Milcheiweiß in dunkler Kuvertüre und Schokolade - Untersuchungsergebnisse 2013

Kuhmilch gehört zu den wichtigsten allergieauslösenden Lebensmitteln. Die Betroffenen können bereits bei kleinsten Allergenspuren mit gesundheitlichen Beschwerden reagieren. Eine zuverlässige Information über das Vorhandensein von Zutaten auf Milchbasis in verarbeiteten Lebensmitteln ist daher für die Verbraucher von großer Bedeutung und wurde bereits vor Jahren im Rahmen der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung verpflichtend. Mit der Ende 2014 anzuwendenden und europaweit geltenden Lebensmittelinformationsverordnung werden die seit 2004 geltenden Vorgaben zur Kennzeichnung allergener Zutaten für Fertigpackungen bestätigt und auf lose Ware erweitert. Ungeregelt bleibt dagegen weiterhin die Deklaration von Allergenen, die nicht zu den regulären Zutaten gehören, sondern während der Lebensmittelherstellung oder -verarbeitung unbeabsichtigt in die Produkte übergehen. Dunkle Schokoladen und Kuvertüren werden in der Regel ohne Milchbestandteile hergestellt. Werden milchfreie Schokoladenmassen und milchhaltige Schokoladenmasse jedoch in denselben Produktionslinien gefertigt, sind Verunreinigungen der laut Rezeptur „allergenfreien“ Schokoladenmassen oft nicht ganz auszuschließen. Auf den meisten im Handel befindlichen dunklen Schokoladen findet sich daher ein von Herstellern auf freiwilliger Basis angebrachter Hinweis wie „Kann Spuren von Milchbestandteilen enthalten“. Eine einheitliche Definition, welche Menge unter der Angabe „Spur“ zu verstehen ist, gibt es bislang nicht. Um einen Überblick über den Allergengehalt der auf dem Markt befindlichen Schokoladen zu erhalten und eine Datenbasis für die Schwellenwertdiskussion für maximal tolerierbare Allergenspuren zu schaffen, untersuchte das LGL verschiedene dunkle Schokoladen und Kuvertüren hinsichtlich ihres Gehaltes an Milcheiweiß.

Ergebnisse

Im Jahr 2013 überprüfte das LGL den Gehalt an Milcheiweiß in 16 Schokoladen und Kuvertüren, denen laut Zutatenverzeichnis keine Milchbestandteile zugesetzt waren. Bis auf zwei Produkte waren alle Erzeugnisse mit einem Hinweis auf mögliche Spuren an Milchbestandteilen versehen. In 15 Proben wies das LGL Milcheiweiß nach, darunter befanden sich auch zwei Proben, die keinen entsprechenden Hinweis auf der Verpackung trugen. Die Gehalte lagen dabei zwischen 0,002 und 1,4 % (siehe Abbildung). Die Untersuchungsergebnisse sind vergleichbar mit denen aus dem Jahr 2012 bei Edelbitterschokoladen: Bei zwei der zwölf untersuchten Proben war kein Milcheiweiß nachweisbar, die übrigen Schokoladen wiesen Anteile zwischen 0,01 und 0,27 % auf. Im Zuge des vorbeugenden Verbraucherschutzes forderte das LGL Hersteller von Erzeugnissen mit Gehalten über 0,1 % Milcheiweiß auf, ihre Produktion auf möglicherweise nicht deklarierte Zutaten zu prüfen bzw geeignete Maßnahmen zur Vermeidung oder Minimierung des Eintrags an Milchbestandteilen zu ergreifen Auf diese Weise wird, solange keine rechtsgültigen Schwellenwerte verfügbar sind, das LGL auch weiterhin auf eine stetige Reduzierung unerwünschter allergener Restbestandteile hinarbeiten.

Mehr zu diesem Thema

Allgemeine Informationen zum Thema