Herkunftsbestimmung von Spargel - Bericht über die Spargelsaison 2005

Was wurde untersucht?

In der gerade abgelaufenen Spargelsaison 2005 sind von der Lebensmittelüberwachung 79 Spargelproben eingegangen. Sieben der Proben sind authentisch, d. h. sie dienen als Vergleich und gelten damit nicht als Planproben. Authentische Proben, d. h. Proben die direkt vom Feld gezogen wurden, sind generell ohne Beanstandung. Die verbleibenden 72 Proben (im Vorjahr = 54 Proben) setzten sich aus 59 Plan- und 13 Verdachtsproben aus bayerischen (Franken, Schwaben, Nieder- und Oberbayern), aus anderen deutschen (Thüringen; Pfalz) und aus ausländischen Anbaugebieten (Griechenland; Ungarn) sowie in Amtshilfe von der hessischen Lebensmittelüberwachung zusammen.

Welche Ergebnisse liegen vor?

Beanstandet werden mussten insgesamt 6 Proben, was einem Anteil von 8,3 % (Vorjahr 7,5 %) entspricht. Bei diesen Proben war die Herkunftsangabe (Schrobenhausen, Franken bzw. Lech/Donau) falsch.

Zusätzlich sind noch fünf weitere Proben mit deklarierter Herkunft "Gäuboden" verdächtig, da Abweichungen von den bisher bekannten Isotopenverhältnissen zu erkennen waren. Aufgrund der fortgeschrittenen Saison war es nicht mehr möglich, von allen Feldern der betroffenen Erzeuger authentische Proben zu ziehen. Die abschließende Beurteilung muss deshalb auf die kommende Saison verschoben werden.

Bei weiteren zwei Proben aus anderen Anbaugebieten sind noch Ermittlungen notwendig: Hier wurden abweichende 18O-Werte im Spargelsaft festgestellt, was entweder darauf hindeutet, dass die Handelsproben aus anderen Anbaugebieten stammen oder dass der Spargel über einen längeren Zeitraum gewässert wurde. Die Ermittlungen hierzu sind noch im Gange.

Tabelle 1: Untersuchungsergebnisse der Spargelsaison 2005
Gesamtzahl ohne Beanstandung davon auffällig Beanstandung
Anzahl der untersuchten Proben 79
Davon authentisch/Vergleichsproben 7 5 - -
Planproben 59 44 7 3
Verdachtsproben 13 3 - 3

Das Fazit

Bezogen auf die Gesamtzahl der eingeschickten Plan- und Verdachtsproben (= 72) sind rund 18 % der Proben als auffällig zu beurteilen, bei 8,3 % wurde eine Beanstandung ausgesprochen. Bei Bestätigung der restlichen auffälligen Proben kann die Beanstandungsquote maximal bis auf die bereits genannten 18 % steigen.

Neben den bisherigen Untersuchungsschwerpunkten (Einzelhandel und Marktstände) wurden bei der diesjährigen Untersuchung verstärkt die Gastronomie und die "fahrenden Verkaufsstände" (Direktvermarkter) in die Überprüfung mit einbezogen.

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