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Cannabis: Kontrollstelle KCanG und Cannabisprävention
Abstract
Zur Vorbereitung der Umsetzung des am 1. April 2024 in Kraft getretenen Konsumcannabisgesetzes (KCanG) sowie der Regelungen zum Eigenanbau in Anbauvereinigung am 1. Juli 2024 wurde der Aufbaustab KCanG am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) eingerichtet, welcher im Juli 2024 in die Kontrollstelle KCanG übergegangen ist. Diese ist im Freistaat Bayern für den Verwaltungsvollzug des KCanG in Bezug auf die Durchführung des Erlaubnisverfahrens sowie die Überwachung und Kontrolle des gemeinschaftlichen Anbaus von Konsumcannabis in Anbauvereinigungen zuständig. Seit September 2024 werden Schulungen für Präventionsbeauftragte in Cannabis-Anbauvereinigungen durch das Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung (ZPG) am LGL angeboten.
Seit April 2024 ist Cannabis kein Bestandteil des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) mehr, sondern wurde in das KCanG bzw. MedCanG überführt. Der Umgang mit Cannabis ist im Grundsatz auch weiterhin verboten; jedoch regelt § 3 KCanG, unter welchen Voraussetzungen der Besitz von Cannabis erlaubt ist. So dürfen Personen über 18 Jahren Cannabis in bestimmten Mengen besitzen bzw. mit sich führen. Ferner können seit Juli 2024 Anbauvereinigungen einen Antrag auf Erlaubnis zum gemeinschaftlichen Cannabisanbau bei der in Bayern zuständigen Kontrollstelle KCanG einreichen.
Gründung des Aufbaustabs KCanG
Um den Vorgaben des Gesetzes gerecht zu werden und die Möglichkeit der Antragstellung zu gewährleisten sowie die Bearbeitung der eingehenden Anträge sicherzustellen, wurde der Aufbaustab KCanG am LGL errichtet, welcher mit diversen Experten, unter anderem Juristen, Verwaltungsfachleuten, Suchtpräventionsexperten und Pharmazeuten besetzt ist. Es wurde eine Vielzahl von Konzepten aus den Bereichen Recht, Analytik, Kontroll- und Verwaltungstätigkeit in enger Absprache mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) erarbeitet. Ein Schwerpunkt war die Ausarbeitung von Formularen für die Online-Anmeldeplattform für Anbauvereinigungen sowie die Gestaltung des Internetauftritts. Hinzu kam die Beantwortung von Anfragen durch Antragsteller, Kommunen, Bürgerinnen und Bürger sowie Medien.
Mit insgesamt zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nahm die Kontrollstelle KCanG im Juli 2024 ihre Tätigkeit auf. Die Kontrollstelle KCanG ist zuständig für den Verwaltungsvollzug des Konsumcannabisgesetzes in Bezug auf Anbauvereinigungen, insbesondere zur Durchführung des Erlaubnisverfahrens sowie der Ergreifung von Maßnahmen zur Überwachung und Kontrolle des gemeinschaftlichen Anbaus von Konsumcannabis in Anbauvereinigungen.
Die Kontrollstelle KCanG gliedert sich in zwei Sachgebiete:
- Recht und Verwaltungsvollzug: Kernaufgabe ist die Durchführung des Erlaubnisverfahrens nach dem KCanG einschließlich des Vollzugs von Bußgeldvorschriften.
- Kontrolleinheit Nordbayern/Südbayern: Hauptaufgaben sind die Kontrolle der Anbauvereinigungen vor Ort und die amtliche Probenahme des vorhandenen Cannabis und des Vermehrungsmaterials. Ergänzt wird die Kontrollstelle durch das Sachgebiet Pharmazie, welches die erforderlichen Analysen von Cannabis und Vermehrungsmaterial hinsichtlich des Tetrahydrocannabinols (THC), Cannabidiols (CBD), des mikrobiellen Status sowie der Mykotoxine und weiterer Rückstände durchführt.
