Verfälschung von gemahlenen Haselnüssen und Haselnusszubereitungen mit anderen Schalenfrüchten oder Erdnüssen - Untersuchungsergebnisse 2016

Die Haselnuss ist eine Schalenfrucht. Im Gegensatz zu Walnüssen oder Mandeln handelt es sich bei Haselnüssen im botanischen Sinn um „echte Nüsse“, bei denen der Samen von einer verholzten Fruchtwand eingeschlossen ist. Diese harte Schale muss geknackt werden, um an den essbaren Samen zu gelangen. Im Handel werden Haselnüsse in vielen Varianten (gemahlen, gehackt, geröstet usw.) angeboten und finden sowohl in der süßen als auch in der pikanten Küche Verwendung.

Anlass der Untersuchungen

Die Projektgruppe Frühwarnsystem des LGL hat durch Analyse der Importmengen und -preise für Schalenfrüchte festgestellt, dass seit 2014 die Preise für Haselnüsse auf dem Weltmarkt gestiegen sind. Grund dafür waren durch Frühjahrsfrost bedingte massive Ernteausfälle. Gewinnträchtige Verfälschungen mit billigeren Ersatzprodukten sind somit sehr verlockend und die Wahrscheinlichkeit, dass verfälschte Produkte im Handel sind, ist sehr groß. Vor diesem Hintergrund überprüfte das LGL 73 Proben gemahlene und gehackte Haselnüsse bzw. Haselnusspasten, ob sie andere Schalenfrüchte oder Erdnüsse enthielten. Dabei hat sich das LGL auch an der länder- und behördenübergreifenden Operation zur
Bekämpfung von Lebensmittelbetrug „OPSON VI“ beteiligt. Die Produkte wurden auf verschiedenen Stufen der Handelskette entnommen (Einzel- und Großhandel, Hersteller, Einfuhrstellen). Die untersuchten Proben stammten überwiegend aus Italien und der Türkei. Das LGL führte die Analysen durch Nachweis artspezifischer Peptide mittels LC-MS/MS durch. Auffällige Befunde wurden zusätzlich durch eine molekularbiologische Analyse bestätigt.

Untersuchungsergebnisse

Bei sieben Proben (9,6 %), bei denen der Schalenfruchtanteil laut Kennzeichnung ausschließlich aus Haselnüssen bestand, stellte das LGL erhebliche Gehalte von anderen Schalenfrüchten bzw. Erdnüssen fest. Dabei handelte es sich um drei gemahlene Haselnusserzeugnisse, von denen eines 9,7 % Mandeln und zwei jeweils mindestens 8 % Erdnuss enthielten sowie um vier Haselnusspasten, bei denen im Nussanteil ein Gehalt von Mandeln von 9,8 %, 40,5 % bzw. 74,4 % und ein Gehalt von Cashewnüssen von 32,1 % festgestellt wurde. Bei einem weiteren gemahlenen Haselnussprodukt ergaben sich Hinweise auf einen Mandelzusatz. Eine sichere Quantifizierung war aufgrund des geringen Gehaltes jedoch nicht möglich. Die Ergebnisse lassen erkennen, dass der Anteil an anderen Schalenfrüchten bzw. Erdnüssen mit dem Zerkleinerungsgrad der Haselnüsse zunimmt.

Rechtliche Beurteilung

Informationen über Lebensmittel dürfen gemäß der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) nicht irreführend sein. Ein Kriterium dafür ist unter anderem eine falsche Angabe über die Zusammensetzung. Bei den Produkten mit den festgestellten Anteilen anderer Schalenfrüchte beurteilte das LGL die Bezeichnung des Lebensmittels deshalb als irreführend im Sinne von Artikel 7 der LMIV. Schalenfrüchte wie Mandeln, Haselnüsse oder Walnüsse zählen zu den häufigsten Auslösern von Allergien und Unverträglichkeiten. Die Symptome reichen vom leichten Kribbeln im Mund über Hautausschlag bis hin zu schweren allergischen Reaktionen, die durch kleinste Mengen ausgelöst werden können. Aus diesem Grund sind gemäß Artikel 9 in Verbindung mit Anhang II der LMIV unter anderem Schalenfrüchte sowie daraus gewonnene Erzeugnisse stets unabhängig von der Menge zu kennzeichnen. Die Kennzeichnungspflicht gilt gleichermaßen für verpackte und unverpackte Ware. Durch die Angabe kann der Allergiker eine fundierte Wahl treffen und Lebensmittel auswählen, die für ihn unbedenklich sind. Bei den auffälligen Produkten war zwar ein allgemeiner Warnhinweis wie beispielsweise „Kann Spuren von anderen Schalenfrüchten enthalten“ angebracht, da es sich aber aufgrund der festgestellten hohen Gehalte um Zutaten und nicht um Spuren handelt, stellt dieser Hinweis keine ausreichende Kennzeichnung gemäß der LMIV dar.

Ausblick

Verfälschungen haben in der Regel wirtschaftliche Gründe. Dies wurde auch bei den Untersuchungen deutlich. Abhängig vom aktuellen Preis der Rohstoffe variierte die Art der fremden Zusätze bei den Haselnussprodukten. Aufgrund des hohen allergenen Potenzials der Produkte und der damit verbundenen Gesundheitsgefahr für bestimmte Verbraucher wird das LGL deshalb die Untersuchungen mit Fokus auf die Entwicklungen auf dem Weltmarkt
fortsetzen.

Tabelle: Zusätze von anderen Schalenfrüchten bzw. Erdnüssenbei bei verarbeiteten Haselnussprodukten 
  Anzahl
Produkt Proben mit Erdnüssen (%) mit Mandeln (% mit Cashew-nüssen (% ohne fremde Zusätze
Haselnüsse gehackt 8 0 0 0 8
           
           
Haselnüsse gemahlen 30 1 (mind. 8 %) 1 (9,7 %) 0 27
    1 (mind. 8 %)      
           
Haselnusspasten 35 0 1 (9,8 %) 1 (32,1 %) 31
      1 (74,4 %)    
      1 (40,5 %)    
           
Gesamt 73 2 4 1 66