100 000 Qualitätsweine mit Prädikat

In den letzten 20 Jahren wurden gut 100 000 Untersuchungsbefunde nach § 23 Absatz 1 und 2 der Weinverordnung für Prädikatsweine vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) erstellt. Qualitäts- und Prädikatsweine sind „Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung“ wie zum Beispiel der geschützten Ursprungsbezeichnung „Franken“. In der Qualitätshierarchie des europäischen Weinrechts bilden diese Weine das Spitzensegment. Die deutschen Prädikatsweine wiederum sind Qualitätsweine mit einem der zusätzlichen Prädikate Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese oder Eiswein. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass jeder Qualitäts- und Prädikatswein, bevor er auf den Markt kommt, vorab eine amtliche Prüfungsnummer erhalten muss. Eine solche Prüfungsnummer wird einem Wein erst nach einem erfolgreich durchlaufenen Prüfungsverfahren vergeben. Das LGL ist dabei in Bayern für die Erstellung des Untersuchungsbefundes für alle Prädikatsweine zuständig, in den mehrere chemische und sensorische Analysendaten einfließen.

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