikörpern gegen den Erreger bei Wildschweinen schwanken bayernweit seit Beginn des Monitorings nur geringfügig und liegen im Durchschnitt zwischen 10 und 12 % (siehe auch Artikel „Aujeszkysche Krankheit beim Wildschwein – Erkenntnisse nach zehn Jahren Monitoring“ im Jahresbericht 2021/2022). 2025 wies das LGL im bayernweiten Durchschnitt in ca. 12 % der untersuchten Proben Antikörper gegen den Erreger nach.
Eine Ausbreitungstendenz ist in Bayern nach über zehn Jahren Monitoring nicht festzustellen. Zusammenfassend zeigen die Monitoringuntersuchungen, dass das SuHV-1 grundsätzlich in bayerischen Wildschweinen zirkuliert. Gerade für Jagdhunde, die in direkten Kontakt mit infiziertem Schwarzwild kommen, besteht ein hohes Risiko.
Tuberkulose-Überwachung bei Rotwild im bayerischen Alpenraum
Seit Beginn des Monitorings im Jahr 2011 und bis zum Abschluss der Jagdsaison 2024/25 untersuchte das LGL gut 9.500 Proben aus dem bayerischen Alpenraum auf Tuberkulose. In der Jagdsaison 2024/2025 umfasste das Monitoring beim Rotwild 579 Tiere. Dabei diagnostizierte das LGL drei Fälle einer Mycobacterium caprae-Infektion, zwei im Landkreis Oberallgäu und ein Fall im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen. In der Jagdsaison 2025/26 führte das LGL bis Ende des Jahres 2025 519 Untersuchungen durch und stellte keinen Fall einer Mykobakterieninfektion fest.
Mehr zu diesem Thema
Allgemeine Informationen zum Thema
- Afrikanische Schweinepest (ASP) (African swine fever)
- Aujeszkysche Krankheit (AK; Pseudowut, Pseudorabies)
- Aviäre Influenza (AI) (Geflügelpest)
- Klassische Schweinepest (KSP), engl. classical swine fever (CSF)
- Tollwut (Rabies, klassische Tollwut, terrestrische Tollwut)
- Tuberkulose
- Staatliche Tierseuchenbekämpfung

