Bunte Eier - Untersuchungsergebnisse 2008

bunt gefärbte Eier

Gekochte und gefärbte Hühnereier werden nicht nur an Ostern als Ostereier, sondern das ganze Jahr über als sogenannte "Brotzeiteier" oder "Salateier" angeboten. In den letzten Jahren mussten immer wieder gekochte und gefärbte Eier als verdorben beanstandet werden.

Daher wurden auch im Jahre 2008 insgesamt 68 Proben mit jeweils sechs bis zehn abgepackten Eiern sensorisch untersucht.

Hiervon waren bei vier Proben (6 %) einzelne oder mehrere Eier bereits bei Probeneingang verdorben, sie wiesen einen fauligen oder hefigen Geruch auf. Neun Proben wurden wegen Kennzeichnungsmängeln beanstandet.

Bunte Eier sollten im Kühlschrank aufbewahrt werden

Gekochte und gefärbte Eier werden im Handel in der Regel ungekühlt angeboten. Das Mindesthaltbarkeitsdatum wird meist ohne Hinweis auf besondere Lagerbedingungen angegeben. Die Eier müssten daher bei üblicher Raumtemperatur bis zum Ende des Mindesthaltbarkeitsdatums lagerfähig sein. Im Verlaufe des Jahres 2008 wurden 68 Fertigpackungen mit je sechs bis zehn gekochten und gefärbten Eiern bei Raumtemperatur bis zum Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums gelagert und anschließend sensorisch geprüft. Bei 17 Proben (25 %) waren bei Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums einzelne oder mehrere Eier verdorben. Die hohe Beanstandungsquote zeigt, dass die angegebenen Fristen für die Mindesthaltbarkeit teilweise zu lang sind.

Um die Haltbarkeit zu verlängern, sollten die gekochten Eier - vor allem in den Sommermonaten - gekühlt gelagert werden. Dass die Kühllagerung für die Haltbarkeit der Eier vorteilhaft ist, zeigt auch der Hinweis "Eier nach dem Kauf bei Kühlschranktemperatur aufbewahren", der auf vielen Verpackungen aufgedruckt ist. Hinweise zu den Lagerungsbedingungen und -temperaturen müssen immer zusammen mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben sein, wenn diese sich auf die Haltbarkeit des Produktes auswirken.

Der Kühlhinweis für den Verbraucher hat seinen Ursprung in den Kennzeichnungsvorschriften für rohe Eier. Hier ist diese Angabe gesetzlich vorgeschrieben. Bei rohen Eiern ist jedoch auch der Handel ab dem 18. Tag nach dem Legen verpflichtet, für eine Kühlung zu sorgen, weshalb die Angabe hier sinnvoll ist.

Für den Verbraucher ist es unabhängig davon immer empfehlenswert, gekochte Eier im Kühlschrank aufzubewahren. Eier mit erkennbaren Schalenrissen sollten nach dem Schälen daraufhin untersucht werden, ob eventuell Mikroorganismen in das Ei eingedrungen sind. Dies ist der Fall, wenn sogenannte Stockflecken (meist grün oder schwarz) und/oder geruchliche Abweichungen wahrnehmbar sind. Auch im Haushalt gekochte und gefärbte Eier sollten stets nur gekühlt und nur für kurze Zeit aufbewahrt werden, da die (unversiegelte) Kalkschale von Eiern durchlässig für Mikroorganismen ist.

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