Verfälschung oder Verunreinigung von Haselnussprodukten und Haselnusseis - Untersuchungsergebnisse 2017

Hintergrund und Untersuchungsschwerpunkt

Nachdem es vor einigen Jahren bei Haselnüssen zu wetterbedingten Ernteausfällen in der Türkei kam, verzeichnete das LGL-Frühwarnsystem einen Anstieg der Weltmarktpreise für Haselnüsse. Der Preisanstieg eines Produktes erhöht den Anreiz, dieses Produkt durch ein preiswerteres zu ersetzen. So zeigten die LGL- Untersuchungsergebnisse aus dem Jahr 2016 Verfälschungen bei knapp 10 % der Proben.

Auch 2017 lag deshalb ein Untersuchungsschwerpunkt des LGL auf Haselnussprodukten, unter anderem im Rahmen der länder- und behördenübergreifenden Operation zur Bekämpfung von Lebensmittelbetrug „Opson VI“.
Das LGL untersuchte mehr als 150 Haselnussproben, zum Beispiel Pasten, Mehl, Gries und Eis, auf nicht deklarierte Bestandteile von Schalenfrüchten und Erdnüssen. Zum Einsatz kamen hochempfindliche Analysetechniken wie LC-MS/MS, PCR und ELISA. Ca. ein Drittel der Proben wurde im Rahmen der Opson-VI-Aktion auf verschiedenen Stufen der Handelskette entnommen und stammten überwiegend aus der Türkei und aus Italien. Ein weiteres Drittel der Proben wurde in Eisdielen entnommen, die restlichen Proben stammten von Großhändlern, Konditoreien, Bäckereien sowie aus dem Einzelhandel. Die risikoorientierte Untersuchung umfasste ein Screening auf das Vorhandensein artspezifischer Peptide nicht deklarierter Schalenfrüchte oder Erdnuss. Auffällige Befunde bestätigte das LGL mit molekularbiologischen und immunologischen Verfahren und ermittelte den Gehalt an allergenen Bestandteilen.

Ergebnisse: Opson VI, Groß- und Einzelhandel

Bei sechs der 47 Opson-VI-Proben (13 %) und sechs der 52 Handelsproben (12 %) aus dem Groß- und Einzelhandel fand das LGL einen nicht deklarierten Anteil von Schalenfrüchten bzw. Erdnüssen in Spuren bis hin zu einem Anteil von nahezu 45 % (siehe Tabelle). Darüber hinaus stellte das LGL bei weiteren drei Handelsproben (6 %) Kennzeichnungsmängel vor allem aufgrund unsachgemäßer oder fehlender Kenntlichmachung der Allergene fest.

Ergebnisse aus Eisdielen

Das LGL richtete im Jahr 2017 zudem auch ein Augenmerk auf zur Weiterverarbeitung bestimmte Haselnusspasten, die für handwerklich hergestelltes Speiseeis in Eisdielen und Gaststätten verwendet werden. Bei diesem Schwerpunkt prüfte das LGL das Haselnusseis, die Pasten als zugehörige Rohware sowie die Allergenkennzeichnung in der Eisdiele. Analog zu den oben beschriebenen Ergebnissen der Proben aus dem Handel fand das LGL auch hier sowohl Erzeugnisse mit Anteilen von Schalenfrüchten im Spurenbereich als auch Produkte mit deutlichen Gehalten an Mandeln (bis zu 10 %) oder Cashewnüssen (bis zu 27 %). Je sechs der Haselnusspasten (21 %) und Speiseeis (25 %) ergaben Anlass zur Beanstandung durch das LGL oder zu weiteren Ermittlungen beim Eishersteller oder beim Hersteller der Pasten. Bereits bei nach Expertenauffassung vermeidbaren Spuren erging ein Hinweis bezüglich des Allergenmanagements. Auch zur Kennzeichnung wurden Hinweise ausgesprochen.
Bei den Haselnusspasten mit einem hohen Gehalt an nicht deklarierten Allergenen bestand die Gefahr, dass daraus Lebensmittel hergestellt werden, die ohne entsprechende Allergenkennzeichnung in der Eisdiele für die betroffenen Allergiker gesundheitsschädlich sein könnten. Das LGL hat daher in solchen Fällen eine Meldung über das europäische Schnellwarnsystem (RASFF) veranlasst.
Bei hohen Gehalten an „Fremdnüssen“ in der Rohware ging das LGL zudem von einer bewussten Verfälschung aus und informierte die für den Hersteller zuständige Behörde im Herstellerland (Italien) über das Administrative Assistance and Cooperation System (AAC).

Fazit

Ebenso wie im Jahr 2016 fand das LGL im Jahr 2017 Verfälschungen bzw. Verunreinigungen von Haselnussrohwaren mit Mandeln, Cashew- und Erdnüssen. Etwa 17 % aller Proben enthielten nicht deklarierte Schalenfrüchte bzw. Erdnüsse, fast die Hälfte davon in Anteilen, die eine Verfälschung annehmen lassen. Wie die Untersuchungen des LGL gezeigt haben, ist hiervon auch Haselnusseis betroffen. Aus Gründen des vorsorglichen Allergikerschutzes und aus Gründen der Produkthaftung sollten Eishersteller im Rahmen ihres Allergenmanagements die (freiwillige) Spurenkennzeichnung auf der Rohware korrekt an den Käufer des Endprodukts weitergeben. Allergiker sollten berücksichtigen, dass geringe Anteile nicht deklarierter Schalenfrüchte bzw. Erdnüsse bei diesen Produkten nicht ausgeschlossen werden können. Das LGL wird auch in Zukunft die Preisentwicklung der Rohstoffe und die verschiedenen Vertriebswege bei seinen Untersuchungsschwerpunkten berücksichtigen.

Tabelle: Nachweis von anderen Schalenfrüchten bzw. Erdnüssen bei Haselnussprodukten und Haselnusseis
Produkt Probenzahlen Anzahl Proben (Verfälschung) Anzahl Probe (Spuren)
  Gesamtzahl ohne Befund mit Mandeln (Anteil %) mit Cashew (Anteil %) mit Mandeln (Anteil
%)
mit Cashew (Anteil
%)
mit Erdnuss (Anteil
%)
Haselnussprodukte aus dem Groß- u. Einzelhandel
Haselnusspasten 58 51 2
(2,3 % und 27,2%)
2
(34,5 % und 44,9%)
1
(deutlich positiv)
1
(deutlich positiv)
1
(< 0,01%)
Haselnusspulver, gemahlene Haselnüsse 32 28 2
 (3,7 % und 10 %
      2
 (< 0,03%)
Haselnussgrieß, -hack 9 7 2
 (Spuren)
       
Haselnusseis und -Halberzeugnisse aus Eisdielen
Haselnusspasten
(inklusive 1 Eispulver mit Haselnuss)
28 22 2
 (ca. 8 % und 10 %)
1
 (ca. 27 %)
2
 (ca. 0,5 %)
1
 (ca. 1,7 %)*
 
Haselnusseis/Milcheis Haselnuss 24 18 1
 (ca. 1 %)
1
 (ca. 1,5 %)
3
 (bis zu ca. 0,05 %)
1
 (ca. 0,1 %)*
 
*Spurenkennzeichnung auf der Rohware vorhanden, jedoch keine namentliche Nennung von Cashew in der Eisdiele