Authentizitätsprüfung von Wein und Spirituosen – Untersuchungsergebnisse 2017

Hintergrund

Die Regionalität von Wein und Weinerzeugnissen unterliegt einem eng gefassten Rechtsrahmen. Die Verwendung der geografischen Angaben bis zur Lage und Gemeinde hinsichtlich der Herkunft der Trauben ist genau geregelt und muss zum Schutz des Verbrauchers vor Irreführung auch kontrolliert werden. Seit 2014 steht dem LGL für die Herkunftsüberprüfung die Protonen-Kernresonanzspektroskopie (1H-NMR) zur Verfügung, mit der aus dem Profil mehrerer hundert Protonensignale neben der quantitativen Bestimmung von Weininhaltsstoffen auch Angaben der Herkunft, der Rebsorten und des Jahrgangs anhand von Vergleichsproben in Datenbanken überprüft werden können. Im Rahmen einer ersten Studie überprüfte das LGL, ob auch eine Unterscheidung von Weinlagen im Anbaugebiet Franken möglich ist. Dazu wurden 138 Weine der Rebsorte Silvaner der Jahrgänge 2014 bis 2016 aus den Lagen Escherndorfer Lump und Iphöfer Julius-Echter-Berg sowie Lagen der Gemeinden Randersacker und Thüngersheim mittels 1H-NMR) untersucht. Die Abbildung 1 zeigt beispielhaft, dass die Weine der nur etwa 17 km entfernten Weinlagen Escherndorfer Lump und Iphöfer Julius-Echter-Berg gut in Cluster aufgetrennt werden können und somit eine signifikante Unterscheidung der Herkunft, unabhängig vom Einfluss des Weinbaubetriebes und des Jahrgangs, möglich ist. Dabei fielen keine falsch deklarierten Silvaner-Weine auf.

Die Abbildung zeigt anhand eines Streudiagramms, wie sich die mittels Protonen-Kernresonanzspektroskopie und Mustererkennungsverfahren untersuchten Weine der Rebsorte Silvaner der Jahrgänge 2014 bis 2016 hinsichtlich der näheren Herkunft unterscheiden lassen. Die Modellproben der zwei Gruppen „Escherndorfer Lump“ und „Iphöfer Julius-Echter-Berg“ ordnen sich in der Grafik in zwei gut voneinander getrennten Clustern an.

Abbildung 1: Differenzierung der Silvaner-Weine der Jahrgänge 2014 bis 2016 der Lagen Escherndorfer Lump und Iphöfer Julius-Echter-Berg mittels Linearer Diskriminanzanalyse mit Darstellung des Konfidenzintervalls (95 %).

Spirituosen

Authentizitätsprüfungen von Spirituosen aus dem offenen Ausschank in Gaststätten, Diskotheken oder Bars sind für die Lebensmittelüberwachung eine immer wieder durchzuführende Aufgabe. Teilweise muss anonymen Verbraucherhinweisen auf Markenfälschungen nachgegangen werden. Dazu setzte das LGL ein neues, auf UV/VIS -Spektroskopie basierendes Analysegerät ein, das neben klassischen Untersuchungsverfahren ein schnelles Screening der Authentizität von Spirituosen ermöglicht. Mit geringsten Probemengen erfolgt innerhalb kürzester Zeit ein Scan über den Wellenlängenbereich von 200 bis 900 nm. Man erhält ein charakteristisches Absorptionsspektrum für jede Probe, das – ähnlich eines eindimensionalen Fingerabdrucks – im Labor oder auch vor Ort in Sekunden gegen bekannte Markenprodukte abgeglichen werden kann. Im Rahmen einer Projektarbeit hat das LGL Absorptionsspektren authentischer Spirituosenproben aus dem Handel aufgenommen und in einer Datenbank abgelegt. Dabei berücksichtigte es auch verschiedene Chargen derselben Spirituosenmarke, um eine möglichst gute Datenbasis für die Wiedererkennung unbekannter Proben zu schaffen. Die Leistungsfähigkeit der Datenbank wurde anschließend bei einem Abgleich offen entnommener angeblicher Markenspirituosen mit den authentischen Daten geprüft. In Abbildung 2 ist ein Beispiel für den Nachweis einer Markenfälschung dargestellt. Ein Bitter, der an einem Verkaufsstand in offenen, teilweise nicht etikettierten Flaschen als Marken-Bitter zur Mischung mit anderen Getränken angeboten wurde, konnte bei einem Abgleich mit den Daten authentischer Proben eindeutig als Markenfälschung identifiziert werden. Die Ergebnisse der klassischen Laboranalytik führten zur gleichen Schlussfolgerung wie diejenigen des Screening-Verfahrens.

Aus Abbildung 34 ist anhand der gemessenen Absorption im Scanbereich von 200 bis 600 nm zu erkennen, dass die beiden offen entnommenen Proben Bitter identisch sind und sich von den beiden authentischen Proben unterscheiden; sie konnten eindeutig als Markenfälschungen identifiziert werden.

Abbildung 2: Nachweis einer Markenfälschung offener Proben Bitter beim Abgleich mit authentischem Material über UV/VIS-Screening.