Rauschbrand (Black Leg) bei Rindern 2017/2018

Hintergrund

Der Rauschbrand ist eine durch Clostridium chauvoei (Synonym: Clostridium feseri) hervorgerufene bakterielle Infektionskrankheit der Wiederkäuer. Vorwiegend betroffen sind Rinder und Schafe. Die Erkrankung geht mit schweren Allgemeinstörungen einher und endet meist nach kurzer Zeit tödlich. Das Krankheitsbild ist geprägt von einer mit Gewebsuntergang (Nekrose) einhergehenden Entzündung der Skelettmuskulatur (Myositis), bei der es auch infolge der Ansammlung von Gas zu ausgeprägten Muskelschwellungen kommt. Betroffen sind in erster Linie Körperteile mit dicken Muskelschichten, also Oberschenkel, Kruppe, Lenden- und Kreuzbein-Bereich, Schulter, Brust und Hals. Es kann jedoch jeder quergestreifte Muskel einschließlich des Herzmuskels erfasst werden. Die zeitliche und räumliche Häufung von Erkrankungsfällen ist charakteristisch für den
Rauschbrand: Die Erkrankung tritt typischerweise während des Weidegangs vor allem auf feuchten Gebirgsweiden und in feuchten Niederungen auf. Im Boden befindliche Dauerformen (Endosporen) der Clostridien behalten unter den genannten Bedingungen ihre Ansteckungsfähigkeit über Jahre. Wiederkäuer können die Endosporen mit dem Futter aufnehmen. Diese besiedeln dann die genannten Muskelgewebe und können nach der Auskeimung ihre Schadwirkung entfalten. Für den Rauschbrand besteht Anzeigepflicht nach der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen.

Rauschbrandfälle in Bayern

Zwischen September 2017 und April 2018 erkrankten in einem Rinderbestand mit 135 Tieren in ganzjähriger Stallhaltung insgesamt zehn weibliche Tiere im Alter zwischen vier und 58 Monaten. Die Rinder zeigten in der Mehrzahl der Fälle Muskelschwellungen, die mit Lahmheit oder Festliegen verbunden waren. In einem Fall traten lediglich Atembeschwerden auf. Die Tiere waren entweder nach kurzem Krankheitsverlauf gestorben oder sie mussten euthanasiert werden.

Untersuchungen des LGL

Bei der Obduktion fand das LGL vorwiegend Veränderungen der Skelettmuskulatur in von Tier zu Tier unterschiedlicher örtlicher Verteilung. Betroffen waren Gliedmaßen sowie Hüft-, Brust-, Hals- und Rückenbereich. Die Ausdehnung der Veränderungen reichte von großräumig bis eng begrenzt. Die betroffene Muskulatur war tiefrot, im Anschnitt trocken und
manchmal von Gasblasen durchsetzt. In einem Fall zeigte sich eine diffuse eitrige Entzündung im Unterhaut- und Zwischenmuskelbindegewebe einer Vordergliedmaße sowie der korrespondierenden Brustmuskulatur. In einem anderen Fall stellte das LGL eine gasige Durchsetzung des Unterhautbindegewebes am Rücken mit Ansammlung von blutig-wässriger Flüssigkeit fest. Schließlich konnte in einzelnen Fällen eine fibrinöse Herzbeutelentzündung beobachtet werden. Die feingewebliche (histologische) Untersuchung von Skelettmuskelgewebe erbrachte einen glasig-scholligen Zerfall von Muskelzellen, der mit einer Entzündung einherging. Bei neun der zehn erkrankten Tiere konnte das LGL den Erreger Clostridium chauvoei mittels kulturell-bakteriologischer oder mittels molekularbiologischer Untersuchung nachweisen.
Nachdem es sich beim Rauschbrand um eine anzeigepflichtige Tierseuche handelt, unterlag der Rinderbestand den Maßregeln der Verordnung zum Schutz gegen den Milzbrand und den Rauschbrand. Der Weg des Erregereintrags in den Bestand konnte nicht geklärt werden. Da es sich um einen Betrieb mit ganzjähriger Stallhaltung handelte, müssen die Erkrankungen auf die Verfütterung von sporenhaltigem, auf verseuchtem Grünland gewonnenem Futter zurückgeführt werden.

 

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