Überprüfung der Antragsstellungen von Anbauvereinigungen
Aktuell liegt der Schwerpunkt der Bearbeitung bei der Überprüfung der von den Anbauvereinigungen eingereichten umfangreichen Unterlagen. In diesem Zusammenhang erfolgen regelmäßig Nachforderungen zu den vorgelegten Sicherheits-, Gesundheitsschutz- und Mitwirkungskonzepten, insbesondere hinsichtlich des Kinder- und Jugendschutzes.
| eingegangene Anträge seit 01.07.2024 | davon zurückgenommen | abgelehnte Anträge | genehmigte Anträge | zu bearbeitende Anträge |
|---|---|---|---|---|
| 38 | 8 | 1 | 0 | 29 |
Darüber hinaus arbeitet die Kontrollstelle KCanG auch mit der Polizei zusammen, insbesondere bei den Erstbegehungen und den folgenden Kontrollen der Anbauvereinigungen. Weiterhin wird auch auf die Expertise der Polizei hinsichtlich der vom KCanG geforderten Sicherheitsmaßnahmen zurückgegriffen. Es sind bereits bei einigen Anbauvereinigungen, unter Teilnahme der örtlichen Polizeiinspektionen, die Erstbegehungen im Rahmen des Erlaubnisverfahrens erfolgt.
Schulungen für Präventionsbeauftragte
Das KCanG fordert eine Schulung des Präventionsbeauftragten der Anbauvereinigung, welche in Bayern durch das ZPG am LGL konzipiert und seit September 2024 bedarfsabhängig durchgeführt wird.
Das ZPG ist bereits seit 2021 verstärkt im Bereich Cannabisprävention aktiv. Auf Grundlage von Bedarfserhebungen und wissenschaftlicher Evidenz wurde eine Gesamtstrategie zur Cannabisprävention an bayerischen Schulen entwickelt, da insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene erhöhten Risiken im Umgang mit Cannabis ausgesetzt sind. Im Rahmen dieser Gesamtstrategie wurde die Entwicklung, Umsetzung, Verbreitung und Evaluierung von Maßnahmen und Projekten durch das ZPG angestoßen und unterstützt. Verschiedene Zielgruppen wie Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler werden dabei qualifiziert, informiert und beraten. Die Angebote zur Cannabisprävention für junge Menschen werden aktuell auch darüber hinaus weiter ausgebaut – beispielsweise mit Konzepten für die Jugendarbeit oder für Hochschulen. Auf Ebene der bayerischen Regierungsbezirke und Kommunen wurden zudem Vernetzungs- und Unterstützungsangebote initiiert und begleitet.
Die Präventionsbeauftragten in Cannabis-Anbauvereinigungen und deren Mitglieder stellen eine neue Zielgruppe dar. Sie sind zum einen Ansprechpersonen für Fragen der Suchtprävention innerhalb der Anbauvereinigungen und stellen zum anderen Maßnahmen eines umfassenden Jugend- und Gesundheitsschutzes sicher. In der Schulung werden den Präventionsbeauftragten die Kenntnisse für die Erfüllung dieser Aufgaben vermittelt.
Das für Bayern entwickelte Schulungskonzept umfasst einen zeitlichen Umfang von 14 Stunden. Die Schulungsmodule orientieren sich am Mustercurriculum des Bundesministeriums für Gesundheit. Im Onlineformat werden wesentliche Grundlagen zur Verwendung, Wirkung und zu Risiken von Cannabis vermittelt sowie ein Überblick über die rechtlichen Regelungen gegeben. Die Präventionsbeauftragten lernen zudem Grundlagen zu Sucht, deren Entstehung und deren Prävention. Auch mögliche Auswirkungen des Cannabiskonsums auf Leistungsfähigkeit und Sicherheit im Beruf und im Straßenverkehr werden thematisiert. Den Teilnehmenden werden Jugendschutzaspekte, Präventions- und Frühinterventionsprogramme sowie das Suchthilfesystem erläutert. Das gewonnene Wissen findet anschließend in der Erstellung eines Konzepts zum Gesundheits- und Jugendschutz Anwendung. Neben Online-Modulen ist eine Präsenzveranstaltung mit einem interaktiven Workshop zur motivierenden Gesprächsführung zentraler Teil der Ausbildung. Darin wird interaktiv auch das Rollenverständnis der Präventionsbeauftragten reflektiert.
In den beiden ersten Durchgängen im Jahr 2024 absolvierten insgesamt 53 Präventionsbeauftragte die Schulung. Es werden weiterhin bedarfsabhängig Schulungen für die Präventionsbeauftragten angeboten werden.


